ChaseFirst: Warnung vor unseriöser Web-Trading-Plattform
Site chasefirst.com: Erfahrungen, Bewertung, kompetente Hilfe für Betrugsopfer
ChaseFirst (chasefirst.com) lockt mit Top-Webauftritt und angeblicher Partnerschaft mit Paris Saint Germain – doch Anleger sollten dringend gewarnt sein: Bei ChaseFirst handelt es sich nicht um einen seriösen, erfahrenen Trading-Anbieter, sondern um eine betrügerische Inszenierung. Unter chasefirst.com und Subdomain my.chasefirst.com werden vermeintliche Investments angeboten, die in Wahrheit nicht existieren. Eine Impressumsangabe fehlt vollständig, was eine gezielte Verschleierung der Hintermänner nahelegt. Unsere Bewertung: Es ist Anlagebetrug, wer hier Geld investiert hat, der muss jetzt schnell handeln und einen Fachanwalt für Anlagebetrug hinzuziehen, um das verlorene Geld zu retten.
ChaseFirst: Täuschung mit scheinbarem Online-Trading
ChaseFirst gibt sich als professioneller Finanzdienstleister aus, der angeblich lukrative Renditen durch geschicktes Online-Trading erwirtschaftet. Interessierte Nutzer werden direkt angesprochen, mit Betreuung durch angebliche Broker geworben – all das erweckt den Eindruck einer sicheren und gewinnbringenden Investition. Doch dieser Schein trügt: Tatsächlich erfolgt keine reale Geldanlage. Vielmehr behalten die betrugsgeübten Täter das eingezahlte Kapital der Anleger ein und täuschen ein funktionierendes Handelssystem lediglich vor. Damit erfüllt das Vorgehen zentrale Merkmale des Betrugstatbestands gemäß § 263 StGB.
ChaseFirst: Fehlende Erlaubnis nach § 32 KWG
Ein weiteres Warnsignal: ChaseFirst besitzt keinerlei Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zur Erbringung von Finanzdienstleistungen. Wer ohne eine solche Lizenz Bank- oder Finanzgeschäfte betreibt, handelt nicht nur ordnungswidrig, sondern allenfalls auch strafbar. Die Warnung der luxemburgischen Finanzaufsicht CSSF vom 17.07.2025 belegt, dass die Behörden das Vorgehen von ChaseFirst kritisch bewerten und eine klare Gefährdungssituation für Anleger erkennen. Eine Warnung durch die deutsche BaFin ist ebenfalls zu erwarten, etwaig auch der FMA (Österreich) und der FINMA (Schweiz).
ChaseFirst: Scheinstandorte und Identitätstäuschung
Die Betreiber der Website chasefirst.com führen zwei prestigeträchtig klingende Adressen im Vereinigten Königreich (125 Old Broad St, City of London EC2N 1AR, United Kingdom) und im Großherzogtum Luxemburg (15 Rue Bender, 1229 Gare Luxembourg) an. Recherchen zeigen jedoch: Unter den angegebenen Anschriften sind keine tatsächlichen chasefirst.com-Verantwortlichen auffindbar. Diese Orte dienen lediglich der Täuschung und sollen Vertrauen erzeugen. Auch die Behauptung, Sponsor des bekannten Fußballclubs Paris Saint Germain zu sein, entbehrt jeder Grundlage. Hier liegt ein klarer Fall von Identitätsmissbrauch vor, der strafrechtlich unter § 263 StGB sowie § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) einzuordnen ist.
Undurchsichtige Domainregistrierung trotz alten Datums
Zwar wurde die Domain chasefirst.com bereits im Jahr 2001 registriert, doch ist das kein Beleg für Seriosität. Im Gegenteil: Die aktuellen Betreiber verstecken sich gezielt hinter einem Anonymisierungsdienst. Und die Domaindaten weisen auf ein Update am 29.06.2025 hin – ein deutliches Indiz dafür, dass die Website erst kürzlich auf betrügerische Zwecke umgestellt wurde. Frühere Versionen der Website bestätigen, dass chasefirst.com zuvor für andere Zwecke genutzt wurde, wohl auch von anderen Domainbesitzern. Eine Kontinuität des Unternehmens – auch wenn man dies anfangs aufgrund des lange zurückliegenden Registrierungsdatums meinen könnte – besteht somit definitiv nicht.
Impressumspflicht massiv auf chasefirst.com verletzt
Laut Gesetz ist jeder Anbieter geschäftsmäßiger Online-Dienste zur Angabe eines Impressums verpflichtet. Diese Pflicht verletzt ChaseFirst in eklatanter Weise. Weder ein Verantwortlicher noch eine ladungsfähige Anschrift ist erkennbar. Auch eine Telefonnummer fehlt vollständig, es gibt lediglich 2 E-Mail-Adressen, die compliance@chasefirst.com und die support@chasefirst.com. Dies stellt nicht nur einen klaren Rechtsverstoß dar, sondern erschwert auch die strafrechtliche Verfolgung und zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung erheblich.
Hilfe für Geschädigte – Resch Rechtsanwälte unterstützen Sie
Wenn Sie Geld an ChaseFirst verloren haben oder unsicher sind, ob Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, handeln Sie jetzt. Die auf Kapitalanlagebetrug spezialisierte Kanzlei Resch Rechtsanwälte prüft Ihre Ansprüche und unterstützt Sie bei der Rückholung Ihres Kapitals. Melden Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Betrugsfalls.
Checkliste für geschädigte Anleger
☑️ Haben Sie bei chasefirst.com investiert und keinen Zugriff auf Ihr Kapital? Lässt man sich ständig neue Ausreden einfallen, warum dies so ist?
☑️ Wurden Ihnen hohe Renditen ohne Risiko versprochen, doch aktuell stellt sich das für Sie ganz anders dar?
☑️ Gibt es keine persönlich erreichbare Kontaktperson oder Durchwahlnummer?
☑️ Wurde der Zugriff auf Ihr Handelskonto plötzlich gesperrt und Sie sollen erst einmal Gebühren oder Steuern zahlen, bevor das Konto wieder „freigegeben“ wird?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, sollten Sie sofort rechtlichen Beistand suchen. Es lässt sich nicht schönreden, Sie sind Opfer von Anlagebetrug geworden. Ein Fachanwalt für Anlagebetrugsfälle weiß, wie man einen derart komplexen Fall angeht und welche juristischen Hebel in Gang gesetzt werden müssen, um verlorene Gelder aufzuspüren.
FAQ – Häufige Fragen zu ChaseFirst
Ist ChaseFirst ein seriöser Trading-Anbieter?
Nein, ChaseFirst ist kein seriöser bzw. lizenzierter Finanzdienstleister. Das Geschäftsmodell basiert auf Täuschung, gnadenloser Abzocke und Betrug.
Gibt es eine behördliche Warnung vor ChaseFirst?
Ja, die CSSF Luxemburg hat am 17.07.2025 eine offizielle Warnung veröffentlicht. Es ist stark davon auszugehen, dass auch andere Finanzaufsichtsbehörden bald vor ChaseFirst warnen werden.
Was kann ich tun, wenn ich bei ChaseFirst investiert habe?
Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte, eine auf Anlagebetrugsfälle wie diesen spezialisierte Anwaltskanzlei, hilft Geschädigten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, auch auf internationalem Terrain.
Wie erkenne ich, ob ich Opfer eines Anlagebetrugs wurde?
Typische Anzeichen sind fehlende Transparenz, nicht erreichbare Ansprechpartner, ständige Nachzahlungsforderungen und ein plötzlicher Zugriffsentzug zum angeblichen Handelskonto.


