CORUM Asset Management:
Kein echtes Online-Trading – alles nur vorgetäuscht
02.10.2026 Haben Sie bei CORUM Asset Management über swisscorummanagement(.)com investiert oder Trading betrieben, dann sind Sie in einen Anlagebetrug geraten. Die BaFin warnt vor swisscorummanagement(.)com und ermittelt gegen die Betreiber, weil dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und oder Finanzdienstleistungen angeboten werden. Die Betreiber sind nicht von der BaFin beaufsichtigt und es besteht kein Zusammenhang mit der CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland, da es sich um Identitätsmissbrauch handelt. Lesen Sie diesen Artikel und handeln Sie jetzt.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
BaFin-Warnung zu CORUM Asset Management
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin warnt vor der Website swisscorummanagement(.)com und ermittelt gegen die Betreiber. Nach den Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und oder Finanzdienstleistungen angeboten. Das ist ein klarer Verstoß gegen § 32 KWG und ein starkes Indiz für systematischen Trading-Betrug.
CORUM Asset Management ist Identitätsmissbrauch
Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass entgegen der Angaben der Betreiber kein Zusammenhang mit der CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland besteht. Die Täter nutzen Namen und Anschein eines bekannten Unternehmens, um Vertrauen aufzubauen. Diese Vorgehensweise ist typisch für Anlagebetrug und führt bei Betroffenen oft zu verhängnisvollen Erfahrungen.
Gibt es die CORUM Asset Management Plattform wirklich?
Die Darstellung auf swisscorummanagement(.)com ist eine inszenierte Handelswelt, die Seriosität simulieren soll. Die Täter arbeiten mit Rollen, Scripts und scheinbar professionellen Abläufen, damit Einzahlungen plausibel wirken. Ein echtes Depot bei einer regulierten Stelle wird dadurch nicht begründet, denn die Show ersetzt die Realität.
CORUM Asset Management zahlt nicht aus
Beim Trading-Betrug folgt nach der Einzahlung häufig die Blockade der Auszahlung. Es werden neue Zahlungen gefordert, zum Beispiel für Steuern, Gebühren oder Verifikation. Diese Begründungen dienen allein dazu, weitere Überweisungen auszulösen und die bisherigen Erfahrungen der Geschädigten auszunutzen.
Ohne echte Bankkonten funktioniert der Betrug nicht
Damit Anlagebetrug praktisch umgesetzt werden kann, benötigen die Täter funktionierende Konten bei realen Banken. Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Genau hier setzen wir an, denn wir verfolgen die Zahlungsketten und identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks, um Gelder zurückzufordern.
Kontoinhaber haften und Geldwäsche spielt eine Schlüsselrolle
Zahlungsströme aus Trading-Betrug werden häufig über Drittkonten geleitet, was den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB nahelegt. Strafanzeigen können wichtig sein, sie ersetzen jedoch nicht die zivilrechtliche Durchsetzung. In Betracht kommen insbesondere Ansprüche aus § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung sowie Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.
Vorsicht bei Rückzahlungen von CORUM Asset Management
Manche Täter zahlen kleine Beträge aus, um Vertrauen zu vertiefen und weitere Einzahlungen zu erreichen. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, kann sich unter Umständen selbst dem Vorwurf der Geldwäsche ausgesetzt sehen, wenn er die Herkunft nicht prüft. Klären Sie solche Vorgänge sofort anwaltlich.
Bewertung und Erfahrungen zu CORUM Asset Management
Die BaFin-Warnung ist eine eindeutige Bewertung der Lage, weil unerlaubte Finanzdienstleistungen angeboten werden. Erfahrungen mit CORUM Asset Management im Zusammenhang mit swisscorummanagement(.)com sind deshalb als Anlagebetrug einzuordnen. Entscheidend ist jetzt, Zahlungen zu sichern und die Spur des Geldes konsequent nachzuverfolgen.
Was tun? Checkliste bei CORUM Asset Management
- Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an CORUM Asset Management oder an swisscorummanagement(.)com.
- Sichern Sie alle Unterlagen, Chats, Mails und Zahlungsbelege.
- Dokumentieren Sie Empfängerkonten, Verwendungszwecke und Zeitpunkte der Überweisungen.
- Erstatten Sie Strafanzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB und verweisen Sie auf die BaFin-Warnung.
- Lassen Sie umgehend prüfen, welche zivilrechtlichen Schritte gegen Kontoinhaber und weitere Beteiligte möglich sind.
Geld zurück mit Resch Rechtsanwälte
RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück.
Wenn Sie Ihr Geld von Plattform CORUM Asset Management zurückholen wollen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte jetzt möglich sind.
FAQ zu CORUM Asset Management und swisscorummanagement(.)com
Was bedeutet die BaFin-Warnung zu swisscorummanagement(.)com konkret?
Die BaFin stuft die Angebote auf swisscorummanagement(.)com als unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen ein, was ein starkes Indiz für illegalen Trading-Betrug und Anlagebetrug ist.
Warum ist der Identitätsmissbrauch von CORUM Asset Management so gefährlich?
Weil die Plattform sich zu Unrecht mit der CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland verbindet und so einen seriösen Broker vortäuscht, was Betroffene gezielt in eine inszenierte Krypto- und Trading-Welt locken soll.
Woran erkenne ich, dass CORUM Asset Management nicht seriös auszahlt?
Typisch für Trading-Betrug sind blockierte Auszahlungen und immer neue Forderungen nach vermeintlichen Steuern, Gebühren oder Verifikationszahlungen, ohne dass ein echtes Depot bei einer regulierten Stelle besteht.
Welche rechtlichen Schritte kommen bei Zahlungen an CORUM Asset Management in Betracht?
Neben einer Strafanzeige wegen Betrugs können zivilrechtliche Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung und deliktischem Schadensersatz geprüft werden, insbesondere gegenüber Kontoinhabern, die im Rahmen der Geldwäsche die Zahlungsströme abgewickelt haben.


