anglore-sa.com:
Festgeld-Falle aufgedeckt – so schützen Sie sich
02.10.2026 Haben Sie bei anglore-sa.com Festgeld angelegt, dann sind Sie betrogen worden. Die Täter werben mit mindestens 4,02 % Zinsen p. a. und nutzen die Domain anglore-sa.com für eine professionell wirkende Täuschung. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) warnte am 30.09.2026 vor anglore-sa.com. Lesen Sie diesen Artikel und handeln Sie sofort.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Gibt es anglore-sa.com wirklich?
Die Webseite anglore-sa(.)com inszeniert ein vermeintlich etabliertes Schweizer Festgeldangebot. Anlegern werden mindestens 4,02 % Zinsen p. a. angeboten. Zugleich wird behauptet, das Unternehmen sei bereits seit 1989 im Schweizer Handelsregister eingetragen. Tatsächlich handelt es sich bei dem Internetauftritt um Anlagebetrug mit Identitätsdiebstahl. Die Täter missbrauchen die Identität der real existierenden Anglore SA in Neuenburg, die unter CHE-106.405.212 im schweizerischen Handelsregister eingetragen ist. Ein wahrheitsgetreues Impressum gibt es nicht. Die Show der Täter soll den Eindruck erzeugen, das Geld werde seriös als Festgeld angelegt. Entscheidend ist jedoch nicht, was ein Online-Auftritt behauptet. Für eine echte Anlage braucht es reale Konten und tatsächliche Rechtsbeziehungen. Die FINMA-Warnung vom 30.09.2026 bestätigt die Gefahr.
anglore-sa.com Erfahrungen: junge Domain trotz Traditionsgeschichte
Auch die Domainhistorie passt nicht zur dargestellten Tradition. anglore-sa(.)com wurde erst am 02.09.2026 bei OwnRegistrar, Inc. registriert. Zwischen dieser Registrierung und der Behauptung einer seit 1989 bestehenden Schweizer Registerhistorie besteht ein auffälliger Gegensatz. Als Kontakt werden anlage@anglore-sa(.)com, die Telefonnummer +41 44 707 94 91 sowie die Anschrift Ruelle William-Mayor 2, 2000 Neuchâtel, Schweiz, genannt. Diese Angaben ändern nichts an der Bewertung als Festgeld-Betrug. Wer mit anglore-sa(.)com Erfahrungen gemacht hat, sollte insbesondere sämtliche Korrespondenz und Zahlungsbelege sichern.
FINMA warnt vor anglore-sa.com
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlichte am 30.09.2026 eine Warnung zu anglore-sa(.)com. Bei der rechtlichen Einordnung ist zudem zu beachten, dass das Anbieten bestimmter Finanzgeschäfte regulatorischen Erlaubnispflichten unterliegt. Für Rückzahlungsansprüche ist daneben entscheidend, wohin die überwiesenen Gelder tatsächlich geflossen sind. Die amtliche Warnung, der Identitätsmissbrauch und die erst wenige Wochen zuvor registrierte Domain ergeben eine eindeutige Bewertung: anglore-sa(.)com ist eine Festgeld-Betrugsplattform.
Verbindung zwischen anglore-sa.com und Montaris Vermögensverwaltung
Nach den vorliegenden Informationen besteht eine Verbindung zur ebenfalls betrügerischen Montaris Vermögensverwaltung unter montaris-ag(.)com. Solche Verbindungen sind für die Aufarbeitung wichtig, weil Täterstrukturen unterschiedliche Namen und Webseiten einsetzen können. Zahlungsströme, Empfängerkonten, Kommunikationsdaten und verwendete Unternehmensidentitäten müssen deshalb gemeinsam ausgewertet werden.
anglore-sa.com zahlt Festgeld nicht zurück
Beim Festgeld-Betrug wird eine sichere und attraktive Geldanlage nur vorgespiegelt. Die angebliche Verzinsung von mindestens 4,02 % p. a. schafft einen wirtschaftlichen Anreiz, Geld zu überweisen. Entscheidend ist die Täuschung: Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person getäuscht wird, damit sie eine Geldzahlung vornimmt, die sie sonst nicht leisten würde. Das kann den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB erfüllen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung können weitere strafrechtliche Vorschriften relevant werden. Zivilrechtlich kommen insbesondere Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht, etwa gemäß § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.
Ohne echte Konten funktioniert der Festgeld-Betrug nicht
Die digitale Kulisse kann erfunden sein, die Konten für die Geldtransfers sind es nicht. Genau dort setzt die Rückholung an. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück, denn ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht. Wer Gelder aus Straftaten entgegennimmt oder weiterleitet, kann außerdem mit § 261 StGB zur Geldwäsche in Berührung kommen. Daraus ergeben sich Ansatzpunkte für die Verfolgung der Zahlungswege und mögliche zivilrechtliche Ansprüche gegen beteiligte Kontoinhaber.
Vorsicht bei Rückzahlungen von anglore-sa.com
Manche Betrugsplattformen zahlen zunächst kleinere Beträge zurück, um Vertrauen aufzubauen oder weitere Einzahlungen auszulösen. Dabei ist Vorsicht geboten: Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich abhängig von Kenntnis und Umständen gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB strafbar machen. Eine solche Zahlung sollte deshalb rechtlich geprüft und vollständig dokumentiert werden.
Was Betroffene von anglore-sa.com jetzt tun sollten
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen. Sichern Sie Überweisungsbelege, Empfängerdaten, E-Mails, Vertragsunterlagen, Screenshots und die gesamte Kommunikation. Eine Strafanzeige ist sinnvoll, reicht für die Rückholung des Geldes aber nicht automatisch aus. Für die zivilrechtliche Durchsetzung müssen insbesondere die tatsächlichen Zahlungswege und die verantwortlichen Kontoinhaber ermittelt werden. Eine frühe juristische Prüfung verbessert die Möglichkeit, diese Spuren zu sichern.
Resch Rechtsanwälte verfolgt die Spur des Geldes
RESCH Rechtsanwälte steht für 40 Jahre Erfahrung bei der Verfolgung von Anlagebetrug und Geldwäsche und für die Rückholung Ihres Geldes. Die Kanzlei gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland und verfügt als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes, identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und machen Rückzahlungsansprüche geltend. Bei der Bewertung von anglore-sa(.)com sind insbesondere die FINMA-Warnung, der Identitätsdiebstahl, die Zahlungswege und die Verbindung zu montaris-ag(.)com von Bedeutung.
FAQ und Bewertung zu anglore-sa.com
Die Bewertung von anglore-sa(.)com ist eindeutig: Es handelt sich um Festgeld-Betrug. Die FINMA hat am 30.09.2026 gewarnt. Die Domain wurde erst am 02.09.2026 registriert, während der Internetauftritt mit einer angeblichen Historie seit 1989 arbeitet. Hinzu kommt der Identitätsdiebstahl zulasten der echten Anglore SA in Neuenburg. Die Erfahrungen Betroffener sollten deshalb nicht nur strafrechtlich aufgearbeitet werden. Für das Ziel, Geld zurückzuholen, kommt es vor allem auf die Nachverfolgung der tatsächlichen Zahlungsströme und die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche an.
Geld von anglore-sa.com zurückholen
Ihr Ziel ist klar: Geld zurück. Unser nächster Schritt ist ebenso klar: Fall prüfen. Wenn Sie mit anglore-sa(.)com Erfahrungen gemacht haben, rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und verfolgen die Spur Ihres Geldes.
FAQ zu anglore-sa.com – Festgeld, Broker und Anlagebetrug
Wie seriös ist die Festgeldplattform anglore-sa.com wirklich?
anglore-sa.com tritt mit Schweizer Adresse, Telefon und E-Mail auf, nutzt jedoch Identitätsdiebstahl zulasten der echten Anglore SA und ist nach der aktuellen Bewertung als Anlagebetrug einzuordnen.
Welche Bedeutung hat die FINMA-Warnung vom 30.09.2026 zu anglore-sa.com?
Die FINMA-Warnung signalisiert, dass unerlaubte Finanzdienstleistungen angeboten werden und dass Anleger bei Einzahlungen auf dieser Plattform einem erheblichen Verlustrisiko ausgesetzt sind.
Woran erkenne ich den Festgeld-Betrug bei anglore-sa.com?
Typisch sind unplausibel hohe Festgeld-Zinsen von mindestens 4,02 % p. a., die Blockade von Auszahlungen sowie zusätzliche Forderungen für angebliche Steuern, Gebühren oder Freigaben.
Welche rechtlichen Schritte kommen bei Zahlungen an anglore-sa.com in Betracht?
In Betracht kommen insbesondere strafrechtlich Betrug und Kapitalanlagebetrug sowie zivilrechtliche Rückzahlungsansprüche, insbesondere über ungerechtfertigte Bereicherung und Schadensersatz gegenüber Kontoinhabern und beteiligten Zahlungsdienstleistern.


