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Cyber Smart Solutions:
Vorsicht bei diesem Broker – Betrug?

29.10.2026 Haben Sie bei Cyber Smart Solutions investiert oder getradet, dann sind Sie von Trading-Betrug betroffen. Die Plattform tritt via cybersmartsolutions(.)com und platform(.)cybersmartsolutions(.)com auf und steht auf der Warnliste der niederländischen AFM, die ausdrücklich vor Angeboten dieses Akteurs warnt. Die Täter arbeiten mit professionell klingenden Versprechen und mit Telefonnummern aus den Niederlanden und Belgien, um Vertrauen zu erzeugen und Zahlungen auszulösen. Betroffen? Lesen Sie diesen Artikel, dann wissen Sie, wie Sie jetzt richtig vorgehen.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

AFM-Warnung zu Cyber Smart Solutions ist eindeutig

Die niederländische Aufsichtsbehörde AFM warnt Verbraucher davor, Angebote von Cyber Smart Solutions anzunehmen. Die AFM stuft den Akteur als einen Boiler-Room ein, also als eine Form von Online-Investitionsbetrug. Genannt werden in der Warnung Cyber Smart Solutions, die E-Mail-Adresse support@cybersmartsolutions(.)com sowie die Domains cybersmartsolutions(.)com und platform(.)cybersmartsolutions(.)com.

Cyber Smart Solutions erzeugt eine Show aus Technikversprechen

Cyber Smart Solutions wirbt mit Aussagen wie "AI Signal Research" und "Risk-Aware Portfolio Logic" sowie mit "Security-First Operations". Diese Formulierungen sollen Kompetenz, Kontrolle und Transparenz suggerieren. In der Praxis ist dies allerdings nur heiße Luft und Teil der Abzock-Inszenierung, die lediglich Einzahlungen auslösen soll. Betroffene berichten regelmäßig von ähnlichen Erfahrungen, wenn angebliche Trading-Signale und angeblich klare Entscheidungsmodelle nur dazu dienen, weitere Zahlungen zu veranlassen.

Gibt es Cyber Smart Solutions als seriösen Broker wirklich?

Bei Trading-Betrug ist die Plattform oft nur eine Kulisse. Charts, Kontostände und angebliche Ausführungen dienen dann als Theater, damit Anleger an Gewinne glauben und weiter einzahlen. Ein echtes Depot bei einer regulierten Stelle ist etwas anderes als eine Oberfläche, die nur Zahlen anzeigt. Gerade diese Differenz ist bei Cyber Smart Solutions zentral, weil die Außendarstellung professionellen Marktzugang verspricht, während tatsächlich eine Täuschungsshow abläuft.

Kontaktangaben von Cyber Smart Solutions: Teil der Täuschung

Auf der Website werden die Anschrift 46A Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg sowie Telefonnummern mit Länderbezug zu den Niederlanden und Belgien angegeben. Genannt werden “NL: +31 20 808 6445” und “BE: +32 2 586 7177”. Solche Angaben sollen Seriosität und Erreichbarkeit schaffen. Zugleich fanden sich bislang keine belastbaren Spuren der Verantwortlichen in Luxemburg, den Niederlanden oder in Belgien, obwohl die Angaben genau diese Bezüge nahelegen.

Domain cybersmartsolutions(.)com: Update 2026 ist ein Warnsignal

Die Domain cybersmartsolutions(.)com wurde am 05.02.2004 registriert und der Registrar ist Gname.com Pte. Ltd. Obacht: Die Domain wurde zuletzt am 20.08.2026 aktualisiert. Ein solches Update kann auf eine neue Ausrichtung der Domaininhalte hindeuten, was bei Betrugskonstruktionen durchaus häufig zu beobachten ist. Für die Bewertung ist entscheidend, dass die sichtbare Online-Präsenz schnell an neue Geschichten und neue Zielgruppen angepasst werden kann.

Cyber Smart Solutions: Einzahlungsdruck, Auszahlungsblockade

Trading-Betrug folgt meist einem festen Muster. Zuerst wird Vertrauen aufgebaut, dann wird mit angeblichen Chancen, Signalen und Betreuung gearbeitet. Danach steigt der Druck zu Nachzahlungen, weil angeblich Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen erforderlich seien. Am Ende scheitert die Auszahlung oder sie wird endlos hinausgezögert. Wenn Sie solche Erfahrungen mit Cyber Smart Solutions gemacht haben, sollten Sie keine weiteren Zahlungen leisten, sofort Beweise sichern und einen Anlagebetrug-Anwalt mit ins Boot holen.

Einordnung von Cyber Smart Solutions nach deutschem Recht

Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Strafrechtlich kommen insbesondere § 263 StGB und je nach Ausgestaltung § 264a StGB in Betracht. Häufig steht zudem ein Verstoß gegen § 32 KWG im Raum, wenn ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten werden. Daneben sind Verletzungen von Informationspflichten nach § 5 DDG ein typischer Baustein solcher Konstruktionen.

Ohne Bankkonten funktioniert der Trading-Scam nicht

Auch dieser Trading-Betrug braucht echte Konten bei echten Banken, damit Einzahlungen angenommen und weitergeleitet werden können. Genau dort setzt eine effektive Strategie an, weil Geldflüsse dokumentierbar sind. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück, denn ohne echte Konten geht der Betrug nicht. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich zudem selbst wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar machen.

Zivilrechtliche Ansprüche gegen Kontoinhaber und Beteiligte

Eine Strafanzeige ist wichtig, sie ersetzt aber nicht die zivilrechtliche Durchsetzung. In Betracht kommen Rückforderungsansprüche aus § 812 BGB sowie Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Je nach Sachverhalt können auch weitergehende deliktische Ansprüche geprüft werden. Ziel ist es, Zahlungswege zu sichern, Anspruchsgegner zu identifizieren und zügig Maßnahmen zur Rückholung einzuleiten.

Checkliste für Geschädigte von Cyber Smart Solutions

  • Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an Cyber Smart Solutions.
  • Sichern Sie Unterlagen, Chats, E-Mails (support@cybersmartsolutions(.)com), Rufnummern.
  • Dokumentieren Sie alle Transaktionen, Empfänger, Verwendungszwecke und Zeitpunkte.
  • Fertigen Sie Screenshots von cybersmartsolutions(.)com und platform(.)cybersmartsolutions(.)com an.
  • Erstatten Sie Strafanzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB und nennen Sie hierbei auch die AFM-Warnung.
  • Lassen Sie die Geldspur sofort anwaltlich prüfen, damit Kontoinhaber in Anspruch genommen werden können.

Resch Rechtsanwälte setzt Geldrückholung durch

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist es, die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks zu identifizieren und die Gelder unserer Mandanten zurückzuholen.

Jetzt handeln und Geld von Cyber Smart Solutions zurückfordern

Jetzt ist der Moment, Ihr Geld nicht einfach abzuschreiben. Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit der Plattform Cyber Smart Solutions gemacht haben, wenden Sie sich an RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und erläutern die nächsten rechtlichen Schritte.

FAQ zu Cyber Smart Solutions, vor der dier AFM (NL) warnt

Kann ich Cyber Smart Solutions als seriösen Broker für Krypto- und Trading-Geschäfte ansehen?
Cyber Smart Solutions wird von der niederländischen AFM ausdrücklich als mutmaßlicher Boiler-Room und damit als Anlagebetrug eingestuft, die Plattform ist nicht mit einem regulierten Broker vergleichbar.

Welche typischen Betrugsmuster treten bei Cyber Smart Solutions auf?
Geschildert werden hoher Einzahlungsdruck, ständig neue Trading-Signale, angebliche Gebühren oder Steuern sowie blockierte oder hinausgezögerte Auszahlungen.

Welche Rolle spielen Domains und Technikversprechen bei Cyber Smart Solutions?
Die Domains cybersmartsolutions.com und platform.cybersmartsolutions.com sowie Begriffe wie „AI Signal Research“ oder „Risk-Aware Portfolio Logic“ dienen vor allem dazu, Professionalität vorzutäuschen und weitere Einzahlungen auszulösen.

Welche rechtlichen Konsequenzen und Ansprüche kommen bei Cyber Smart Solutions nach deutschem Recht in Betracht?
In Betracht kommen insbesondere Anlagebetrug nach § 263 StGB, Verstöße gegen § 264a StGB und § 32 KWG sowie zivilrechtliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche, etwa nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.



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