“…@ap-selective-investment-fund.com“: Warnung vor Fake-E-Mails
Anleger sollten bei Kontakten über die E-Mail-Adressen im Format „Vorname.Nachname@ap-selective-investment-fund.com“ höchste Vorsicht walten lassen. Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF warnt vor betrügerischen Aktivitäten, bei denen die Identität der Gesellschaft A&P Selective Investment Fund S.C.A., SICAV-FIAR rechtsmissbräuchlich verwendet wird. Über die vermeintlich seriöse Adresse „Vorname.Nachname@ap-selective-investment-fund.com“ sowie die Telefonnummern +33 1 59 39 00 55 und +33 9 87 29 01 23 werden Anleger zu angeblichen Investments verleitet – es ist Kapitalanlagebetrug, vor dem sich Geschädigte sofort schützen müssen.
CSSF-Warnung: Identitätsdiebstahl bei A&P Selective Investment Fund
Die luxemburgische Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) hat eine offizielle Warnung veröffentlicht. Unbekannte Personen benutzen missbräuchlich die Identität der Gesellschaft A&P Selective Investment Fund S.C.A., SICAV-FIAR, um Anleger zu vermeintlichen Investitionen zu bewegen. Zentrale Rolle spielt dabei die E-Mail-Adresse im Muster „Vorname.Nachname@ap-selective-investment-fund.com“.
Die CSSF stellt ausdrücklich klar: Die echte Gesellschaft A&P Selective Investment Fund S.C.A., SICAV-FIAR mit Sitz, 2, Rue Jean Monnet, 2180 Luxembourg, hat keinerlei Verbindung zu diesen betrügerischen Aktivitäten. Es handelt sich um Identitätsdiebstahl. Für Anleger ist dies ein wichtiges Signal, ihre bisherigen Kontakte, Erfahrungen und jede Bewertung der vermeintlichen Angebote kritisch zu hinterfragen.
Wie der mutmaßliche Kapitalanlagebetrug abläuft
Typischerweise geben sich die Täter als Mitarbeiter oder Berater eines angeblich regulierten Fonds A&P Selective Investment Fund S.C.A., SICAV-FIAR aus. Sie nutzen dabei täuschend echte E-Mail-Adressen wie „Vorname.Nachname@ap-selective-investment-fund.com“ und treten telefonisch unter den französischen Rufnummern +33 1 59 39 00 55 oder +33 9 87 29 01 23 auf.
Anlegern werden oft hochrentable, „exklusive“ oder „selektive“ Handelsstrategien vorgestellt. Unter Zeitdruck („limitierte Zeichnungsfrist“, „nur für ausgewählte Investoren“) sollen Sie zu schnellen Überweisungen auf angebliche Treuhand- oder Projektkonten bewegt werden. Schriftliche Unterlagen, Prospekte oder Verträge sind häufig unvollständig, fehlerhaft oder rechtlich wirkungslos.
Rechtlich liegt der Verdacht nahe, dass hier zumindest der Straftatbestand des Betrugs nach § 263 StGB sowie des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB erfüllt ist. In vielen Fällen kommen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Betracht, etwa aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung).
Fake-Kontakt: „Vorname.Nachname@ap-selective-investment-fund.com“
Wer eine solche Kontaktaufnahme erlebt hat, sollte seine persönlichen Erfahrungen genau analysieren. Typische Warnsignale für betrügerische Broker- oder Anlageangebote mit Bezug zur Domain „ap-selective-investment-fund.com“ sind:
- Kontaktaufnahme aus heiterem Himmel (Cold Calls, unerbetene E-Mails)
- Nutzung der E-Mail-Struktur „Vorname.Nachname@ap-selective-investment-fund.com“ ohne nachprüfbare Firmenzuordnung
- Druck zum schnellen Abschluss und zu hohen Einzahlungen
- Versprechen außergewöhnlich hoher Renditen bei angeblich geringem Risiko
- Aufforderung zu Auslandsüberweisungen, oft auf Konten außerhalb Luxemburgs oder Deutschlands
- Unklare oder widersprüchliche Angaben zum Sitz und zur Regulierung des „Brokers“
Gerade im grenzüberschreitenden Kapitalanlagebereich sind klare Informationspflichten einzuhalten. Werden Anleger über Identität, Anschrift, Zulassung oder Aufsichtsbehörde des Anbieters im Unklaren gelassen, können unter anderem fernabsatzrechtliche Informationspflichten verletzt sein. Für Geschädigte stärkt dies häufig die Argumentation für Schadensersatz.
Aufsicht, Erlaubnispflicht und mögliche Rechtsverstöße
In Deutschland bedarf jede Bank- oder Finanzdienstleistung einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Wer ohne eine solche Erlaubnis gewerbsmäßig Einlagen entgegennimmt, Portfolioverwaltung betreibt oder sonstige Finanzdienstleistungen anbietet, handelt unerlaubt und macht sich strafbar.
Auch wenn der vorliegende Fall auf einen Identitätsdiebstahl mit Bezug zu Luxemburg und A&P Selective Investment Fund S.C.A., SICAV-FIAR gerichtet ist, können deutsche Anleger betroffen sein. Bieten die Täter hierzulande Finanzdienstleistungen an, ohne über eine erforderliche Zulassung zu verfügen, liegt ein gravierender Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben nahe. Daneben kommen strafrechtliche Tatbestände wie Betrug (§ 263 StGB) oder – bei arbeitsteiligem Vorgehen – sogar der Verdacht einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB in Betracht.
Für geschädigte Anleger ist wichtig: Strafrechtliche Ermittlungen schließen zivilrechtliche Schritte nicht aus. Parallel können Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegen Täter, Hintermänner, Zahlungsdienstleister oder sonstige Beteiligte geprüft werden.
Checkliste für Geschädigte von „ap-selective-investment-fund.com“
Wenn Sie über eine E-Mail im Format „Vorname.Nachname@ap-selective-investment-fund.com“ oder über die Nummern +33 1 59 39 00 55 bzw. +33 9 87 29 01 23 zu Investments verleitet wurden, sollten Sie strukturiert vorgehen. Ihre bisherigen Erfahrungen sind für die rechtliche Bewertung entscheidend.
Sofortmaßnahmen:
- Keine weiteren Zahlungen leisten, keine Zusatzinvestitionen tätigen
- Keinen Fernzugriff auf Ihren Computer oder Ihr Online-Banking gewähren
- Bank informieren, Rückbuchungen oder Kontensperren prüfen lassen
- Schriftverkehr, E-Mails, Verträge und Zahlungsnachweise sichern
- Notieren, wann und wie Sie kontaktiert wurden (E-Mail „Vorname.Nachname@ap-selective-investment-fund.com“, Telefonate, Namen der angeblichen Ansprechpartner)
Weitere Schritte zur Durchsetzung von Ansprüchen:
- Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, unter Hinweis auf die CSSF-Warnung
- Prüfen lassen, ob Zahlungsdienstleister, Banken oder Intermediäre in Haftung genommen werden können
- Rechtliche Optionen zur Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen (z. B. § 812 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB) bewerten lassen
Je genauer Ihre Unterlagen und Ihre eigene Bewertung des Geschehens sind, desto besser können mögliche Ansprüche vorbereitet werden.
Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte
Opfer von Kapitalanlagebetrug fühlen sich häufig alleingelassen, insbesondere wenn internationale Bezüge, angeblich regulierte Fondsstrukturen und professionelle Täter auftreten. Die missbräuchliche Verwendung der Identität von A&P Selective Investment Fund S.C.A., SICAV-FIAR über „Vorname.Nachname@ap-selective-investment-fund.com“ zeigt, wie raffiniert solche Konstruktionen sein können.
Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Resch Rechtsanwälte prüft für geschädigte Investoren, welche konkreten zivil- und strafrechtlichen Schritte in Betracht kommen und gegen welche Beteiligten Ansprüche sinnvoll durchsetzbar erscheinen. Nutzen Sie für eine Ersteinschätzung die telefonische Kontaktmöglichkeit unter +49 30 / 88 59 77 0 oder schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular auf der Website der Kanzlei.
FAQ zu E-Mail-Adressen von „ap-selective-investment-fund.com“
Welche Rolle spielt die Warnung der CSSF zu „ap-selective-investment-fund.com“?
Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF warnt vor betrügerischen Tätigkeiten, bei denen die Identität der Gesellschaft A&P Selective Investment Fund S.C.A., SICAV-FIAR missbräuchlich verwendet wird. Es handelt sich um Identitätsdiebstahl und mutmaßlich unerlaubte Finanzdienstleistungen, die nicht der offiziellen Gesellschaft zuzurechnen sind.
Wie erkenne ich, ob eine Kontaktaufnahme mit „Vorname.Nachname@ap-selective-investment-fund.com“ seriös ist?
Seriöse Kontakte nutzen ausschließlich die offiziellen Kontaktdaten der Gesellschaft A&P Selective Investment Fund S.C.A., SICAV-FIAR (2, Rue Jean Monnet, 2180 Luxembourg). E-Mail-Adressen im Muster „Vorname.Nachname@ap-selective-investment-fund.com“ sowie die genannten französischen Telefonnummern können ein Hinweis auf betrügerische Aktivitäten sein.
Welche strafrechtlichen Risiken liegen bei den beschriebenen Aktivitäten vor?
Das Vorgehen der unbekannten Personen kann insbesondere den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB und – bei Kapitalanlagen – des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB erfüllen. Bei organisiertem Vorgehen mehrerer Beteiligter kann zudem eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB in Betracht kommen.
Welche zivilrechtlichen Ansprüche kommen für Geschädigte in Betracht?
Geschädigte können regelmäßig Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB geltend machen. Daneben kommen deliktische Ansprüche, etwa aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, in Betracht, um den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.


