Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

herrywhite569@gmail(.)com:
Seriös oder Abzocke? Plattform unter der Lupe

18.09.2026 Haben Sie aufgrund einer E-Mail von herrywhite569@gmail(.)com Geld angelegt? Dann sind Sie von Anlagebetrug betroffen. Die BaFin warnt vor E-Mails dieses Absenders. Nach ihren Erkenntnissen werden ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Dabei wird die Identität regulierter Unternehmen missbraucht. Sind Sie eines der Betrugsopfer? Handeln Sie jetzt und lesen Sie den Artikel, wir zeigen auf, was in solch einem Fall zu tun ist.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es den Anbieter hinter herrywhite569@gmail(.)com real?

Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht tritt der Absender unter der Firmierung FxPro UK Limited aus London auf. Dieses Unternehmen ist laut BaFin von der britischen Financial Conduct Authority autorisiert. Zudem verweist der Absender auf fxpro(.)com. Diese Website gehört laut BaFin zur FXPRO Financial Services Ltd aus Nikosia. Das Unternehmen wird von der Cyprus Securities and Exchange Commission reguliert. Beide Gesellschaften stehen laut BaFin in keiner Verbindung zum Absender oder zu seinen E-Mails. Es handelt sich um Identitätsdiebstahl zulasten dieser Unternehmen. Die Erfahrungen mit dem Absender sind deshalb von den echten regulierten Anbietern strikt zu trennen.

BaFin warnt vor herrywhite569@gmail(.)com

Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung am 17.09.2026. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber des E-Mail-Kontos unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Nutzung fremder Unternehmensidentitäten soll dabei Seriosität erzeugen. Für unsere Bewertung ist die amtliche Warnung eindeutig. Wer aufgrund dieser E-Mails investiert hat ist von Kapitalanlagebetrug betroffen.

Anlagebetrug mit fremden Unternehmensidentitäten

Der Identitätsmissbrauch bildet die Kulisse für den Betrug. Namen regulierter Gesellschaften und der Hinweis auf fxpro(.)com können den Eindruck eines seriösen Brokers erzeugen. Die BaFin stellt jedoch klar, dass die genannten Unternehmen nichts mit den E-Mails zu tun haben. Eine dargestellte Geldanlage oder ein vermeintliches Trading muss daher von realen Konten und Depots unterschieden werden. Entscheidend ist die tatsächliche Spur der Zahlungen.

E-Mail-Absender herrywhite569@gmail(.)com und § 263 StGB

Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht, um an deren Geld zu kommen, handelt betrügerisch. Eine Täuschung kann hier insbesondere in der missbräuchlichen Verwendung fremder Unternehmensidentitäten liegen. Ein solches Vorgehen kann den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllen. Je nach konkreter Ausgestaltung können außerdem weitere zivilrechtliche und strafrechtliche Vorschriften relevant werden.

Ohne echte Konten funktioniert der Anlagebetrug nicht

Die Täuschung kann digital inszeniert werden. Das überwiesene Geld landet jedoch auf realen Konten oder wird über reale Zahlungswege weitergeleitet. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht. Ansprüche können sich etwa aus § 812 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB ergeben. Für beteiligte Kontoinhaber kann zudem § 261 StGB zur Geldwäsche relevant sein.

Vorsicht bei Auszahlungen vom Betrugsnetzwerk

Manche Täter überweisen kleinere Beträge zurück und schaffen damit Vertrauen. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich unter Umständen selbst wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar gemacht haben. Das hängt vom konkreten Sachverhalt und insbesondere von den subjektiven Voraussetzungen ab. Lassen Sie entsprechende Zahlungsvorgänge deshalb rechtlich prüfen.

Was tun nach Kontakt mit herrywhite569@gmail(.)com?

  • Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, lassen Sie sich nicht mehr neppen.
  • Sichern Sie E-Mails und Zahlungsnachweise sowie Kontodaten.
  • Dokumentieren Sie Ihre gesamten Erfahrungen mit dem Absender.
  • Erstatten Sie Strafanzeige und sichern Sie Belege für die Täuschung.
  • Lassen Sie mögliche Rückzahlungsansprüche gegen Zahlungsempfänger prüfen.

Resch Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur

RESCH Rechtsanwälte verfügt über 40 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt Mandanten in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Resch Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Nach eigener Angabe verfügt die Kanzlei als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und die Rückholung Ihres Geldes.

Üble Erfahrungen mit herrywhite569@gmail(.)com? Jetzt handeln

Ihr Ziel ist klar: Geld zurück. Wenn Sie Erfahrungen mit herrywhite569@gmail(.)com gemacht haben, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und verfolgen die Spur Ihres Geldes.

FAQ zu herrywhite569@gmail.com und angeblichen FxPro-Angeboten

Wie ist die BaFin-Warnung zu herrywhite569@gmail.com einzuordnen?
Die BaFin warnt ausdrücklich vor unerlaubt angebotenen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen über das Konto herrywhite569@gmail.com und stuft das Vorgehen als Kapitalanlagebetrug ein.

Hat herrywhite569@gmail.com etwas mit FxPro oder einem regulierten Broker zu tun?
Nach Angaben der BaFin bestehen keine Verbindungen zu den regulierten Gesellschaften FxPro UK Limited oder FXPRO Financial Services Ltd; deren Identitäten werden unbefugt genutzt, um Seriosität vorzutäuschen.

Woran erkenne ich den möglichen Anlagebetrug über herrywhite569@gmail.com?
Typisch sind E-Mails mit angeblichen Trading- oder Broker-Angeboten, der Verweis auf fxpro.com sowie Zahlungsaufforderungen auf fremde Konten, die mit realen, regulierten Anbietern nichts zu tun haben.

Welche rechtlichen Folgen kann das Vorgehen von herrywhite569@gmail.com haben?
Die missbräuchliche Nutzung fremder Unternehmensidentitäten und das Erschleichen von Einzahlungen können den Straftatbestand des Betrugs nach § 263 StGB und je nach Zahlungsweg auch Geldwäsche nach § 261 StGB erfüllen.



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