Aurexium: Trading-Betrug via App AURexium und Fake-KI

Resch Rechtsanwälte warnen erneut vor dem betrügerischen Trading-Konstrukt rund um Aurexium: Anleger sollten bei Aurexium äußerste Vorsicht walten lassen: Die Plattform Aurexium tritt mit professionell gestalteten Webseiten unter aurexiumexchange.com, aurexiumexs.com und aurexiumex.vip sowie mit der App AURexium auf und suggeriert seriösestes Krypto- und Trading-Geschäft. Unsere Erfahrungen aus der Aufarbeitung dieses Konstrukts zeigen jedoch überdeutliche Hinweise auf Trading-Betrug. Hinter den Versprechen angeblicher Top-Broker, der vermeintlichen Trading-KI Alturyon X und einer persönlichen Betreuung steht kein echtes Investment, sondern ein reines Täuschungssystem. Wer mit Aurexium zu tun hat oder bereits investiert hat, sollte umgehend handeln und seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Wir sind auf Geldrückholungen spezialisiert und können Aurexium-Opfern dabei helfen, ihr Geld aufzuspüren.

Aurexium: Scheinbar ein netter Auftritt, tatsächlich nur Inszenierung

Aurexium präsentiert sich über die Domains aurexiumexchange.com, aurexiumexs.com und aurexiumex.vip als moderner Trading-Broker, der innovative KI-Technologie nutzt. Auf den Webseiten, die optisch hochwertig gestaltet sind, wird mit persönlicher Betreuung durch angebliche Mitarbeiter (Broker) geworben. Zudem wird eine angebliche Trading-KI Alturyon X hervorgehoben, die überzeugende Renditen und regelmäßige Gewinne erzielen soll.

In der praktischen Bewertung dieser Struktur zeigt sich jedoch: Das dargestellte Online-Trading ist nach den vorliegenden Informationen nur vorgetäuscht. Die Einzahlungen der Anleger werden nicht - wie von den Initiatoren behauptet - für echte Investments am Markt verwendet. Vielmehr behalten die Täter das von den Geschädigten eingebrachte Kapital ein. Das gesamte Aurexium-Gebilde wirkt daher wie eine klassische Anlage- und Trading-Betrugsmasche, bei der eine scheinbare Handelsplattform nur als Kulisse dient.

Aus strafrechtlicher Sicht liegt damit der Verdacht eines Betrugs nach § 263 StGB nahe. Sollte es sich um ein auf Dauer angelegtes und arbeitsteiliges Zusammenwirken mehrerer Beteiligter handeln, kommen darüber hinaus Konstellationen in Betracht, die unter § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) fallen können. Zivilrechtlich ergeben sich bei einem solchen Vorgehen in der Regel Rückzahlungsansprüche, unter anderem aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

WhatsApp-Chats, Fake-Experten und die AURexium-App als Köder

Der Anbahnungsprozess bei Aurexium folgt einem typischen Muster moderner Online-Betrugsmodelle. Anleger werden über vermeintlich exklusive WhatsApp-Gruppen, etwa „Strategiekreis 1524“ oder „Strategiekreis - 1530“, angeworben. Dort treten angebliche Experten auf: ein angeblicher „Professor Hartmann“ als Wortführer und Tippgeber sowie eine „Sophia Steiner“ als Assistentin. Beide Figuren wirken für Laien plausibel, sollen Vertrauen schaffen und zu Einzahlungen anspornen.

Parallel dazu wird auf die App AURexium verwiesen, die zwischen Oktober 2025 und Dezember 2025 in den gängigen App-Stores verfügbar war (Developer unter anderem Berke Parsan bzw. Altumind Inc., es kam zu etwa 316 Downloads der App). Darüber soll der Zugang zur Handelsumgebung von Aurexium ermöglicht werden. In Wahrheit findet jedoch kein realer Handel an regulierten Märkten statt, sodass das gesamte Konstrukt AURexium-App plus Aurexium-Webseiten als technischer Rahmen eines Täuschungssystems einzuordnen ist.

Solche Konstellationen können den Straftatbestand des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB erfüllen, insbesondere wenn gegenüber einer Vielzahl von Anlegern unrichtige vorteilhafte Angaben zu angeblichen Anlagen gemacht oder wesentliche nachteilige Umstände verschwiegen werden. Für Geschädigte ist es wichtig, diese Mechanismen zu erkennen und ihre Erfahrungen mit Aurexium sorgfältig zu dokumentieren, um später Beweise für strafrechtliche Ermittlungen und zivilrechtliche Ansprüche zu sichern.

Aurexium-Sites: Versteckte Domaindaten, keine Anbieterkennzeichnung

Ein weiteres Alarmzeichen sind die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Aurexium-Websites. Zwar vermitteln aurexiumexchange.com, aurexiumexs.com und aurexiumex.vip einen seriösen Eindruck, doch fehlen zentrale Transparenzelemente. Die Webseiten enthalten kein aufschlussreiches Impressum. Dadurch wird gezielt verhindert, dass Anleger ohne weiteres erkennen können, wer tatsächlich hinter Aurexium steht und in welcher Jurisdiktion die Betreiber greifbar wären.

Die WHOIS-Daten der Domains liefern ebenfalls keine Klarheit über die verantwortlichen Personen oder Gesellschaften. Bekannt ist lediglich, dass die Registrierung von aurexiumexchange.com am 19.09.2025, von aurexiumexs.com am 04.12.2025 und von aurexiumex.vip ebenfalls am 19.09.2025 erfolgt ist. Alle Domains wurden beim Registrar Gname.com Pte. Ltd. angemeldet, wobei sich die tatsächlichen Domaininhaber hinter einem Anonymisierungsdienst verbergen.

Ein solches Auftreten ohne klare Identifizierbarkeit spricht dafür, dass grundlegende Informationspflichten im Online-Geschäft verletzt werden. Nach deutschem Recht sind Anbieter von Telemedien verpflichtet, im Rahmen eines Impressums die Identität des Diensteanbieters offenzulegen, unter anderem nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung ist ein starkes Indiz gegen die Seriosität eines vermeintlichen Brokers wie Aurexium und stützt die Bewertung als potenziell illegale Trading-Plattform.

Kontaktangaben, Schein-Adressen, Fantasieunternehmen Aurexium

Die Aurexium-Websites geben lediglich eine Support-E-Mail-Adresse an, nämlich support@aurexiumex.vip. Eine Telefonnummer wird den Anlageinteressenten auf den Sites nicht bereitgestellt. Damit gibt es keine direkte Möglichkeit für Anleger, einen verantwortlichen Ansprechpartner ad hoc telefonisch zu erreichen oder die Betreiber zu verifizieren. Dies erschwert eine effektive Kommunikation, insbesondere dann, wenn Auszahlungen nicht erfolgen oder Rückfragen bestehen.

Als Anschrift wird die Adresse „1312 17th Street, Suite 692, Denver, CO 80202“ in den USA angegeben. Zudem wird auf einer der Webseiten eine Verbindung zu New York suggeriert. Nach vorliegenden Erkenntnissen finden sich in Denver, in New York oder sonst in den USA jedoch keine real nachverfolgbaren Spuren der handelnden Personen oder einer tatsächlich existierenden Gesellschaft hinter Aurexium. Die weltweite Recherche in einschlägigen Registern erbrachte keine tragfähige Eintragung einer unter „Aurexium“ firmierenden Gesellschaft.

Damit drängt sich der Schluss auf, dass es sich bei Aurexium um ein Phantasieprodukt handelt, das allein den Zweck hat, Anleger in Sicherheit zu wiegen und ihnen ein nicht existierendes Unternehmensgeflecht vorzuspiegeln. Der Einsatz von Schein-Adressen und schwer überprüfbaren Kontaktdaten ist typisch für unseriöse Krypto- und Trading-Betrugssysteme. Für die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen bedeutet dies jedoch keineswegs, dass Geschädigte rechtlos sind. Vielmehr können Zahlungen über Kontoverbindungen, Zahlungsdienstleister und weitere Spuren im Geldfluss zum Ansatzpunkt für Rückforderungen und Haftung gemacht werden.

Keine Regulierung, mögliche KWG-Verstöße, kommende Warnungen

Ein legitimer Anbieter, der Anlegergelder für Trading-Geschäfte entgegennimmt, benötigt in vielen Staaten eine behördliche Zulassung. In Deutschland etwa ist für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen eine Erlaubnis nach § 32 KWG (Kreditwesengesetz) erforderlich. Auch für Krypto- und CFD-Trading sind je nach Ausgestaltung Erlaubnisse der zuständigen Aufsichtsbehörden notwendig.

Zu Aurexium mit den Domains aurexiumexchange.com, aurexiumexs.com und aurexiumex.vip sowie der App AURexium wurden im Rahmen der vorliegenden Recherche bislang keine belastbaren Eintragungen in einschlägigen Unternehmens- oder Lizenzregistern festgestellt. Der Auftritt als international agierender Trading-Broker, ohne nachvollziehbare Zulassung und ohne erkennbaren Sitz, deutet auf unerlaubte Finanzdienstleistungen hin.

Es ist lediglich eine Frage der Zeit, bis die maßgeblichen Aufsichtsbehörden öffentlich vor Aurexium warnen. Hierzu gehören insbesondere die FINMA in der Schweiz, die FMA in Österreich sowie die deutsche BaFin.

Checkliste: Was Geschädigte von Aurexium jetzt tun sollten

Wer bereits Erfahrungen mit Aurexium, den WhatsApp-Gruppen „Strategiekreis 1524“ oder „Strategiekreis - 1530“ oder der App AURexium gemacht hat, sollte keine Zeit mehr verstreichen lassen und strukturiert vorgehen. Die nachfolgende Liste dient als Orientierung:

  1. Zahlungen sichern und dokumentieren
  • Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen und Transaktionsbelege (auch zu Kryptoüberweisungen) vollständig sichern.
  • Verwendungszwecke, Empfängerkonten und etwaige Zwischenschritte (Zahlungsdienstleister, Exchanges) notieren.
  1. Schriftverkehr und Chat-Verläufe speichern
  • E-Mails mit support@aurexiumex.vip archivieren.
  • WhatsApp-Chatverläufe mit „Professor Hartmann“, „Sophia Steiner“ und den Strategiekreisen exportieren und sichern.
  • Screenshots der Aurexium-Websites und der App-Oberfläche (falls noch zugänglich) erstellen.
  1. Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Nicht auf Nachforderungen eingehen, etwa angebliche „Steuern“, „Freischaltungsgebühren“ oder „Verifizierungszahlungen“.
  • Keine Fernwartungsprogramme installieren und niemandem Zugriff auf Online-Banking oder Wallets gewähren.
  1. Strafanzeige prüfen
  • Geeigneten Strafantrag beziehungsweise Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) und Kapitalanlagebetrugs (§ 264a StGB) bei der zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft prüfen.
  • Erfahrungen mit Aurexium in der Anzeige so konkret wie möglich schildern.
  1. Zivilrechtliche Rückforderungschancen klären
  • Prüfung von Ansprüchen auf Rückzahlung, insbesondere aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.
  • Mögliche Haftung von Zahlungsdienstleistern und sonstigen involvierten Stellen analysieren.

Die Bewertung der individuellen Situation hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von Zahlungswegen, Vertragstexten und Kommunikationsabläufen. Eine frühzeitige juristische Prüfung erhöht regelmäßig die Chancen, Verluste teilweise oder vollständig zu kompensieren.

Jetzt handeln: Resch Rechtsanwälte unterstützen Aurexium-Opfer

Wenn Sie Geld bei Aurexium, über die Domains aurexiumexchange.com, aurexiumexs.com oder aurexiumex.vip oder mithilfe der App AURexium investiert haben und Auszahlungen scheitern, sollten Sie nicht abwarten. Durch eine strukturierte Sammlung von Belegen und eine fundierte juristische Einschätzung lassen sich oft konkrete Schritte zur Schadensbegrenzung einleiten.

Resch Rechtsanwälte beraten seit 4 Jahrzehnten geschädigte Anleger im Bereich Anlage- und Trading-Betrug. Lassen Sie Ihre Ansprüche gegen Aurexium und das dahinterstehende Netzwerk jetzt individuell prüfen. Rufen Sie uns an unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website, um eine erste Einschätzung Ihres Falles zu erhalten.

FAQ zu Aurexium bzw. zur AURexium App (Fragen und Antworten)

Wie seriös ist Aurexium als Krypto- und Trading-Broker einzustufen?
Aurexium weist zahlreiche typische Merkmale eines illegalen Trading- und Anlagebetrugs auf, darunter fehlende transparente Unternehmensangaben und ein lediglich simuliertes Krypto- und Online-Trading. Die Plattform wirkt insgesamt wie ein Schein-Broker, der reale Investments nur vortäuscht.

Welche Rolle spielen WhatsApp-Gruppen und vermeintliche Experten bei Aurexium?
Die WhatsApp-Gruppen wie „Strategiekreis 1524“ und „Strategiekreis - 1530“ dienen als Köder, um Vertrauen aufzubauen und Anleger zu immer höheren Einzahlungen zu bewegen. Die Figuren „Professor Hartmann“ und „Sophia Steiner“ treten dabei als Fake-Experten auf, um das betrügerische Trading-Konstrukt glaubwürdig erscheinen zu lassen.

Welche Warnsignale deuten bei Aurexium auf ein betrügerisches Krypto- und Trading-System hin?
Auffällig sind das Fehlen eines ordnungsgemäßen Impressums, anonymisierte WHOIS-Daten der Domains sowie schwer überprüfbare Kontaktdaten und Schein-Adressen. In Verbindung mit der fehlenden erkennbaren Regulierung und Zulassung als Broker oder Finanzdienstleister verdichten sich die Hinweise auf eine illegale Trading-Plattform.

Was sollten Geschädigte tun, wenn Auszahlungen bei Aurexium blockiert werden?
Sichern Sie alle Zahlungsnachweise, Kommunikationsverläufe und Screenshots der Plattform und der AURexium-App. Zudem sollten Sie keine weiteren Zahlungen leisten, insbesondere nicht für angebliche Steuern oder Freischaltungsgebühren, und zeitnah eine rechtliche Prüfung möglicher straf- und zivilrechtlicher Schritte in Betracht ziehen.



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