BitSwiss365 – Betrug mit Online-Trading: Anlegerwarnung!

Site bitswiss365.com ist nicht seriös – Trader-Erfahrungen entlarven den Scam!

BitSwiss365 (bitswiss365.com) wirkt auf den ersten Blick wie ein seriöser Online-Broker für Web-Trading – doch Warnung: Hinter BitSwiss365 steckt kein lizenziertes Finanzunternehmen, sondern ein betrügerisches System. Die Plattform wurde am 06.04.2025 registriert und lockt mit hohen Renditen, angeblicher FINMA-Registrierung und persönlicher Betreuung. Tatsächlich wird das eingezahlte Kapital der Anleger laut unserer Bewertung nicht in echte Finanzprodukte investiert, sondern von den Betreibern veruntreut, und eine FINMA-Lizenz gibt es real nicht – die FINMA warnte im Übrigen am 24.10.2025 vor diesem Akteur. Wer bei BitSwiss365 investiert hat, sollte umgehend handeln und juristische Unterstützung hinzuziehen, um Verluste zu begrenzen und mögliche Rückforderungen einzuleiten.


BitSwiss365: Erfahrungen zeigen deutliche Warnsignale

Geschädigte berichten über üble Erfahrungen mit BitSwiss365. Nach einer anfänglichen Phase mit angeblichen Gewinnen fordern die vermeintlichen Broker immer neue Einzahlungen, um „Freischaltungen“ oder „Verifizierungen“ vorzunehmen. Sobald Betroffene eine Auszahlung verlangen, brechen die Kontakte ab. Dieses Vorgehen ist typisch für Anlagebetrug nach § 263 StGB. Eine seriöse Finanzdienstleistung im Sinne des § 32 KWG liegt bei BitSwiss365 nicht vor, da keine behördliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Schweizer FINMA existiert, auch wenn dies auf er Website anders dargestellt wird.


Keine FINMA-Registrierung: BitSwiss365 agiert illegal

Die Betreiber von BitSwiss365 werben ausdrücklich mit einer angeblichen Zulassung durch die FINMA – ein gravierender Täuschungsversuch. Eine Überprüfung zeigt: Eine solche Registrierung existiert nicht. Damit verstößt BitSwiss365 gegen die Erlaubnispflicht für Finanzdienstleister gemäß § 32 KWG. Wer dennoch Gelder einzahlt, riskiert, Opfer eines Betrugs nach § 263 StGB zu werden. Anleger sollten keinesfalls weiteren Zahlungsaufforderungen folgen oder Fernwartungszugriffe zulassen.


Impressumspflicht und rechtliche Verstöße bei BitSwiss365

Ein weiteres Indiz für die nicht vorhandene Seriosität von BitSwiss365 ist das Fehlen eines rechtskonformen Impressums. Nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) sind Betreiber kommerzieller Online-Dienste verpflichtet, vollständige Angaben zu Identität, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten bereitzuhalten. Auf bitswiss365.com fehlen diese Angaben vollständig – ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht. Auch dies spricht für ein betrügerisches Geschäftsmodell.


Rechtliche Schritte: So können Geschädigte vorgehen

Wer bei BitSwiss365 investiert und Verluste erlitten hat, kann zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen. Mögliche Anspruchsgrundlagen sind:

-    § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Schadensersatz wegen Betrugs)
-    § 812 BGB (Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung)
-    § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung)

Darüber hinaus können auch Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Eine spezialisierte Kanzlei für Anlagebetrugsdelikte kann prüfen, ob Gelder über internationale Zahlungsdienstleister, involvierte Konten oder Kryptobörsen zurückverfolgt werden können. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.


Checkliste: Was Sie bei erfolgtem BitSwiss365-Betrug tun sollten

-    Keine Zahlungen mehr leisten! Die Betrüger werden alles probieren, um Ihnen Ihr Geld abzuknöpfen ! Behalten Sie dies stets im Hinterkopf!
-    Kommunikationen (schriftlich und telefonisch) sofort einstellen.
-    Beweise sichern: Kontoauszüge, E-Mails, Chatverläufe, Namen Beteiligter, Screenshots.
-    Anwaltliche Hilfe anfordern: Nur spezialisierte Fachanwälte können rechtssicher Ansprüche verfolgen und kennen sich zudem bestens im Anlagebetrügermilieu aus.


Resch Rechtsanwälte zeigen an: BitSwiss365 ist nicht seriös

Die Erfahrungen mit BitSwiss365 belegen eindeutig, dass es sich nicht um einen lizenzierten Broker handelt. Anleger sollten die Plattform meiden und bereits getätigte Investitionen juristisch prüfen lassen. Das Geschäftsmodell von BitSwiss365 erfüllt nach derzeitigem Kenntnisstand die Tatbestände des Anlagebetrugs (§ 264a StGB) und der unerlaubten Finanzdienstleistung (§ 32 KWG).


Resch Rechtsanwälte – Hilfe für Opfer von BitSwiss365

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte ist seit etwa vierzig Jahren auf Anlegerschutz spezialisiert. Wenn Sie bei BitSwiss365 investiert haben, nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir helfen Ihnen, Ihr Geld zu sichern und juristische Ansprüche durchzusetzen.


FAQ zu BitSwiss365

Was ist BitSwiss365?
BitSwiss365 ist eine betrügerische Trading-Plattform, die sich als Krypto-Broker ausgibt, ohne über eine behördliche Lizenz für etwaige Finanzgeschäfte zu verfügen.

Ist BitSwiss365 seriös?
Ganz klar: Nein! Es existiert keine FINMA-Registrierung (auch wenn dies auf der Website behauptet wird), kein Impressum und keine rechtmäßige Erlaubnis nach § 32 KWG.

Wie kann ich mein Geld von BitSwiss365 zurückbekommen?
Betroffene sollten sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche geltend zu machen. Wir stehen Ihnen diesbezüglich zur Disposition.

Was tun, wenn ich bei BitSwiss365 investiert habe?
Zahlungen stoppen, Beweise sichern und umgehend rechtliche Schritte einleiten lassen.



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