CFI Financial Group: Anlageberatung mit Risiko

CFI Financial Group: BaFin-Warnung und Erfahrungen

Immer mehr Verbraucher schildern ihre Erfahrungen mit angeblichen Beratungsangeboten, die auf den ersten Blick seriös erscheinen, bei näherer Bewertung jedoch erhebliche Zweifel aufwerfen. Diese Warnung ordnet die bekannten Fakten ein und zeigt, worauf Betroffene jetzt achten sollten. Wenn Sie eine individuelle Einschätzung Ihres Falls wünschen, kontaktieren Sie Resch Rechtsanwälte.


CFI Financial Group / „M&A Vermögensberatung“: Anlageberatung ohne Erlaubnis

Unter dem Namen CFI Financial Group, teils auch als „M&A Vermögensberatung“, werden allgemeine Anlageberatungsleistungen beworben. Die Plattformen treten über die Domains cfi-trade.de und cfi-trade.com auf. Als Kontakt werden die Telefonnummer +49-211-16347432 sowie die E-Mail-Adresse info@cfi-trade.de angegeben.

Als angeblicher Sitz der Websitebetreiber wird Heinrich-Heine-Allee 2, 40213 Düsseldorf genannt. Eine überprüfbare Eintragung eines entsprechenden Unternehmens mit erlaubter Anlageberatung lässt sich dort jedoch nicht feststellen. Damit bestehen erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Existenz eines regulierten Unternehmens an dieser Adresse.


BaFin-Warnung vom 29.07.2025 – ein deutliches Signal

Am 29.07.2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine offizielle Warnung vor der CFI Financial Group. Die BaFin stellte klar, dass der Anbieter keine Erlaubnis besitzt, in Deutschland Anlageberatung oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen. Diese Warnung ist ein starkes Indiz dafür, dass es sich um unerlaubte Anlageberatung im Sinne des § 32 Kreditwesengesetz (KWG) handelt. Anleger sollten Angebote eines solchen Anbieters grundsätzlich nicht annehmen.


Fiktives Expertenteam mit angeblich jahrzehntelanger Erfahrung

Zur Vertrauensbildung wird ein angebliches Team mit mehr als 20 Jahren Expertenwissen präsentiert. Genannt werden die Personen:
Dr. Hans Hendriks, Paul Leukert, Mikkel Massen, Romy Delannay, Claudia Gernandt, Joshua Freudenstein, Susan Akali und Sylvia Brockmann.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich hierbei um fiktive Identitäten oder um Namen ohne nachweisbaren Bezug zu einem regulierten Finanzdienstleister. Solche Konstruktionen sind typisch für betrügerische Anlageberatungsmodelle, bei denen Autorität und Vertrauen lediglich vorgetäuscht werden.


Auffällige Domain-Struktur und fehlende Transparenz

Die Nutzung gleich zweier Domains – cfi-trade.de und cfi-trade.com – dient erkennbar der Reichweitensteigerung und Verschleierung. Auf beiden Webseiten fehlt ein rechtskonformes Impressum. Es werden weder eine verantwortliche juristische Person noch Handelsregisterdaten oder eine zuständige Aufsichtsbehörde benannt. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) dar und ist ein zentrales Warnsignal für Anleger. Seriöse Finanzdienstleister legen ihre Unternehmensdaten vollständig offen.


Typische Vorgehensweise der CFI Financial Group

Aus vergleichbaren Fällen ergibt sich ein wiederkehrendes Muster:
1. Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail
Interessenten werden aktiv angesprochen und zu Beratungsgesprächen eingeladen.
2. Hervorhebung angeblicher Expertise
Das fiktive Team verweist auf jahrzehntelange Erfahrung und exklusive Marktkenntnisse.
3. Individuelle Anlagevorschläge
Es werden maßgeschneiderte Strategien in Aussicht gestellt, häufig mit hohen Renditeversprechen.
4. Vertrauensaufbau
Durch regelmäßige Kommunikation wird Nähe und Professionalität suggeriert.
5. Finanzielle Verpflichtung
Anleger sollen Gelder investieren oder weiterleiten, ohne dass eine regulierte Struktur existiert.
Dieses Vorgehen erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB und kann zusätzlich als Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) eingeordnet werden.


Rechtliche Bewertung und Ansprüche für Geschädigte

Wer im Zusammenhang mit der CFI Financial Group Geld investiert hat, kann sich auf mehrere Anspruchsgrundlagen stützen:
  ◾ § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) – Rückforderung der geleisteten Zahlungen
  ◾ § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB – Schadensersatz wegen Betrugs
  ◾ § 32 KWG – unerlaubte Erbringung von Finanzdienstleistungen
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung erhöht die Chancen, Zahlungen über Banken oder andere Zahlungsdienstleister zurückzuerlangen.


Handlungsempfehlungen für Betroffene

  ✔ Keine weiteren Zahlungen leisten
  ✔ Kommunikation sichern – E-Mails, Telefonnotizen, Vertragsunterlagen
  ✔ Strafanzeige erstatten
  ✔ Zahlungsdienstleister informieren
  ✔ Spezialisierte anwaltliche Beratung einholen


Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte

Resch Rechtsanwälte sind seit über 35 Jahren auf Anlegerschutz und Fälle unerlaubter Anlageberatung spezialisiert. Wir prüfen Ihren Sachverhalt, bewerten die Erfolgsaussichten und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.


FAQ zur CFI Financial Group

Was ist die CFI Financial Group?
Ein Anbieter, der unter den Domains cfi-trade.de und cfi-trade.com Anlageberatung anbietet, ohne über eine erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

Gab es eine BaFin-Warnung?
Ja. Die BaFin hat am 29.07.2025 ausdrücklich vor der CFI Financial Group gewarnt.

Wer gehört zum angeblichen Expertenteam?
Genannt werden Dr. Hans Hendriks, Paul Leukert, Mikkel Massen, Romy Delannay, Claudia Gernandt, Joshua Freudenstein, Susan Akali und Sylvia Brockmann – nach bisherigen Erkenntnissen fiktive Personen.

Ist die Adresse in Düsseldorf echt?
Die Adresse Heinrich-Heine-Allee 2, 40213 Düsseldorf ist zwar real, jedoch lässt sich dort kein regulierter Anbieter mit dem Namen CFI Financial Group feststellen.

Was sollten Betroffene tun?
Zahlungen stoppen, Beweise sichern und umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.



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