Excedos – Warnung vor der Trading-Plattform excedos2.com

Excedos seriös? Erfahrungen mit excedos2.com im Check

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) warnt ausdrücklich vor der Plattform Excedos (excedos2.com). Excedos tritt mit einer angeblichen Adresse in der Talstrasse 61, 8001 Zürich auf, besitzt jedoch keine FINMA-Bewilligung. Anleger sollten dringend Vorsicht walten lassen, die fehlende Registrierung und die Aufnahme in die FINMA-Warnliste weisen auf ein erhebliches Risiko hin. Wer bereits Erfahrungen mit Excedos oder excedos2.com gemacht hat, sollte seine Zahlungen umgehend prüfen und rechtliche Schritte erwägen.


Excedos – keine FINMA-Bewilligung und Warnung durch Aufsicht

Die FINMA hat Excedos bzw. die Domain excedos2.com auf ihre Warnliste gesetzt. Der Grund: Der Betreiber verfügt über keine Zulassung für Finanzmarktaktivitäten in der Schweiz. Gemäß Art. 3 ff. FINMAG darf eine solche Tätigkeit ohne Bewilligung nicht ausgeübt werden. Die Nennung einer Adresse in Zürich ändert daran nichts. Das Fehlen eines Handelsregistereintrags verstärkt den Verdacht unautorisierter Geschäftstätigkeit.


Excedos Erfahrungen – Hinweise auf unreguliertes Trading-Angebot

Mehrere Anleger berichten von negativen Erfahrungen mit Excedos. Typisch sind aggressive Werbeanrufe, unklare Handelsplattformen und der Verlust von Einlagen nach vermeintlichen Gewinnen. Da Excedos keine FINMA-Bewilligung besitzt, bestehen keine gesetzlichen Sicherheiten für Anleger. Auch eine Entschädigung nach dem Einlagensicherungssystem ist ausgeschlossen.

Die Geschäftstätigkeit könnte einen Verstoß gegen § 32 KWG (Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen) darstellen. Zudem können strafrechtlich § 263 StGB (Betrug) oder § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) einschlägig sein, falls Anleger systematisch getäuscht wurden.


Impressumspflicht und Transparenzmängel bei Excedos

Auf excedos2.com fehlt ein rechtskonformes Impressum gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Die Angabe einer Adresse allein genügt nicht, wenn weder Betreiber noch verantwortliche Personen eindeutig genannt werden. Derartige Transparenzverstöße sind typisch für betrügerische Online-Broker. Anleger sollten niemals Gelder an Firmen überweisen, die ihre Identität oder Zulassung verschleiern.


Rechtliche Schritte und Rückforderungsmöglichkeiten

Geschädigte Anleger können Zahlungen unter Umständen nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) zurückfordern. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB in Betracht. Banken, die Transaktionen an offensichtlich unseriöse Broker weiterleiten, können ebenfalls haftbar sein. Empfohlen wird eine umgehende anwaltliche Prüfung sämtlicher Ein- und Auszahlungen. Auch eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft ist angezeigt, wenn Täuschung oder unberechtigte Kontobelastungen vorliegen.


Handlungsempfehlungen für Betroffene

  Keine weiteren Zahlungen an Excedos leisten
  Schriftlich Rückzahlung verlangen
  Beweise (E-Mails, Kontoauszüge, Chats) sichern
  Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht einschalten
  Verdacht der Geldwäsche an Bank melden


Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei ist seit 1986 auf Anlegerschutz spezialisiert. Geschädigte von Excedos / excedos2.com können sich beraten lassen, um ihr investiertes Kapital zurückzufordern. Rufen Sie uns an unter der +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Kontaktformular für eine kostenfreie Ersteinschätzung.


FAQ zu Excedos / excedos2.com

Was ist Excedos?
Eine unregulierte Online-Trading-Plattform, die laut FINMA ohne Bewilligung agiert.

Warum steht Excedos auf der FINMA-Warnliste?
Weil der Verdacht besteht, dass unerlaubte Finanzdienstleistungen angeboten werden.

Ist Excedos seriös?
Nein. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Seriosität.

Was können Betroffene tun?
Zahlungen stoppen, Beweise sichern, Anwalt einschalten, Anzeige erstatten.



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