Atlantic Comium: Warnung – betrügerisches Online-Trading

Bewertung atlantic-comium.tech, wt.controlspace.pro und Co.: Alle nicht seriös!

Atlantic Comium (atlantic-comium.tech, atlantic-comium.org, atlantic-comium.com, user.controlspace.pro, wt.controlspace.pro) wirkt seriös. Es werden Betreuung durch angebliche „Broker“ und Gewinne versprochen. Doch real wird das investierte Geld nicht für echte Trades verwendet – alle Transaktionen sind fingiert. Die betrugserfahrenen Täter simulieren etwaiges Online-Trading bloß, während die Anlegergelder direkt in betrügerischer Absicht vereinnahmt werden. Alarmierend: Die polnische Finanzaufsichtsbehörde KNF hat bereits eine Warnung vor Atlantic Comium veröffentlicht. Unsere Bewertung: Anleger sollten sofort alle Zahlungen stoppen und rechtliche Schritte auf den Weg bringen – bei uns erhalten Betrugsopfer adäquate Hilfe.


Atlantic Comium: Professioneller Auftritt, betrügerisches System

Die Betrugsplattform Atlantic Comium präsentiert sich als etablierter Online-Broker. Laut Website-Angaben besteht die Firma bereits seit 2018, was aber einen klaren Widerspruch zu den technischen Daten der Domains darstellt. So wurde etwa atlantic-comium.tech erst am 29.08.2025 registriert, und auch atlantic-comium.org und atlantic-comium.com sind deutlich jüngeren Datums. Diese zeitliche Diskrepanz ist typisch für betrügerische Online-Trading-Plattformen, die Anlegern Seriosität vorgaukeln wollen, um sie geradewegs in eine Anlagebetrugsfalle zu lotsen.


Nebulöse Kontaktangaben und schierer Identitätsmissbrauch

Als Kontakt werden die Rufnummer +44 1975 968286 und die E-Mail-Adresse support@atlantic-comium.tech angegeben. Schön und gut. Als Firmennummer wird in den Regularien von Atlantic Comium die CHE-100.872.437 benannt. Die Krux dabei: Atlantic Comium tritt hierbei mit der Identität einer ganz anderen Firma auf, denn diese Nummer gehört tatsächlich der in der Schweiz registrierten Atlanticomnium SA aus Genf. Obacht: Die renommierte Firma ist Opfer eines Identitätsmissbrauchs geworden und steht in keinerlei Verbindung zu den hier eruierten Betrugsplattformen.


Spuren führen zu skrupelloser, uns bekannter Anlagebetrügercombo

Unsere kanzleiinterne Ermittlungsabteilung hat Anhaltspunkte entdeckt, die aufzeigen, dass Atlantic Comium Teil eines umfassenden Netzwerkes betrügerischer Fake-Online-Broker ist. Mehrere Domains, identische Strukturen und klare Muster lassen auf eine gemeinsame Betreibergruppe schließen, die bereits mit der einstigen Scam-Plattform RCE Banque in Verbindung gebracht wurde. Unseren Erkenntnissen nach handelt es sich um eine hochprofessionell agierende Gruppierung, die gezielt Anlagewillige ins Visier nimmt. Selbst vor Cyberangriffen auf Anwaltskanzleien schreckt diese Täterschaft nicht zurück – so wurden auch wir bereits zur Zielscheibe ihrer infamen Cyberattacken.


Erfahrungen mit Atlantic Comium: Vom Vertrauen zum Totalverlust

Geschädigte berichten stets von nahezu identischen Abläufen. Nach erstem Kontakt (z.B. über die sozialen Medien, Online-Werbung oder Empfehlungen) beginnt ein intensives Gespräch mit den falschen Brokern. Unter dem Vorwand persönlicher Betreuung werden Anleger zu ersten Zahlungen animiert, die sich meist im Rahmen von etwa 250 € bewegen. Kurz darauf erhalten sie Zugang zu einem angeblichen Trading-Dashboard. Dort erscheinen auf den ersten Blick gute Gewinne und Top-Wachstumszahlen. In Wahrheit handelt es sich dabei aber um Simulationen, mit denen Vertrauen geschaffen werden soll. Sobald Anleger eine Auszahlung verlangen, beginnen die Probleme. Zu Auszahlungen kommt es nämlich nicht. Es werden im Gegenzug allerdings stets neue Überweisungen gefordert – etwa zur Zahlung angeblicher „Steuern“ oder „Auszahlungsgebühren“. Schließlich werden Accounts gesperrt, Zugänge gelöscht und der Kontakt abgebrochen.

Die Erfahrungen vieler Betroffener zeigen ein klares Muster: Atlantic Comium betreibt Schein-Trading, das allein dem Abfluss der Anlegergelder dient. Die Täter inszenieren Professionalität und technologische Kompetenz, um Glaubwürdigkeit zu erzeugen. Wer sich auf dieses Spiel einlässt, verliert den gesamten Anlagebetrag – ohne juristische Hilfe eines erfahrenen Anlagebetrug-Anwalts wird es schlichtweg unmöglich sein, das eingezahlte Geld zurückzuerlangen.


Rechtliche Einordnung: Betrug, Erlaubnispflicht und Rückforderungsansprüche

Rechtlich ist die Situation eindeutig. Nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) bedarf jeder Anbieter, der in Deutschland Finanzdienstleistungen erbringt, einer ausdrücklichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine solche Erlaubnis besitzt Atlantic Comium nicht, und auch eine Lizenz in anderen Ländern liegt nicht vor. Schon das öffentliche Angebot von Anlageprodukten ohne Erlaubnis stellt einen Verstoß gegen geltendes Recht dar und macht sämtliche Geschäfte nichtig. Darüber hinaus erfüllt das Vorgehen der Betreiber die Tatbestände des Betrugs (§ 263 StGB) und des Kapitalanlagebetrugs (§ 264a StGB). Anleger werden vorsätzlich über die Existenz realer Investments getäuscht und zur Zahlung erheblicher Geldbeträge veranlasst. Aufgrund der arbeitsteiligen Vorgehensweise, der Vielzahl an Domains und der klaren Organisationsstruktur liegt zudem der Verdacht einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) nahe.

Zivilrechtlich kommen Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht. Auch Zahlungsdienstleister oder Kontoinhaber, über deren Infrastruktur die Gelder geflossen sind, können bei entsprechender Mitwirkung haftbar gemacht werden. Betroffene sollten daher sämtliche Belege, Überweisungsnachweise, Wallet-Transaktionen und Kommunikationsprotokolle sichern, um ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.


Impressumspflicht: Ein weiterer Hinweis auf Rechtswidrigkeit

Ein weiterer klarer Hinweis auf die fehlende Seriosität von Atlantic Comium ist die Verletzung der Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Anbieter geschäftsmäßiger Online-Dienste müssen vollständige Informationen zur Identität, Anschrift, Kontaktmöglichkeit, Vertretungsberechtigung und ggf. Aufsichtsbehörde bereitstellen. Auf den genannten Domains fehlen diese Pflichtangaben vollständig oder sind bewusst irreführend gestaltet. Der Identitätsmissbrauch der Firma Atlanticomnium SA verstärkt diesen Verdacht zusätzlich. Das Fehlen eines Impressums ist kein Bagatelldelikt. Es stellt nicht nur einen klaren Verstoß gegen deutsche und europäische Verbraucherschutzvorschriften dar, sondern dient oft der Verschleierung illegaler Aktivitäten. Anleger können das Fehlen dieser Pflichtangaben als starkes Indiz für einen Anlagebetrug werten.


Checkliste: Was Atlantic Comium-Opfer jetzt tun sollten

-    Keine weiteren Einzahlungen, keine Gebühren („Steuern“) für Auszahlungen leisten.
-    Beweise sichern: Konto- und Kartenumsätze, SEPA/SWIFT-Belege, Wallet-IDs, E-Mails, Chat-Logs, Anruflisten, Screenshots der Sites und des Dashboards.
-    Involvierte Banken und Exchanger informieren: Fraud-Meldung, Chargeback, Recall.
-    Strafanzeige stellen: Wegen Betrugs (§ 263 StGB). Aktenzeichen dokumentieren.
-    Ansprüche von einem Anlagebetrug-Anwalt prüfen lassen: Rückforderung nach § 812 BGB, Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB; Mitverantwortung Dritter prüfen.
-    Kommunikation mit den „Brokern“ einstellen, diese werden Ihnen Ihr Geld so oder so nicht freiwillig zurückgeben und lediglich versuchen, noch mehr Geld aus Ihnen herauszupressen


FAQ zu Atlantic Comium

Ist Atlantic Comium seriös?
Nein. Der professionelle Auftritt steht im Widerspruch zu Domain-Daten, fehlender Zulassung und identitätsmissbräuchlich verwendeten Firmenangaben. Die polnische KNF warnt ausdrücklich vor diesem betrügerischen Finanzanlageakteur.

Welche typischen Erfahrungen melden Anleger?
Schein-Gewinne im Dashboard, immer neue Gebührenforderungen, keine Auszahlung – am Ende droht der Totalverlust.

Welche rechtlichen Schritte sind möglich?
Strafanzeige (§ 263 StGB); zivilrechtlich § 812 BGB (Rückzahlung) und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB. Je nach Lage haften auch Mitwirkende an den Zahlungsströmen.

Wie erkenne ich den Identitätsmissbrauch?
Wenn eine echte Firmen-ID (hier: CHE-100.872.437 der Atlanticomnium SA) auftaucht, die nicht zu Domain, Impressum und Kontakt passt, spricht viel für Missbrauch.

Bringt eine „letzte Gebühr“ die Auszahlung?
Regelmäßig nein. Solche Forderungen dienen der Nachfinanzierung des Betrugssystems.



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