Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

Bullnex Markets:
Einzahlung ja, Auszahlung nie – Betrug

06.08.2026 Haben Sie bei Bullnex Markets über bullnexmarkets(.)com investiert und warten vergeblich auf Ihre Auszahlung? Dann liegt ein klarer Fall von Trading-Betrug vor. Die Plattform tritt mit internationalen Standorten und angeblicher Regulierung auf und täuscht damit gezielt Anleger. Die britische Finanzaufsicht FCA warnt ausdrücklich vor diesem Anbieter. Gehören Sie zu den Trading-Betrugsopfern? Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu verstehen, wie der Betrug funktioniert und wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es Bullnex Markets wirklich?

Bullnex Markets inszeniert sich als global tätiger Broker mit Niederlassungen in London (One Canada Square, Canary Wharf, London E14 5AB), Dubai (DIFC, Gate Village, Building, 10, Level 3, Dubai, UAE) und Singapur (Marina Bay Financial Centre, Tower 2, Level 28, Singapore 018983). In Wahrheit handelt es sich um eine Täuschungskulisse. Die Domain bullnexmarkets(.)com wurde am 12.04.2026 bei TuringSign Inc. registriert, was nicht zu den Angaben auf der Website passt, denn dort ist von einer Gründung im Jahr 2019 die Rede. Eine derart junge Registrierung passt zudem auch gar nicht zu einem angeblich etablierten Finanzdienstleister. Die FCA hat eine Warnung veröffentlicht. Diese Bewertung zeigt klar, dass hier kein regulierter Anbieter tätig ist.

Bullnex Markets zahlt nicht aus

Geschädigte berichten übereinstimmend über identische Erfahrungen. Zunächst werden kleine Gewinne angezeigt, um Vertrauen aufzubauen. Danach folgen Forderungen nach weiteren Einzahlungen. Angeblich sind Steuern, Provisionen oder Sicherheitsleistungen notwendig. Eine Auszahlung erfolgt nicht. Diese Erfahrungen sind typisch für Trading-Betrug. Ziel ist allein die fortlaufende Abschöpfung weiterer Gelder.

Die Rolle der Bankkonten bei Bullnex Markets

Ohne echte Bankkonten kann dieser Betrug nicht funktionieren. Die Täter nutzen Konten bei regulären Banken, die auf Dritte oder Firmen laufen. Diese Konten dienen der Verschleierung der Geldflüsse. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und nehmen sie in Anspruch. Denn ohne diese Strukturen wäre der Betrug nicht möglich.

Wer steckt hinter Bullnex Markets?

Die angeblichen Kontaktangaben wie die Rufnummern +44 (0) 20 7946 0831, +971 4 123 4567 und +65 6123 4567, oder E-Mail-Adressen wie support@bullnex(.)com, london@bullnex(.)com, dubai@bullnex(.)com und singapore@bullnex(.)com wirken professionell. Tatsächlich dienen sie nur der Kommunikation im Rahmen der Täuschung. Hinter der Plattform steht ein Netzwerk, das arbeitsteilig organisiert ist. Es besteht der Verdacht einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB. Die internationale, vermeintlich lizenzierte Aufmachung soll Vertrauen schaffen und kritische Nachfragen verhindern.

Juristische Einordnung des Anlagebetrugs

Wer bewusst ein falsches Bild der Tatsachen erzeugt, um an das Geld eines anderen zu gelangen, begeht Anlagebetrug. Dieses Verhalten erfüllt den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB. Auch § 264a StGB ist einschlägig. Die Nutzung fremder Konten erfüllt regelmäßig den Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB. Zusätzlich bestehen zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 812 BGB. Diese Ansprüche richten sich auch gegen die Kontoinhaber.

Achtung bei Rückzahlungen von Bullnex Markets

In Einzelfällen werden kleinere Beträge ausgezahlt. Dies dient allein der Täuschung. Wer Geld von einer solchen Plattform erhält, könnte sich unter Umständen selbst strafbar machen wegen Geldwäsche. Diese Konstellation sollte rechtlich geprüft werden.

Was tun bei unguten Erlebnissen mit Bullnex Markets? Checkliste

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Zahlungsbelege sichern
  • Kommunikationsverläufe dokumentieren
  • Strafanzeige erstatten
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten

Ihre Ansprüche gegen Bullnex Markets durchsetzen

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Wir identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wenn Sie Geld an Bullnex Markets verloren haben, sollten Sie jetzt handeln statt abzuwarten. Nehmen Sie Kontakt zu RESCH Rechtsanwälte auf unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

FAQ zu Bullnex Markets

Wie seriös ist Bullnex Markets als Broker einzuschätzen?

Bullnex Markets präsentiert sich als internationaler Online-Broker, die Domain bullnexmarkets.com wurde jedoch erst am 12.04.2026 bei TuringSign Inc. registriert, was nicht zu einem angeblich etablierten Finanzdienstleister passt. Die Warnung der britischen FCA spricht klar gegen einen regulierten und legalen Anbieter.

Warum zahlt Bullnex Markets meine Gewinne und mein Guthaben nicht aus?

Typischerweise werden zunächst kleinere Gewinne im Trading-Dashboard angezeigt, um Vertrauen zu schaffen, anschließend werden immer neue Einzahlungen wegen angeblicher Steuern, Provisionen oder Sicherheitsleistungen verlangt. Am Ende bleibt die Auszahlung aus, was ein typisches Muster von Krypto- und Trading-Betrug ist.

Welche Bedeutung haben die verwendeten Bankkonten bei Bullnex Markets?

Die Täter nutzen Konten bei regulären Banken, die auf Dritte oder Firmen laufen und der Verschleierung der Geldflüsse dienen. Diese Kontostrukturen sind zentraler Bestandteil des mutmaßlich illegalen Broker-Systems und können zivil- und strafrechtlich relevant sein.

Welche strafrechtliche Einordnung kommt bei Bullnex Markets in Betracht?

Das bewusste Vortäuschen falscher Tatsachen zur Erlangung von Anlegergeldern erfüllt regelmäßig den Betrugstatbestand gemäß § 263 StGB und kann auch § 264a StGB sowie § 261 StGB (Geldwäsche) berühren. Parallel bestehen zivilrechtliche Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche, insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie aus § 812 BGB.



Jetzt Termin für eine kostenlose Beratung buchen!

Rufen Sie an + 49 30 / 88 59 77 0 – kostenlose Beratung – Geld zurück

Vereinbaren Sie hier einen kostenfreien Erstberatungstermin:
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.