Alternatives Broker Schweiz: Trader im Visier von Betrügern
16.03.2026. Haben Sie bei Alternatives Broker Schweiz über alternatives.broker oder die Login-Seite app.alternatives.broker Geld eingezahlt oder getradet? Dann sind Sie Ziel eines systematischen Anlagebetrugs geworden und Ihr Kapital ist akut gefährdet. Alternatives Broker Schweiz nutzt falsche Angaben zu LEI-Code, Firmennummer und FINMA-Referenznummer, um Seriosität vorzutäuschen und Anleger anzulocken. Lesen Sie diesen Artikel, um zu verstehen, wie der Betrug funktioniert und wie Sie Ihr Geld zurückholen können.
Definition des Anlagebetrugs bei Alternatives Broker Schweiz
Zum Verständnis, was bei Alternatives Broker Schweiz tatsächlich geschieht, ist ein Blick auf den strafrechtlichen Begriff des Anlagebetrugs nach § 263 StGB (Betrug) und § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) erforderlich. Anlagebetrug ist die gezielte Irreführung über reale Umstände, um einen finanziellen Vorteil zu erzielen. Genau dieses Muster zeigt sich bei Alternatives Broker Schweiz: Es wird der Eindruck eines regulierten, internationalen Brokers erzeugt, obwohl die tatsächlichen Strukturen und Verantwortlichen bewusst im Dunkeln bleiben.
Auf alternatives.broker und der zugehörigen Login-Sektion app.alternatives.broker wird der Name „Alternatives Broker Schweiz“ mit einem LEI-Code (984500F8FS529DC1B274), einer Firmennummer (07782984) und einer FINMA-Referenznummer (24930013580) verknüpft. Diese Daten gehören jedoch nachweislich nicht einer Firma „Alternatives Broker Schweiz“, sondern sind entweder getürkt, oder sind realen und wohl unbeteiligten Unternehmen zugeordnet. Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Hier wird die Seriosität echter Institute missbraucht, um Anleger in ein reines Betrugssystem zu ziehen.
Strafrechtlich kommen neben § 263 StGB (Betrug) und § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) auch § 261 StGB (Geldwäsche) und – bei arbeitsteilig organisierten Täterstrukturen – § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) in Betracht. Zivilrechtlich können Geschädigte insbesondere Rückforderungsansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) sowie Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB geltend machen.
Alternatives Broker Schweiz zahlt nicht aus: Trading-Betrug
Geschädigte berichten bei Plattformen dieser Art regelmäßig ähnliche Erfahrungen: Zunächst erscheint alles professionell. Über alternatives.broker wird ein Konto eröffnet, die Login-Seite app.alternatives.broker vermittelt den Anschein eines echten Trading-Zugangs. Ein angeblicher Broker oder „Account Manager“ betreut die Anleger intensiv, ruft ständig an und drängt zu weiteren Einzahlungen. In den Charts und im Depot steigen die angeblichen Gewinne stetig.
Solange Geld eingezahlt wird, ist der Ton freundlich, die Kommunikation schnell und verbindlich. Sobald jedoch Auszahlungswünsche geäußert werden, ändert sich das Bild. Plötzlich werden angebliche Steuern, Provisionen, Sicherheitsleistungen oder „Freischaltgebühren“ verlangt, die vor einer Auszahlung zwingend zu zahlen seien. Mit jeder neuen Zahlung verschlechtert sich die Lage, eine echte Auszahlung bleibt aus. Am Ende werden Konten auf der Plattform gesperrt, Zugänge zu app.alternatives.broker blockiert, Anrufe nicht mehr angenommen.
Dies entspricht dem klassischen Muster des Anlagebetrugs bei Krypto und Trading-Plattformen: Es geht nicht um Investments, sondern ausschließlich darum, Anlegern das gesamte verfügbare Kapital zu entziehen. Strafanzeigen sind wichtig, führen aber allein in der Regel nicht zur Rückholung der Gelder, weil die Strafverfolgung vor allem auf Bestrafung der Täter gerichtet ist, nicht auf die Realisierung zivilrechtlicher Rückforderungsansprüche.
Gibt es Alternatives Broker Schweiz wirklich? Nein!
Die Präsentation von Alternatives Broker Schweiz ist eine Show, die allein darauf ausgelegt ist, Vertrauen zu erzeugen und Zahlungen auszulösen. Die angeblichen Firmenangaben dienen als Kulisse. Entscheidend ist: Die betroffenen Anleger handeln nicht mit echten Depots bei einer seriösen Bank oder einem regulierten Broker, sondern in einer inszenierten Oberfläche.
Die auf der Website genannten Kontaktadressen in mehreren Ländern – „Europe – Amthausquai 21, 4601 Olten, Switzerland“, „England – 21 Turnstone Close, Winnersh, Wokingham, Berkshire, RG41 5LQ“, „Canada – 81 & 141 Bay Street, Toronto, Ontario, Canada“, „Australia – 126 Phillip Street, Sydney, New South Wales, Australia“ – sollen internationale Präsenz vortäuschen. Belege dafür, dass dort tatsächlich verantwortliche Personen der Website alternatives.broker erreichbar sind, existieren nicht. Auch die angegebene Telefonnummer +41 43 547 03 03 (CH) und die E-Mail-Adresse support@alternatives.broker ändern nichts daran, dass es sich um ein Fake-Konstrukt handelt.
Besonders schwerwiegend ist der Missbrauch realer Identifizierungsmerkmale:
- Der auf alternatives.broker angegebene LEI-Code 984500F8FS529DC1B274 lässt sich keiner Firma namens Alternatives Broker Schweiz zuordnen.
- Die Firmennummer 07782984 gehört zur ALTERNATIVES (GB) LIMITED, die wohl keinerlei Verbindung zur Website alternatives.broker hat und selbst zum Ziel von Firmendatenmissbrauch wurde.
- Die als Referenz angegebene FINMA-Nummer 24930013580 gehört zur Alternative Bank Schweiz AG und nicht zur Scam-Site.
Damit steht fest: Alternatives Broker Schweiz nutzt Name, Kennnummern und Regulierungsdaten fremder Unternehmen, um Anleger gezielt zu täuschen und einen falschen Eindruck von Aufsicht und Zulassung zu erzeugen. Wer hier Geld einzahlt, hat es nicht mit einem regulierten Schweizer Broker zu tun, sondern mit einem Anlagebetrug, der die Vertrauenswürdigkeit echter Institute missbraucht.
Ohne echte Bankkonten funktioniert Alternatives Broker Schweiz nicht
Auch wenn die Oberfläche von Alternatives Broker Schweiz eine perfekte Online-Show bietet, die entscheidende Infrastruktur liegt nicht in der Website, sondern in den Bankkonten und Zahlungswegen im Hintergrund. Die Betrüger können nur deshalb Gelder anziehen und verschieben, weil sie über reale Konten bei echten Banken oder Zahlungsdienstleistern verfügen.
Jede Überweisung an alternatives.broker oder in Verbindung mit app.alternatives.broker landet auf solchen Konten oder Zahlungswegen, die von den Tätern oder ihren Helfern im Geldwäschenetzwerk kontrolliert werden. Das kann über internationale Konten, Payment-Dienstleister oder auch Krypto-Börsen laufen. Juristisch sind diese Kontoinhaber zentrale Anknüpfungspunkte für Rückforderungsansprüche. Wer Geld aus Anlagebetrug erhält, darf es nicht behalten.
An diesem Punkt setzt eine konsequente Anspruchsdurchsetzung an: Es reicht nicht, die Plattform Alternatives Broker Schweiz als solche zu benennen. Entscheidend ist, die Zahlungsketten nachzuvollziehen, die verwendeten Konten zu identifizieren und die dortigen Kontoinhaber in Anspruch zu nehmen. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen kommt für diese Personen häufig auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 261 StGB (Geldwäsche) in Betracht.
Wichtig ist auch der Hinweis für Geschädigte, die von Alternatives Broker Schweiz scheinbar Auszahlungen erhalten haben: Wer Geld von einer Betrugsplattform bekommt, könnte sich möglicherweise selbst der Geldwäsche strafbar gemacht haben, wenn die Betrugsherkunft der Gelder erkennbar war. Ob dies im Einzelfall zutrifft, ist eine komplexe Rechtsfrage, die gesondert geprüft werden muss.
Ansprüche gegen Alternatives Broker Schweiz rechtlich durchsetzen
Die Rückholung von Geldern aus Trading-Betrug wie bei Alternatives Broker Schweiz setzt eine strukturierte rechtliche Aufarbeitung voraus. Ausgangspunkt ist die Sicherung aller Unterlagen, Kommunikation und Zahlungsnachweise. Auf dieser Basis lässt sich die Spur des Geldes rekonstruieren und es können die verantwortlichen Zahlungsstellen ermittelt werden.
Rechtlich kommen vor allem folgende Anspruchsgrundlagen in Betracht:
- Rückzahlungsansprüche aus § 812 BGB (Leistungskondiktion wegen ungerechtfertigter Bereicherung), gerichtet gegen die Kontoinhaber und gegebenenfalls gegen zwischengeschaltete Unternehmen, die Gelder vereinnahmt haben.
- Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, wenn sich der zivilrechtliche Anspruch auf den strafrechtlichen Tatbestand des (Anlage-)Betrugs stützt.
- Gegebenenfalls Ansprüche gegen involvierte Zahlungsdienstleister, wenn gegen aufsichtsrechtliche Pflichten oder Geldwäschevorgaben verstoßen wurde.
Parallel zur strafrechtlichen Verfolgung sollte die zivilrechtliche Durchsetzung frühzeitig angestoßen werden. Anlagebetrugsstrukturen wie Alternatives Broker Schweiz arbeiten häufig international und verlagern Gelder schnell weiter. Zeitnahe Schritte erhöhen die Chance, noch greifbare Konten und Vermögenswerte zu sichern.
Anlagebetrug und Geldwäsche sind unser Terrain. RESCH Rechtsanwälte verfügt über 40 Jahre Erfahrung im Bank und Kapitalmarktrecht und holt Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen systematisch die Spur der Zahlungen über Konten und Zahlungsdienstleister, um die tatsächlichen Profiteure und Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks zu identifizieren und zielgerichtet in Haftung zu nehmen.
Was tun? Checkliste für Geschädigte von Alternatives Broker Schweiz
Geschädigte von Alternatives Broker Schweiz sollten sofort handeln und ihre Ansprüche aktiv sichern. Die folgenden Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
- Keine weiteren Zahlungen an Alternatives Broker Schweiz leisten, auch nicht für angebliche Steuern, Gebühren oder „Freischaltungen“.
- Sämtliche E-Mails, Chats, Telefonnotizen und Kontaktdaten von alternatives.broker und app.alternatives.broker sichern.
- Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen und Krypto-Transaktionsdaten vollständig dokumentieren und als Beweismittel archivieren.
- Keinen Fernzugriff mehr auf Computer oder Smartphone durch angebliche „Support-Mitarbeiter“ zulassen.
- Keine unterschriebenen Dokumente oder Ausweiskopien mehr an Alternatives Broker Schweiz oder verbundene Stellen übersenden.
- Strafanzeige wegen Betrugs und Kapitalanlagebetrugs erstatten und auf die missbräuchliche Nutzung von LEI-Code, Firmennummer und FINMA-Referenznummer hinweisen.
- Einen spezialisierten Rechtsanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht beauftragen, der die Zahlungsströme prüft, die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks identifiziert und zivilrechtliche Ansprüche konsequent durchsetzt.
Betroffene fragen sich nach ihren ersten üblen Erfahrungen mit Alternatives Broker Schweiz, ob ihr Geld verloren ist. Die Antwort hängt davon ab, wie strukturiert die Zahlungswege aufgearbeitet und wie zielstrebig Ansprüche gegen die tatsächlichen Geldempfänger verfolgt werden.
Resch Rechtsanwälte: Geld von Alternatives Broker Schweiz zurückholen
Wenn Sie wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld von Alternatives Broker Schweiz zurückholen können, sprechen Sie jetzt mit RESCH Rechtsanwälte. Sie erreichen uns unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und erläutern Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
FAQ zum Trading-Betrug bei Alternatives Broker Schweiz
Wie erkenne ich den Anlagebetrug bei Alternatives Broker Schweiz?
Der vermeintliche Broker nutzt fremde LEI-Codes, Firmennummern und FINMA-Daten, um eine nicht existierende Regulierung vorzutäuschen. Typisch sind aggressive Einzahlungsaufforderungen, inszenierte Gewinne und blockierte Auszahlungen.
Warum zahlt Alternatives Broker Schweiz meine Gewinne nicht aus?
Bei dieser Trading-Plattform steht nicht der reale Handel mit Wertpapieren oder Krypto im Vordergrund, sondern die systematische Abschöpfung weiterer Einzahlungen. Vor Auszahlungen werden immer neue „Steuern“, Gebühren oder Freischaltkosten verlangt, ohne dass echte Rückzahlungen erfolgen.
Welche rechtlichen Ansprüche haben Geschädigte von Alternatives Broker Schweiz?
In Betracht kommen insbesondere Rückforderungsansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) sowie Schadensersatz auf Basis von Betrugstatbeständen (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB). Parallel können strafrechtliche Schritte etwa wegen Anlagebetrugs, Kapitalanlagebetrugs und Geldwäsche relevant sein.
Spielt es eine Rolle, auf welche Konten ich bei Alternatives Broker Schweiz überwiesen habe?
Ja, die Kontoinhaber hinter den Zahlungswegen sind zentrale Ansatzpunkte für die Rückholung der Gelder. Wer Zahlungen aus einem illegalen Broker- bzw. Krypto- und Trading-Betrug erhält, kann sowohl zivilrechtlich auf Rückzahlung als auch strafrechtlich wegen Geldwäsche in den Fokus geraten.


