Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

Dynamic Finance:
Anleger abgezockt – Jetzt handeln und Ansprüche prüfen!

25.09.2026 Wer über Dynamic Finance auf dynamic-finance(.)ltd in Krypto investiert hat, ist von Anlagebetrug betroffen. Die Angaben zur Domain und zur verwendeten Firmennummer zeigen erhebliche Widersprüche. Hinter der professionellen Trading-Oberfläche steht keine verlässliche Geldanlage. Entscheidend ist jetzt die Spur der Zahlungen. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie, wie wir Ihr Geld zurückholen.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es Dynamic Finance wirklich?

Dynamic Finance inszeniert unter dynamic-finance(.)ltd die Kulisse eines Krypto-Brokers. Die Domain wurde erst am 04.08.2026 bei Tucows Domains Inc. registriert. Als Kontakt nennt die Webseite support@dynamic-finance(.)ltd und +44716475859. Zudem wird die Anschrift Devonshire House Off Ax, 582 Honeypot Lane, Stanmore, United Kingdom, England, HA7 1JS angegeben. Entscheidend ist der Unterschied zwischen der digitalen Darstellung und den tatsächlichen Zahlungswegen. Angebliche Guthaben oder Gewinne auf einer Trading-Oberfläche sind keine echten Bankguthaben oder Depots.

Dynamic Finance nutzt fremde Firmennummer

Die auf der Webseite genannte Firmennummer 12780933 gehört laut UK-Register Companies House zu X FINANCE LTD. Dort bestehen unter anderem Hinweise zu ausstehenden Pflichten und zu einer möglichen Zwangsabmeldung. Mehrere weitere Broker-Websites nutzen dieselbe Firmennummer beziehungsweise dieselbe Anschrift. Diese Überschneidungen sprechen für ein gebündeltes Betreibernetzwerk. Für die Bewertung von Dynamic Finance ist dieser Befund ein wesentliches Warnsignal.

Dynamic Finance Erfahrungen beim Krypto-Betrug

Beim Krypto-Betrug dient die Plattform als digitale Kulisse für vermeintliches Trading. Angezeigte Kontostände können den Eindruck erfolgreicher Geschäfte erzeugen. Solche Darstellungen belegen jedoch nicht, dass tatsächlich Kryptowährungen erworben oder Gewinne erzielt wurden. Erfahrungen mit vergleichbaren Betrugsstrukturen zeigen die Bedeutung der realen Zahlungsströme. Bei Dynamic Finance muss deshalb nachvollzogen werden, wohin die eingezahlten Gelder tatsächlich gelangt sind.

Dynamic Finance und die juristische Bewertung

Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht, um an deren Geld zu kommen, handelt betrügerisch. Der Sachverhalt ist daher als Betrug nach § 263 StGB einzuordnen. Auch Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB kommen in Betracht. Daneben können Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB bestehen. Bei den beteiligten Zahlungskonten kann außerdem § 261 StGB zur Geldwäsche relevant werden.

Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht

Die Plattform kann Kontostände und Krypto-Gewinne lediglich darstellen. Eingezahltes Geld muss dagegen über reale Zahlungswege fließen. Deshalb identifizieren wir die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht. Dabei werden die Zahlungsbelege und Empfängerdaten zu zentralen Beweismitteln.

Geldwäsche und Zahlungen von Dynamic Finance

Wer Geld aus Betrug erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen selbst wegen Geldwäsche nach § 261 StGB verantwortlich sein. Das gilt auch für Personen oder Unternehmen innerhalb eines Zahlungsnetzwerks. Vorsicht ist zugleich bei Rückzahlungen von Dynamic Finance geboten. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche strafbar machen. Eine solche Zahlung sollte daher juristisch geprüft werden.

Was Geschädigte bei Dynamic Finance tun sollten

Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an Dynamic Finance. Sichern Sie Kontoauszüge und Zahlungsbelege sowie Nachrichten und Screenshots. Bewahren Sie auch Wallet-Adressen und Transaktionsdaten zu Kryptowährungen auf. Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie zugleich zivilrechtliche Ansprüche prüfen. Eine Strafanzeige allein führt regelmäßig nicht automatisch zur Rückzahlung des Geldes.

Resch Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur

RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Die Kanzlei verfügt als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Dabei identifizieren wir die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und holen die Gelder unserer Mandanten zurück. Diese Erfahrung ist gerade bei international strukturiertem Krypto-Betrug von besonderer Bedeutung.

Geld von Dynamic Finance zurückholen

Verlorenes Geld muss nicht endgültig verloren sein. Wenn Sie mit Dynamic Finance Erfahrungen gemacht haben, nehmen Sie Kontakt zu RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 auf. Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete Wege zurück zu Ihrem Geld.

FAQ zu Dynamic Finance

Wie seriös ist Dynamic Finance als Krypto-Broker einzuschätzen?
Dynamic Finance tritt als Krypto-Broker auf, nutzt jedoch eine erst am 04.08.2026 registrierte Domain und weist deutliche Unstimmigkeiten zwischen der digitalen Trading-Oberfläche und den tatsächlichen Zahlungswegen auf.

Was bedeutet die Nutzung der Firmennummer 12780933 durch Dynamic Finance?
Die Firmennummer 12780933 ist im britischen Register Companies House X FINANCE LTD zugeordnet; die Mehrfachnutzung dieser Nummer und Anschrift durch verschiedene Broker-Websites ist ein starkes Indiz für ein betrugsnahes Betreibernetzwerk.

Warum gelten angezeigte Gewinne bei Dynamic Finance nicht als echte Guthaben?
Die Trading-Oberfläche kann Kontostände und Krypto-Gewinne lediglich simulieren, ohne dass echte Bankguthaben, Depots oder tatsächlich erworbene Kryptowährungen bestehen.

Welche rechtlichen Risiken und Ansprüche bestehen im Zusammenhang mit Dynamic Finance?
Der geschilderte Sachverhalt lässt eine Einordnung als Betrug nach § 263 StGB zu; daneben kommen deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB sowie Geldwäscheproblematiken nach § 261 StGB in Betracht.



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