Cross Investment Group: Warnung für Trader

26.03.2026. Haben Sie bei Cross Investment Group auf crossinvestmentgroup(.)com investiert? Dann sind Sie einem klaren Anlagebetrug zum Opfer gefallen. Die Plattform Cross Investment Group inszeniert professionelles Trading, tatsächlich handelt es sich um eine gezielte Täuschung mit dem Ziel, Anlegergelder abzuschöpfen. Lesen Sie diesen Artikel unbedingt, um zu verstehen, wie der Betrug funktioniert und wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Gibt es Cross Investment Group wirklich?

Die Plattform Cross Investment Group ist nichts weiter als eine inszenierte Fassade. Auffällig ist ein gekauftes Website-Template, in dem selbst Demo-Inhalte wie "John Doe" oder "Vanessa Ives" nie ersetzt wurden. Eine echte Unternehmensstruktur existiert nicht. Stattdessen wird mit einem angeblichen Firmensitz in der 9 W 57th Street gearbeitet, einer bekannten Adresse für Briefkastenfirmen. Die gesamte Darstellung erinnert an eine Bühne: Inhalte wirken professionell, sind aber inhaltlich leer. Buzzwords wie "Web3 Technologies" dienen lediglich als Köder ohne Substanz. Diese Konstruktion zielt ausschließlich darauf ab, Vertrauen zu erschleichen.

Welche Erfahrungen machen Anleger mit Cross Investment Group?

Die Erfahrungen mit Cross Investment Group sind durchweg negativ. Anleger berichten, dass zunächst kleine Gewinne angezeigt werden, um Vertrauen aufzubauen. Danach folgen stetige Aufforderungen zu weiteren Einzahlungen. Eine Auszahlung erfolgt jedoch nicht. Auch die angeblichen Kundenbewertungen sind gefälscht. Stockfotos und generische Namen sollen Seriosität vortäuschen. Eine echte Bewertung der Plattform ist daher eindeutig: Es handelt sich um ein betrügerisches System.

Warum zahlt Cross Investment Group nicht aus?

Typisch für Trading-Betrug ist die Verweigerung von Auszahlungen. Cross Investment Group nutzt vorgeschobene Gründe wie angebliche Steuern, Gebühren oder Sicherheitsprüfungen. Jede Zahlung dient nur einem Zweck: weiteres Geld zu erlangen. Wer bewusst ein falsches Bild der Tatsachen erzeugt, um an das Geld eines anderen zu gelangen, begeht Anlagebetrug. Genau dieses Muster zeigt sich hier in aller Deutlichkeit.

Fehlende Regulierung bei Cross Investment Group

Cross Investment Group verfügt über keinerlei Zulassung durch Aufsichtsbehörden wie die SEC oder FINRA. Es fehlen gesetzlich vorgeschriebene Hinweise und Registrierungen. Auch die angeblichen Kontaktmöglichkeiten entpuppen sich als Täuschung. Tote Links, Platzhalter bei Telefonnummern und E-Mail-Adressen sowie nicht funktionierende Social Media Verweise zeigen klar, dass keine echte Erreichbarkeit besteht. Dies stellt einen Verstoß gegen § 32 KWG dar, da unerlaubt Finanzdienstleistungen angeboten werden.

Ohne Bankkonten kein Betrugssystem

Damit Cross Investment Group überhaupt funktionieren kann, sind echte Bankkonten notwendig. Diese Konten gehören den Tätern oder deren Helfern. Hier setzt die juristische Aufarbeitung an. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und machen Ansprüche geltend. Denn ohne diese Zahlungsströme wäre der gesamte Betrug nicht möglich.

Wer sind die Kontoinhaber?

Hinter Cross Investment Group stehen organisierte Strukturen. Die Gelder werden über verschiedene Konten verschoben, häufig im Rahmen von Geldwäsche gemäß § 261 StGB. Diese Kontoinhaber haften zivilrechtlich auf Schadensersatz, etwa aus § 812 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Dadurch entstehen reale Ansatzpunkte, um verlorene Gelder zurückzufordern.

Juristische Einordnung des Cross Investment Group Betrugs

Anlagebetrug ist das bewusste Vorspiegeln falscher Tatsachen, um einem anderen Menschen Geld zu verschaffen oder zu entziehen. Genau dieses Verhalten erfüllt den Straftatbestand des § 263 StGB. Zusätzlich kann Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB vorliegen. Auch eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB ist in solchen Strukturen nicht ausgeschlossen.

Achtung bei Rückzahlungen von Cross Investment Group

In Einzelfällen erfolgen kleinere Rückzahlungen, um Vertrauen zu stärken. Doch Vorsicht: Wer Geld aus solchen Quellen erhält, könnte sich selbst dem Risiko einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche aussetzen. Diese Situation sollte unbedingt rechtlich geprüft werden.

Checkliste bei Cross Investment Group

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Alle Zahlungsbelege sichern
  • Kommunikation dokumentieren
  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Fachanwalt für Anlagebetrug einschalten

Ihr Weg zurück zu Ihrem Geld

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Wir identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wenn Sie Ihr Geld von Cross Investment Group zurückfordern möchten, ist juristische Unterstützung der richtige nächste Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.

FAQ zu Cross Investment Group

Gibt es die Cross Investment Group als seriösen Broker tatsächlich?
Die Cross Investment Group tritt nur als Fassade ohne echte Unternehmensstruktur auf und nutzt eine Briefkastenadresse sowie leere Buzzwords rund um Web3 und Krypto-Trading, um Seriosität vorzutäuschen. Das Gesamtbild spricht klar für ein Scheinunternehmen mit betrügerischer Zielsetzung.

Welche typischen Erfahrungen machen Anleger mit Cross Investment Group?
Anleger berichten über vorgetäuschte Gewinne, massive Nachforderungen von weiteren Einzahlungen und blockierte Auszahlungen. Gefälschte Kundenbewertungen, Stockfotos und generische Namen untermauern den Verdacht eines systematischen Anlagebetrugs.

Warum erfolgen bei Cross Investment Group keine Auszahlungen?
Auszahlungen werden mit vorgeschobenen Steuern, Gebühren oder angeblichen Sicherheitsprüfungen verweigert. Dieses Vorgehen entspricht typischen Mustern des Trading-Betrugs und erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Anlagebetrugs nach § 263 StGB.

Wie ist Cross Investment Group rechtlich einzuordnen?
Cross Investment Group bietet ohne Zulassung Finanzdienstleistungen an und verstößt damit gegen § 32 KWG. Zugleich sprechen die Täuschungsstrukturen für Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB und mögliche Geldwäsche sowie Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.



Jetzt Termin für eine kostenlose Beratung buchen!

Rufen Sie an + 49 30 / 88 59 77 0 – kostenlose Beratung – Geld zurück

Vereinbaren Sie hier einen kostenfreien Erstberatungstermin:
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.