Falsche Brookfield Asset Management – Warnung vor Festgeld-Betrug

Die vermeintliche Brookfield Asset Management bzw. die ehemalige Website deu-brookfield.com steht im Fokus einer aktuellen Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach den Feststellungen der Aufsicht werden unter dem Namen „Brookfield Asset Management“ aggressive Festgeld- und Aktienangebote unterbreitet, bei denen es sich nicht um regulierte und erlaubte Finanzprodukte handelt. Besonders brisant: Die BaFin sieht einen Identitätsdiebstahl zulasten der echten Brookfield Asset Management (Germany) GmbH und warnt ausdrücklich vor allen Angeboten, die im Zusammenhang mit deu-brookfield.com oder der falschen Brookfield Asset Management stehen. Geschädigte sollten jetzt schnell und strukturiert handeln, um ihre Rechte zu sichern.

BaFin-Warnung: Was hinter der falschen Brookfield Asset Management steckt

Die BaFin hat am 16.01.2026 eine eindeutige Warnung zu Angeboten der falschen Brookfield Asset Management GmbH veröffentlicht. Angebliche Mitarbeiter dieser Gesellschaft treten unaufgefordert telefonisch oder per E-Mail an Anleger heran. Sie bieten

  • vermeintliche Festgeldanlagen und
  • angebliche vorbörsliche Aktien

an und erwecken den Eindruck, mit lizenzierten Banken und Emittenten zusammenzuarbeiten. Nach Erkenntnissen der BaFin ist dies aber nicht der Fall.

Die BaFin stellt zudem klar, dass kein Zusammenhang mit der echten Brookfield Asset Management (Germany) GmbH in Frankfurt am Main besteht. Vielmehr spricht nach derzeitigem Stand vieles für einen gezielten Identitätsdiebstahl. Die Domain deu-brookfield.com, über die die falsche Brookfield Asset Management auftrat, ist aktuell nicht mehr aufrufbar – ein typisches Muster bei betrügerischen Plattformen, die nach einer gewissen Zeit verschwinden, um die Spur zu verwischen.

Unerlaubte Finanzdienstleistungen: Verstoß gegen § 32 KWG

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Nach der BaFin-Warnung agiert die falsche Brookfield Asset Management ohne eine solche Erlaubnis.

Das unerlaubte Anbieten von Festgeld- und angeblichen vorbörslichen Aktien über deu-brookfield.com oder im Namen der falschen Brookfield Asset Management stellt daher einen gravierenden aufsichtsrechtlichen Verstoß dar. Für Geschädigte ist dies ein wichtiges rechtliches Einfallstor: Wer ohne Erlaubnis nach § 32 KWG tätig wird, setzt sich nicht nur aufsichtsrechtlichen Maßnahmen aus, sondern öffnet auch die Tür für zivilrechtliche Rückforderungsansprüche.

Strafrechtliche Dimension: Betrug und Kapitalanlagebetrug

Die von der BaFin geschilderte Vorgehensweise der falschen Brookfield Asset Management weist deutliche strafrechtliche Relevanz auf. Anlegern werden Festgeldanlagen und vorbörsliche Aktien mit dem Anschein der Seriosität angeboten. In der Praxis häufen sich Fälle, in denen

  • Anleger nach Einzahlung keinerlei Papiere oder Gegenleistungen erhalten,
  • angebliche Aktien nie geliefert werden und
  • die Anbieter anschließend nicht mehr erreichbar sind.

Ein solches Verhalten erfüllt regelmäßig den Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB. Zudem kommt § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) in Betracht, wenn über die wesentlichen Umstände der Anlage getäuscht wird. Bei arbeitsteilig organisierten Strukturen kann auch eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB im Raum stehen.

Für Betroffene ist wichtig: Die strafrechtliche Verfolgung ist ein eigenständiger Weg neben der zivilrechtlichen Geltendmachung von Schadensersatz. Strafanzeigen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft dienen der Aufklärung der Täterstrukturen und können im weiteren Verlauf auch die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche unterstützen.

Zivilrechtliche Rückforderung: Wie Geschädigte Geld zurückverlangen können

Wer über deu-brookfield.com oder über angebliche Mitarbeiter der falschen Brookfield Asset Management Zahlungen geleistet hat, sollte seine zivilrechtlichen Möglichkeiten konsequent prüfen lassen. In Betracht kommen unter anderem:

  • Bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB (Rückforderung ohne Rechtsgrund),
  • deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Schadensersatz bei Betrug),
  • Ansprüche aufgrund eines Verstoßes gegen § 32 KWG, wenn ohne BaFin-Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten wurden.

Je früher spezialisierte Rechtsanwälte eingebunden werden, desto größer sind regelmäßig die Chancen, Zahlungsflüsse nachzuvollziehen und mögliche Haftungsgegner zu identifizieren – etwa Kontoinhaber, Zahlungsabwickler oder sonstige Beteiligte. Auch Banken können unter bestimmten Voraussetzungen in die Haftung genommen werden, wenn sie bei klaren Warnsignalen untätig geblieben sind.

Viele Betroffene berichten in ihren Erfahrungen von professionell wirkenden Unterlagen, angeblichen Verträgen und vermeintlich seriösen Ansprechpartnern. Diese Erfahrung ist typisch für Anlagebetrug mit Festgeld und Krypto- oder Trading-Bezug: Die äußere Fassade wirkt professionell, die rechtliche Substanz fehlt jedoch vollständig.

Typisches Vorgehen und Warnsignale bei deu-brookfield.com

Die BaFin schildert eine Vorgehensweise, die sich in vielen Fällen von Festgeld-Betrug und illegalem Trading-Broker-Betrug wiederfindet. Besonders auffällig bei der falschen Brookfield Asset Management sind:

  • Unaufgeforderte Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail,
  • aggressives Bewerben von Festgeldanlagen mit attraktiven Zinssätzen,
  • Angebot angeblicher vorbörslicher Aktien bekannter Gesellschaften,
  • der Anschein von Kooperationen mit lizenzierten Banken und Emittenten, die tatsächlich nicht bestehen,
  • eine inzwischen abgeschaltete Website (deu-brookfield.com), über die zuvor geworben wurde.

In jüngster Zeit häufen sich nach Angaben der BaFin Meldungen über Betrugsversuche mit vorbörslichen Aktien. Käufer zahlen ein, erhalten aber keine Aktienlieferung und erreichen ihre „Berater“ nicht mehr. Solche Erfahrungen anderer Geschädigter sind ein wichtiger Warnhinweis und sollten bei jeder Bewertung neuer Anlageangebote berücksichtigt werden.

Checkliste: Was Sie als Betroffener jetzt tun sollten

  • Sämtliche Unterlagen sichern (E-Mails, Verträge, Screenshots, Zahlungsbelege).
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche „Freischaltungen“ oder „Verwaltungsgebühren“.
  • Bank oder Zahlungsdienstleister sofort kontaktieren und Rückbuchungen bzw. Rückruf von Überweisungen prüfen lassen.
  • Schriftliche Chronologie der eigenen Erfahrungen mit der falschen Brookfield Asset Management erstellen.
  • Strafanzeige wegen Betrugs und Kapitalanlagebetrugs erstatten.
  • Eine auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen beauftragen.

Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte

Anleger, die über deu-brookfield.com oder im Namen der falschen Brookfield Asset Management Festgeldanlagen oder vorbörsliche Aktien gezeichnet haben, sollten sich nicht mit dem Verlust ihres Kapitals abfinden. Die Kombination aus BaFin-Warnung, möglichem Verstoß gegen § 32 KWG und den strafrechtlichen Tatbeständen des Betruges bietet vielfach Ansatzpunkte, Gelder zurückzufordern.

Resch Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren auf Anlegerschutz und Anlagebetrug spezialisiert. Die Kanzlei kennt die typischen Strukturen von Fake-Brokern, illegalen Krypto- und Trading-Plattformen und Festgeld-Betrugssystemen und kann Ihre individuelle Situation rechtlich präzise bewerten.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer ersten rechtlichen Einschätzung. Kontaktieren Sie Resch Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website der Kanzlei, um Ihre Unterlagen vertraulich prüfen zu lassen und die nächsten Schritte zur Sicherung und Rückholung Ihres Kapitals zu besprechen.


FAQ zur Falschen Brookfield Asset Management und deu-brookfield.com


1. Was genau war deu-brookfield.com?
Deu-brookfield.com war die Internetadresse, über die Angebote der falschen Brookfield Asset Management beworben wurden. Über diese Plattform wurden insbesondere vermeintliche Festgeldanlagen und vorbörsliche Aktien angeboten. Die Seite ist inzwischen nicht mehr erreichbar – ein häufiges Muster bei betrügerischen Anlagen.


2. Besteht ein Zusammenhang mit der echten Brookfield Asset Management (Germany) GmbH?
Nach den Erkenntnissen der BaFin besteht kein Zusammenhang mit der echten Brookfield Asset Management (Germany) GmbH in Frankfurt am Main. Vielmehr dürfte es sich um einen Identitätsdiebstahl handeln, bei dem Name und Renommee eines seriösen Unternehmens missbraucht werden.


3. Welche Rolle spielt die BaFin-Warnung für meine Ansprüche?
Die BaFin-Warnung ist ein starkes Indiz dafür, dass die falsche Brookfield Asset Management unerlaubte Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis nach § 32 KWG angeboten hat. Für geschädigte Anleger kann dies die Grundlage für zivilrechtliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche sein und unterstreicht zugleich die strafrechtliche Relevanz des Vorgehens.


4. Welche Straftatbestände kommen in Betracht?
In Betracht kommen insbesondere Betrug nach § 263 StGB und Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB. Je nach Struktur und Organisation der Täter kann zudem der Verdacht einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB im Raum stehen.


5. Ich habe in vorbörsliche Aktien investiert und nichts erhalten – was tun?
Sichern Sie alle Unterlagen, kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister und lassen Sie mögliche Rückbuchungen prüfen. Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie Ihre Ansprüche durch eine auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei, etwa Resch Rechtsanwälte, prüfen. Oft bestehen Chancen, Zahlungen über verschiedene Haftungswege teilweise oder vollständig zurückzuerhalten.


6. Lohnt sich ein Vorgehen, wenn die Website schon offline ist?
Ja. Dass deu-brookfield.com nicht mehr erreichbar ist, bedeutet nicht, dass sämtliche Spuren verschwunden sind. Zahlungsflüsse, Kontoverbindungen und beteiligte Dienstleister können weiterhin identifiziert werden. Ein frühzeitiges, konsequentes Vorgehen erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.



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