Quantummarkets.maxtelindustriescorporationlimited.com? Scam!
Achtung: Wenn Sie via quantummarkets.maxtelindustriescorporationlimited.com Geld investiert haben, besteht ein erhebliches Risiko eines Trading-Betrugs. Die scheinbare Trading-Plattform Quantum Markets nutzt bewusst einen Namen, der seriösen Anbietern durchaus ähnelt, um das Vertrauen der Anleger zu erschleichen. Hinter der auffallend langen Domain stehen offenkundig unseriöse Akteure. Handeln Sie schnell, sichern Sie Beweise und lassen Sie Ihre Ansprüche von spezialisierten Anwälten prüfen. Wir stehen Ihnen im Falle von erfolgtem Anlagebetrug mit 40 Jahren Erfahrung zur Seite.
Quantummarkets.maxtelindustriescorporationlimited.com: Seriös?
Die Website quantummarkets.maxtelindustriescorporationlimited.com wurde am 01.08.2022 bei NameCheap, Inc. registriert, das letzte Domain-Update erfolgte am 15.08.2025. Die Betreiber treten unter der Bezeichnung Quantum Markets auf und behaupten, einer der „reputable brokers in the industry“ zu sein.
Tatsächlich ist zu betonen, dass es zwar durchaus seriöse Marktteilnehmer mit dem Namen Quantum Markets geben kann, diese jedoch keinerlei Verantwortung für die irrelange Domain quantummarkets.maxtelindustriescorporationlimited.com tragen. Offensichtlich soll ein etablierter und vertrauenswürdiger Eindruck erzeugt werden, um ahnungslose Anleger in ein angebliches CFD- und Forex-Trading-Angebot zu ziehen.
Falsche Registrierungen und Täuschung der Trader
Auf der Website der ominösen Quantum Markets werden verschiedene angebliche Registrierungen und Zulassungen vorgespiegelt, unter anderem auf den Seychellen und auf Zypern. Solche Registrierungen existieren nach der vorliegenden Bewertung tatsächlich nicht. Damit liegt der Verdacht nahe, dass Anleger gezielt über die rechtliche Stellung und Seriosität des Brokers irregeführt werden.
Die Behauptung, Quantum Markets sei ein Top-Broker, steht im klaren Widerspruch zu den tatsächlichen Verhältnissen. Eine solche Irreführung kann den Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB sowie des Kapitalanlagebetruges nach § 264a StGB erfüllen, wenn Anleger über wesentliche Umstände der Kapitalanlage getäuscht und zu Einzahlungen veranlasst werden.
Erlaubnispflicht und Aufsicht: Fehlt eine Lizenz, droht Illegalität
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen, etwa CFD- oder Forex-Trading, anbietet oder bewirbt, benötigt in der Regel eine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Fehlt eine solche Lizenz, handelt es sich regelmäßig um ein unerlaubtes Einlagengeschäft oder um unerlaubte Finanzdienstleistungen. Dies ist nicht nur aufsichtsrechtlich relevant, sondern kann auch zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten stützen.
Kapitalanleger sollten sich unbedingt bewusst machen: Ein Anbieter wie Quantum Markets (quantummarkets.maxtelindustriescorporationlimited.com), der mit nicht existenten Registrierungen wirbt, zeigt ein typisches Muster unseriöser Krypto- und Trading-Plattformen. Werden Lizenzen, Aufsichtsregister und Prüfvermerke nur vorgetäuscht, spricht dies deutlich gegen eine seriöse Broker-Struktur und unterstreicht die Gefahr eines organisierten Anlagebetrugs, möglicherweise auch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung im Sinne von § 129 StGB.
Kontaktangaben: Scheinadresse und bekannte Betrugsrufnummer
Die Betreiber der Website geben als angebliche Anschrift „11 GRACE AVENUE, STE 108, GREAT NECK, NEW YORK, 11021 USA“ an. Nach den vorliegenden Informationen trifft man dort die tatsächlichen Website-Initiatoren jedoch nicht an. Damit ist die Adresse eher als Tarnangabe zu verstehen, nicht als reale Kontakt- oder Zustelladresse.
Hinzu kommt die Telefonnummer 7027064466, die bereits auf zahlreichen ominösen Trading-Websites auftaucht. Die E-Mail-Adresse quantummarkets@maxtelindustriescorporationlimited.com fügt sich in dieses Bild: Es entsteht der Eindruck eines Netzes von zusammenhängenden, zweifelhaften Trading-Plattformen, die womöglich auf dieselben Hintermänner zurückgehen. Solche Strukturen sind in vielen Fällen auf systematischen Online-Anlagebetrug ausgerichtet und nicht auf seriöses Trading.
Mögliche Ansprüche der Geschädigten gegen Quantum Markets
Wer über auf quantummarkets.maxtelindustriescorporationlimited.com Geld eingezahlt hat, sollte seine Rechte aktiv prüfen lassen. Kommt es zu Einzahlungen aufgrund falscher Versprechungen oder vorgetäuschter Lizenzen, kommen insbesondere folgende Anspruchsgrundlagen in Betracht:
- Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und wegen Betruges, etwa nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB
- Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB, wenn keine wirksame Rechtsgrundlage für die Zahlungen besteht
- Ansprüche wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher und fernabsatzrechtlicher Informationspflichten, unter anderem gestützt auf Regelungen des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), insbesondere § 5 DDG zu Anbieterkennzeichnungen
Die tatsächliche Durchsetzung dieser Ansprüche erfordert eine genaue Analyse der Zahlungswege, der verwendeten Konten und der beteiligten Zahlungsdienstleister. Häufig lassen sich Ansprüche auch gegen involvierte Banken und Zahlungsdienstleister prüfen, wenn diese erkennbar an zweifelhaften Transaktionen mitgewirkt haben.
Checkliste: Was Geschädigte von Quantum Markets jetzt tun sollten
- Tätigen Sie keine weiteren Einzahlungen, auch nicht zur angeblichen „Verifizierung“ oder für „Steuern und Gebühren“.
- Sichern Sie Beweismittel: E-Mails, Chatverläufe, Login-Screenshots, Kontoauszüge, Rufnummern und die URL quantummarkets.maxtelindustriescorporationlimited.com.
- Dokumentieren Sie Ihre Erfahrungen mit Quantum Markets möglichst chronologisch und detailliert (Zeitpunkte von Anrufen, Versprechen, Kontostand im Dashboard, Rückrufversuche).
- Erstatten Sie zeitnah Strafanzeige wegen Anlagebetrugs, etwa unter Hinweis auf § 263 StGB und § 264a StGB.
- Lassen Sie durch eine auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei prüfen, ob zivilrechtliche Ansprüche gegen Betreiber, Hintermänner und Zahlungsdienstleister bestehen.
Resch Rechtsanwälte unterstützen Geschädigte von Quantum Markets
Wenn Sie ungute Erfahrungen mit quantummarkets.maxtelindustriescorporationlimited.com gemacht haben, sollten Sie nicht abwarten, bis die Spur des Geldes völlig verwischt ist. Je früher spezialisierte Anwälte eingebunden werden, desto größer sind die Chancen, Zahlungsströme nachzuvollziehen und Verantwortliche zu identifizieren. Eine professionelle Bewertung des Falls kann auch klären, ob weitere Geschädigte existieren und ob ein strukturelles Betrugssystem vorliegt.
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte ist seit Jahrzehnten im Anlegerschutz tätig und auf Trading- und Krypto-Betrug spezialisiert. Wenn Sie betroffen sind, können Sie sich für eine individuelle Bewertung Ihres Falles und eine Prüfung Ihrer Rückforderungsmöglichkeiten direkt an Resch Rechtsanwälte wenden unter der Telefonnummer +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf der Kanzleiwebsite.
FAQ zu quantummarkets.maxtelindustriescorporationlimited.com
Ist quantummarkets.maxtelindustriescorporationlimited.com seriös?
Die Plattform zeigt typische Muster unseriöser Trading- und Krypto-Anbieter, insbesondere durch vorgetäuschte Registrierungen und einen irreführend vertrauenswürdigen Auftritt als „Broker“.
Woran erkenne ich einen Trading- oder Krypto-Betrug?
Auffällig sind nicht nachweisbare Lizenzen, angebliche internationale Registrierungen, wiederkehrende Telefonnummern auf verschiedenen Plattformen und eine Anschrift, die eher als Tarnadresse denn als realer Geschäftssitz erscheint.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen unseriösen Betreibern?
Täuschungen über Zulassungen und die Seriosität des Brokers können den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB, des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB sowie unerlaubter Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz erfüllen.
Welche Ansprüche können geschädigte Anleger geltend machen?
In Betracht kommen insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung sowie Ansprüche wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher und telemedienrechtlicher Informationspflichten.


