BISCOINS Exchange Bewertung – Krypto-Betrug per WhatsApp

BISCOINS Exchange Erfahrungen – Fake-Coller-Capital-Berater aktiv

Warnung: Die Plattform BISCOINS Exchange (biscoins.com) wird derzeit in WhatsApp-Gruppen aggressiv beworben – angeblich durch Mitarbeiter der Investmentgesellschaft Coller Capital. Namen wie Jake Elmhirst, Susan Harris und Rosalie sollen Vertrauen schaffen, doch sie stehen nicht mit Coller Capital in Verbindung. Es handelt sich um Identitätsdiebstahl und Krypto-Betrug. Anleger sollten keine Einzahlungen tätigen. Kontaktieren Sie bei Verlusten sofort die Kanzlei Resch Rechtsanwälte, um rechtliche Schritte einzuleiten.


BISCOINS Exchange Erfahrungen – Gefälschte Identitäten und falsche Versprechen

Die Domain biscoins.com wurde am 29.12.2017 bei Gname.com Pte. Ltd. registriert und zuletzt am 18.07.2025 aktualisiert. Obwohl die Plattform äußerlich professionell wirkt, fehlen sämtliche rechtlich erforderlichen Angaben zu den Betreibern. Eine klare Unternehmensstruktur ist nicht erkennbar.

In diversen WhatsApp-Gruppen – etwa unter Namen wie „AI81 Contract Trading Strategy“ – treten angebliche Finanzexperten auf, die sich als Vertreter von Coller Capital ausgeben und Anlegern den Handel über BISCOINS Exchange empfehlen. Dabei handelt es sich jedoch um eine betrügerische Masche, die auf Täuschung und Ausnutzung des guten Rufes der echten Coller Capital basiert. Die Kommunikation erfolgt häufig freundlich, professionell und langfristig aufgebaut. Erst nach der Vertrauensbildung werden Anleger zu Einzahlungen in Kryptowährungen aufgefordert – meist über Wallets, die von den Tätern kontrolliert werden.


Fehlende Regulierung – Verstoß gegen § 32 KWG

Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbietet, benötigt eine Zulassung nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Eine solche Genehmigung liegt für BISCOINS Exchange nicht vor. Damit verstößt das Angebot gegen geltendes Aufsichtsrecht und erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen. Dieses Verhalten kann nach § 54 KWG strafbar sein.
Anleger, die über biscoins.com investiert haben, sollten daher davon ausgehen, dass ihre Gelder in keiner Weise durch eine Behörde beaufsichtigt oder abgesichert sind.


Identitätsdiebstahl zulasten von Coller Capital

Besonders perfide ist der Missbrauch des Namens und der Identität der real existierenden Coller Capital, einer weltweit anerkannten Investmentgesellschaft. Die Betrüger nutzen die Glaubwürdigkeit dieses Unternehmens, um Anleger in Sicherheit zu wiegen. Dabei handelt es sich um klaren Identitätsdiebstahl, der sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen haben kann (§ 263 StGB – Betrug, § 269 StGB – Fälschung beweiserheblicher Daten, § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB). Die echte Coller Capital hat keine Verbindung zur Plattform BISCOINS Exchange und betreibt keine WhatsApp-Gruppen.


Impressumspflicht nach § 5 DDG verletzt

Die Website biscoins.com enthält weder ein Impressum noch eine rechtliche Anbieterkennzeichnung, wie sie das Digitale-Dienste-Gesetz (§ 5 DDG) vorschreibt. Nutzer können somit nicht nachvollziehen, wer für die Plattform verantwortlich ist. Diese fehlende Transparenz ist ein zentrales Merkmal betrügerischer Websites. Seriöse Anbieter geben immer vollständige Angaben zu Namen, Anschrift, Handelsregister und Kontaktmöglichkeiten an.


Handlungsempfehlungen für Betroffene

•    Keine weiteren Zahlungen leisten
•    Kommunikation über WhatsApp sofort abbrechen
•    Screenshots, Chatverläufe und Transaktionsdaten sichern
•    Anzeige bei der Polizei erstatten (§ 263 StGB – Betrug)
•    Bank oder Kryptobörse informieren (mögliche Rückverfolgung prüfen)
•    Fachanwalt für Kapitalanlagerecht einschalten

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte ist seit über 35 Jahren auf Anlegerschutz spezialisiert und hilft Opfern unseriöser Online-Plattformen bei der Rückholung ihrer Gelder.


FAQ zu BISCOINS Exchange

Was ist BISCOINS Exchange?
BISCOINS Exchange ist eine Krypto-Plattform, die ohne Zulassung agiert und von Betrügern genutzt wird, um Anlegergelder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einzusammeln.

Ist BISCOINS Exchange seriös?
Nein. Die fehlende Regulierung, das nicht vorhandene Impressum und der Missbrauch des Namens von Coller Capital zeigen klar, dass es sich nicht um einen seriösen Anbieter handelt.

Wer sind Jake Elmhirst, Susan Harris und Rosalie?
Diese Namen werden von Betrügern verwendet, die sich fälschlich als Mitarbeiter der echten Coller Capital ausgeben. Es handelt sich um erfundene Identitäten.

Wie kann man sich gegen BISCOINS Exchange wehren?
Beweise sichern, Zahlungen stoppen und umgehend anwaltliche Unterstützung – etwa durch die Kanzlei Resch Rechtsanwälte – in Anspruch nehmen.



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