EU-Fixed Rates – Festgeld-Angebote mit hohem Risiko

Anleger sollten bei EU-Fixed Rates und der Website euroratescompare.org äußerste Vorsicht walten lassen. Die FINMA warnt vor euroratescompare.org, obwohl EU-Fixed Rates auf der Plattform das Gegenteil behauptet und suggeriert, die FINMA würde für die Regulierung von EU-Fixed Rates zuständig sein. Die Kombination aus falschen Behauptungen auf der Website, einer verdächtigen Adresse in der Schweiz und zahlreichen E-Mail-Adressen spricht deutlich für einen typischen Festgeld-Betrug. Wer auf EU-Fixed Rates hereingefallen ist, sollte unverzüglich handeln und seine Ansprüche juristisch sichern. Wir stehen Anlagebetrugsopfern diesbezüglich zur Disposition.

EU-Fixed Rates: Was steckt hinter den Festgeld-Versprechen?

EU-Fixed Rates (bzw. die angebliche EU Fixed Rates AG) präsentiert sich über die Website euroratescompare.org als Anbieter für vermeintlich sichere Festgeldanlagen mit attraktiven Zinsen. Solche Angebote zielen häufig auf sicherheitsorientierte Anleger ab, die vermeintliche Top-Konditionen im Euro-Raum suchen.

Nach vorliegenden Informationen ist jedoch besondere Skepsis geboten. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat eine offizielle Warnung zur Website euroratescompare.org veröffentlicht. Eine derartige Warnung ist ein starkes Indiz, dass Anlegergelder ernsthaft gefährdet sein können. Übrigens: Die vermeintliche „EU Fixed Rates AG“ existiert im Unternehmensregister nicht, die auf der Webseite angegebene UID-Nr. CHE-123.456.789 ist offenkundig sinnfrei und keiner realen Firma zuzuordnen.

Für geschädigte Anleger sind diese Umstände bei der juristischen Bewertung, der späteren Beweisführung und der Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen von zentraler Bedeutung.

Euroratescompare.org-FINMA-Warnung: Risikohinweis für Anleger

Die FINMA ist die schweizerische Aufsichtsbehörde für Banken und Finanzdienstleister. Wenn die FINMA ausdrücklich vor einer Website wie euroratescompare.org warnt, handelt es sich regelmäßig um einen deutlichen Hinweis darauf, dass hier ohne Erlaubnis und möglicherweise mit betrügerischer Absicht Finanzgeschäfte betrieben werden.

Besonders gravierend: EU-Fixed Rates behauptet, bei der FINMA registriert zu sein, obwohl genau diese Behörde vor dem Anbieter warnt. Ein solcher Widerspruch ist für die juristische Bewertung hoch relevant. Wer gegenüber Anlegern wahrheitswidrig eine Beaufsichtigung oder Registrierung durch eine Aufsicht wie die FINMA behauptet, schafft ein irreführendes Vertrauen in Sicherheit, Seriosität und Einlagenschutz.

Für Betroffene ist dies ein wichtiges Argument, um sich auf Täuschungshandlungen und damit auf Betrug nach § 263 StGB sowie auf kapitalmarktrechtliche Verstöße zu berufen. Solche falschen Angaben können außerdem deliktische Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit strafrechtlichen Normen begründen.

Scheinadresse, fiktive Personen: Warnsignale bei EU-Fixed Rates

Die Kontaktdaten von EU-Fixed Rates wirken auf den ersten Blick seriös: „Bahnhofstrasse 42, 8001 Zürich, Schweiz“, Telefonnummer +41 44 123 45 67 (CH), mehrere offizielle E-Mail-Adressen (legal@eufixedrates.com, privacy@eufixedrates.com, support@eufixedrates.com, info@eufixedrates.com). Nach unseren Informationen handelt es sich jedoch um eine Scheinadresse, an der die tatsächlichen Betreiber von euroratescompare.org nicht anzutreffen sind.

Auch die namentlich genannten angeblichen Verantwortlichen („Geschäftsführer Thomas Müller, Finanzvorstand Anna Schneider, Compliance Officer Peter Weber“) konnten im Zusammenhang mit euroratescompare.org nicht in persona verifiziert werden. Es spricht vieles dafür, dass es sich um fiktive Personen handelt.

Solche Konstellationen sind typisch für Anlagebetrug, insbesondere im Bereich Krypto- und Trading-Plattformen, aber zunehmend auch bei Festgeld- und Tagesgeld-Angeboten. Sie dienen häufig dazu, den tatsächlichen Hintermännern die Strafverfolgung und die zivilrechtliche Inanspruchnahme zu erschweren.

Straf- und aufsichtsrechtliche Verstöße im EU-Fixed Rates-Kontext

Aus rechtlicher Sicht deuten die vorliegenden Infos auf mehrere mögliche Rechtsverstöße hin. Die rechtliche Einordnung kann je nach Anlegerkonstellation, Sitz der Beteiligten und Zahlungsweg variieren. Typischerweise stehen folgende Delikte im Raum:

  • Betrug nach § 263 StGB, wenn Anleger durch falsche Angaben (z. B. angebliche Registrierung bei der FINMA, angebliche Existenz einer „EU Fixed Rates AG“) zu Einzahlungen verleitet werden.
  • Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB, soweit strukturierte Kapitalanlagen beworben werden und wesentliche Tatsachen verschwiegen oder falsch dargestellt werden.
  • Mögliche Verstöße gegen bank- und aufsichtsrechtliche Erlaubnispflichten nach § 32 KWG, sofern von Deutschland aus Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis angeboten oder betrieben werden.

Zivilrechtlich kommen Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche insbesondere nach folgenden Vorschriften in Betracht:

  • Rückabwicklung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung), wenn EU-Fixed Rates oder die hinter euroratescompare.org stehenden Personen Zahlungen ohne wirksame Rechtsgrundlage vereinnahmt haben.
  • Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder anderen Schutzgesetzen, sofern strafbare Handlungen nachweisbar sind.

Auch die fernabsatzrechtlichen und digitalen Informationspflichten, etwa nach § 5 DDG (ehemals Impressumspflicht nach TMG), können verletzt sein, sofern die Anbieter nicht zutreffend und vollständig identifiziert werden. Solche Verstöße stützen zusätzlich die Annahme eines rechtswidrigen Geschäftsmodells.

EU-Fixed Rates: Erfahrungen von Geschädigten, Sofortmaßnahmen

Die bisher bekannten Erfahrungen mit EU-Fixed Rates und euroratescompare.org deuten deutlich darauf hin, dass Anleger hohe Risiken eingehen, wenn sie dort Festgelder anlegen. Unrealistisch hohe Zinsversprechen, widersprüchliche Angaben zur Aufsicht und nicht nachvollziehbare Unternehmensdaten sind klare Warnsignale.

Viele Betroffene schildern in vergleichbaren Fällen ähnliche Erfahrungen: Zunächst werden sie mit professionell wirkenden Unterlagen, überzeugenden Beratern und scheinbar sicheren Konditionen gewonnen. Später häufen sich Verzögerungen bei Auszahlungen, Forderungen nach zusätzlichen Gebühren oder Steuern und schließlich der vollständige Kontaktabbruch.

Checkliste: Was Sie als Anleger jetzt tun sollten

  • Keine weiteren Zahlungen leisten, auch keine „Gebühren“, „Steuern“ oder „Freischaltkosten“.
  • Sämtliche Verträge, E-Mails und Chatverläufe mit EU-Fixed Rates und über euroratescompare.org sichern und lokal abspeichern.
  • Konto- und Kreditkartenbewegungen prüfen, gegebenenfalls Karten sperren und Banken schriftlich informieren.
  • Keine Fernwartungssoftware (AnyDesk, TeamViewer etc.) mehr auf dem eigenen Rechner zulassen, falls diese bereits eingesetzt wurde, und Passwörter umfassend ändern.
  • Rasch spezialisierte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Ansprüche zu prüfen und Beweissicherung sowie mögliche Zahlungsrückrufe (Chargeback, Rücküberweisungen) einzuleiten.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten mit Resch Rechtsanwälte

Wenn Sie bei EU-Fixed Rates oder über die Website euroratescompare.org Geld angelegt haben, sollten Sie nicht abwarten, sondern aktiv werden. Zeitnahes Handeln erhöht häufig die Chancen, Zahlungsströme nachzuverfolgen, Hintermänner zu identifizieren und Vermögenswerte zu sichern.

Resch Rechtsanwälte sind seit über 30 Jahren auf Anlegerschutz und Anlagebetrug spezialisiert und verfolgen weltweit die Spur des Geldes, auch bei scheinbar anonymen Festgeld- und Online-Brokern. Wir prüfen für Sie individuell, welche strafrechtlichen Schritte sinnvoll sind, ob zivilrechtliche Klagen Aussicht auf Erfolg haben und welche Maßnahmen gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern oder Intermediären ergriffen werden können.

Nutzen Sie für eine erste Einschätzung Ihrer Situation unser Kontaktformular auf der Kanzleiwebsite oder rufen Sie uns direkt an unter +49 30 / 88 59 77 0. Je früher Sie sich melden, desto größer sind erfahrungsgemäß die Chancen, noch etwas von Ihrem investierten Kapital zu retten.

FAQ zu EU-Fixed Rates und euroratescompare.org

Wie seriös sind EU-Fixed Rates und die Plattform euroratescompare.org?
Die FINMA-Warnung, die fehlende Eintragung der angeblichen „EU Fixed Rates AG“ im Unternehmensregister und die Fantasie-UID CHE-123.456.789 sind starke Hinweise auf ein hohes Betrugsrisiko für Anleger.

Welche Warnsignale deuten bei EU-Fixed Rates auf möglichen Festgeld-Betrug hin?
Verdächtige Kontaktdaten wie die Scheinadresse Bahnhofstrasse 42, 8001 Zürich, die Vielzahl an E-Mail-Adressen sowie nicht verifizierbare Verantwortliche sind typische Indizien für ein unseriöses Festgeld- und Anlageangebot.

Welche rechtlichen Ansprüche kommen für geschädigte Anleger von EU-Fixed Rates in Betracht?
In Betracht kommen insbesondere Rückabwicklungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) sowie deliktische Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Betrugstatbeständen (§ 263 StGB) und kapitalmarktrechtlichen Schutzgesetzen.

Wie sollten sich Betroffene verhalten, die über euroratescompare.org in Festgeld investiert haben?
Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Unterlagen und Kommunikationsdaten sichern, ihre Bank informieren, IT-Zugänge schützen und zeitnah eine spezialisierte rechtliche Prüfung ihrer Rückforderungs- und Schadensersatzmöglichkeiten veranlassen.



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