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Fake-CHECK24 Vergleichsportal GmbH:
Einzahlung ja, Auszahlung nie – Scam!

17.08.2026 Die deutsche BaFin warnt seit dem 14.08.2026 vor dem Identitätsraub zulasten der CHECK24 Vergleichsportal GmbH. Unbekannte Betreiber versenden Festgeldangebote und Tagesgeldangebote unter @check24gruppe(.)com(.)de. In gefälschten Formularen erscheint zudem @check24-eu(.)com(.)de. Die Betreiber missbrauchen den Namen der echten CHECK24 Vergleichsportal GmbH mit Sitz in München. Für Anleger handelt es sich um Anlagebetrug im Zusammenhang mit unerlaubten Finanzdienstleistungen. Betroffen? Ihr Geld ist weg? Handeln Sie jetzt. Lesen Sie diesen Artikel und erfahren Sie den Weg zurück zu Ihrem Geld.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
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Gibt es den hier abgebildeten Akteur wirklich?

Die Täter inszenieren eine glaubwürdige Finanzwelt. Dafür nutzen sie die Identität der echten CHECK24 Vergleichsportal GmbH mit Sitz in München. Laut BaFin stammen die Angebote jedoch nicht von diesem Unternehmen. Die Formulare und Festgeldangebote, die Anlagewilligen per E-Mail zugesandt werden, sind Teil der betrügerischen Kulisse. Ein angebliches Guthaben ist daher nicht mit einem echten Bankkonto oder Festzinsanlagendepot gleichzusetzen. Diese Bewertung wird durch die amtliche BaFin-Warnung zum hier initiierten Identitätsmissbrauch gestützt.

BaFin warnt vor Fake-CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt mit Datum vom 14.08.2026 vor den Festgeldangeboten und Tagesgeldangeboten. Diese werden über E-Mail-Adressen mit @check24gruppe(.)com(.)de verbreitet. In gefälschten Formularen verwenden die Betreiber außerdem @check24-eu(.)com(.)de. Nach Angaben der BaFin besteht der Verdacht auf Finanzdienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis. Die Veröffentlichung beruht auf § 37 Absatz 4 KWG. Erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen setzen grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 32 KWG voraus.

Erfahrungen mit der Fake-CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Wer Erfahrungen mit der Fake-CHECK24 Vergleichsportal GmbH gemacht hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten. Der Identitätsmissbrauch soll Vertrauen in vermeintlich seriöse Festgeldangebote und Tagesgeldangebote schaffen. Betroffene sollten insbesondere Zahlungsbelege und E-Mails sichern. Auch gefälschte Formulare können für die Verfolgung der Geldspur wichtig sein. Die BaFin-Warnung ist für die rechtliche Bewertung des Sachverhalts von zentraler Bedeutung.

Fake-CHECK24 Vergleichsportal GmbH und Anlagebetrug

Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person getäuscht wird, damit sie eine Geldzahlung vornimmt. Diese rechtliche Einordnung knüpft an § 263 StGB an. Beim beschriebenen Identitätsmissbrauch wird eine Verbindung zur echten CHECK24 Vergleichsportal GmbH vorgespiegelt. Diese Darstellung ist laut BaFin falsch. Je nach konkretem Ablauf können daneben Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB bestehen. Auch ein Anspruch aus § 812 BGB kann anhand des jeweiligen Zahlungswegs geprüft werden.

Ohne echte Konten funktioniert der Trading-Betrug nicht

Die digitale Fassade kann erfunden sein. Für die Entgegennahme überwiesener Gelder werden jedoch echte Konten benötigt. Wir verfolgen deshalb die Zahlungswege und identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks. Anschließend machen wir Ansprüche auf Rückzahlung geltend. Denn ohne echte Konten funktioniert dieser Betrug nicht. Bei den beteiligten Zahlungsempfängern können zudem Fragen nach § 261 StGB zur Geldwäsche relevant werden.

Was Opfer der getürkten, per E-Mail übersandten Angebote jetzt tun sollten

  • Leisten Sie keine weiteren Zahlungen mehr, lassen Sie sich nicht beirren.
  • Sichern Sie alle E-Mails und die (gefälschten) Formulare.
  • Bewahren Sie Kontoauszüge und Überweisungsbelege auf.
  • Dokumentieren Sie sämtliche Erfahrungen und Kontakte.
  • Lassen Sie die Empfängerkonten von Anlagebetrugsspezialisten untersuchen.

Bewertung der Fake-CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Die Bewertung fällt angesichts der BaFin-Warnung eindeutig aus. Die unbekannten Betreiber missbrauchen nach Angaben der Behörde die Identität der echten CHECK24 Vergleichsportal GmbH. Die angebotenen Festgeldanlagen und Tagesgeldanlagen stammen nicht von diesem renommierten Münchner Unternehmen. Wer entsprechende Erfahrungen gemacht hat, sollte die Spur der Zahlungen konsequent verfolgen lassen.

Resch Rechtsanwälte holt Ihr Geld zurück

RESCH Rechtsanwälte verfügt über 40 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrugsdelikte in Deutschland. Sie ist als einzige Kanzlei in Deutschland seit 40 Jahren auf diesem komplexen Spezialgebiet tätig. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Wir identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld unserer Mandanten zurück.

Wenn Sie Ihr Geld von der Fake-CHECK24 Vergleichsportal GmbH zurückholen möchten, sollten Sie jetzt handeln. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0. Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und verfolgen den rechtlichen Weg zur Rückholung Ihres Geldes.

FAQ zur Fake-CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Wie erkenne ich betrügerische Festgeld- und Tagesgeldangebote der Fake-CHECK24 Vergleichsportal GmbH? Achten Sie auf unübliche E-Mail-Domains wie @check24gruppe(.)com(.)de oder @check24-eu(.)com(.)de sowie auf Formulare, die nicht eindeutig der echten CHECK24 Vergleichsportal GmbH in München zugeordnet werden können.

Handelt es sich bei den Angeboten der Fake-CHECK24 Vergleichsportal GmbH um Anlagebetrug? Wenn unter Vorspiegelung einer Verbindung zur echten CHECK24 Vergleichsportal GmbH Zahlungen ausgelöst werden, spricht dies für Anlagebetrug im Sinne von § 263 StGB.

Welche Bedeutung hat die BaFin-Warnung zur Fake-CHECK24 Vergleichsportal GmbH? Die amtliche BaFin-Warnung nach § 37 Abs. 4 KWG stützt den Verdacht unerlaubter Finanzdienstleistungen und bestätigt den Identitätsmissbrauch gegenüber der echten CHECK24 Vergleichsportal GmbH.

Was sollten Betroffene tun, die bereits an die Fake-CHECK24 Vergleichsportal GmbH gezahlt haben? Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, sichern Sie insbesondere E-Mails, Formulare und Zahlungsbelege und dokumentieren Sie alle Erfahrungen mit der vermeintlichen Trading- bzw. Anlageplattform sorgfältig.



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