Exomarkets Trading-Betrug: Warnung vor exomarkets.pro
05.03.2026: Anlegerinnen und Anleger sollten bei Exomarkets und der Domain exomarkets.pro höchste Vorsicht walten lassen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ausdrücklich vor Exomarkets und Angeboten über exomarkets.pro gewarnt. Wer bereits Geld auf Konten im Zusammenhang mit Exomarkets oder der Subdomain trading.exomarkets.pro überwiesen hat, sollte unverzüglich handeln, um weitere Verluste zu vermeiden und rechtliche Schritte zu prüfen. Exomarkets tritt mit internationalen Telefonnummern und E-Mail-Adressen wie support@exomarkets.de, compliance@exomarkets.de und s.reimann@exomarkets.de auf und nutzt dabei den Anschein regulierter Strukturen, obwohl die BaFin von Identitätsdiebstahl ausgeht.
Exomarkets und exomarkets.pro: BaFin-Warnung als deutliches Alarmsignal
Die BaFin hat Exomarkets und die Website exomarkets.pro am 03.03.2026 ausdrücklich als verdächtig eingestuft. Nach Angaben der Aufsicht werden in Kundendokumenten von Exomarkets Behauptungen aufgestellt, die Plattform gehöre zur EC Markets Group LTD und zu deren angeblicher Tochtergesellschaft Multi Asset Solutions Limited. Beide Gesellschaften sind bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) registriert. Nach Prüfung durch die BaFin liegen jedoch keinerlei Informationen vor, dass diese Unternehmen tatsächlich mit exomarkets.pro oder den dort unterbreiteten Trading- und Anlageangeboten verbunden sind. Aus Sicht der BaFin ist vielmehr davon auszugehen, dass hier ein Identitätsdiebstahl gegenüber realen, bei der FCA registrierten Unternehmen vorliegt. Wer seine Erfahrungen mit Exomarkets gemacht hat, erkennt häufig erst spät, dass der vermeintlich regulierte Broker in Wahrheit keinerlei erkennbare BaFin-Erlaubnis oder deutsche Zulassung besitzt. Für Anleger ist die BaFin-Warnung ein starkes Indiz für mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben und für ein potenziell betrügerisches Geschäftsmodell.
Scheinseriöser Online-Broker: Struktur, Kontaktdaten und typische Masche von Exomarkets
Exomarkets präsentiert sich über exomarkets.pro und die Subdomain trading.exomarkets.pro als international ausgerichteter Broker für Trading und vermeintlich professionelle Kapitalmarktstrategien. In Unterlagen werden mehrere Kontaktwege aufgeführt, unter anderem die Telefonnummern +41447072600 und +41447072603 sowie E-Mail-Adressen wie support@exomarkets.de, compliance@exomarkets.de und s.reimann@exomarkets.de. Als angebliche Geschäftsadressen werden North Wall in Dublin (Irland) und 131 Finsbury Pavement, London EC2A 1NT, UK, genannt. Solche Angaben dienen regelmäßig dem Zweck, Seriosität zu suggerieren und das Vertrauen deutscher und europäischer Anleger zu gewinnen. In der Praxis berichten jedoch viele Geschädigte von identischen Abläufen: aggressive Telefonakquise, Druck zur Einzahlung immer höherer Beträge und angebliche „Berater“, die schnelle Gewinne in Krypto oder spekulativen Trading-Produkten versprechen. Solche Erfahrungen mit Exomarkets ähneln typischen Mustern des Trading-Betrugs. Die Kombination aus international wirkenden Adressen, englisch klingenden Gesellschaftsbezeichnungen und fehlbarer Transparenz zum tatsächlichen Betreiber ist ein klassisches Warnsignal.
Juristische Einordnung: Verdacht auf Betrug, Kapitalanlagebetrug und Verstoß gegen Erlaubnispflichten
Die Tätigkeit von Exomarkets über exomarkets.pro weist nach der BaFin-Warnung erhebliche rechtliche Risiken auf. Bietet ein Anbieter in Deutschland Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte an, bedarf er grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Nutzt eine Plattform wie Exomarkets deutsche oder deutschsprachige Kunden, bietet Trading, Krypto-Investments oder gehebelte Produkte an und verfügt nicht über eine entsprechende Erlaubnis der BaFin, kommt ein unerlaubtes Betreiben von Finanzdienstleistungen in Betracht. Daneben stehen strafrechtliche Tatbestände im Raum. Wer Anleger über die wahren Hintergründe, die Identität des Betreibers oder die tatsächlichen Risiken täuscht, um Einzahlungen zu erlangen, erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Handelt es sich um strukturierte Angebote im Bereich des Kapitalmarktes, kann zudem § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) einschlägig sein. Werden die Namen real existierender, von der FCA regulierter Unternehmen wie EC Markets Group LTD und Multi Asset Solutions Limited ohne deren Wissen benutzt, spricht dies für einen systematischen Identitätsdiebstahl. Eine solche Vorgehensweise kann auch im Kontext einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB bewertet werden, wenn mehrere Personen auf Dauer angelegt zusammenwirken. Zivilrechtlich kommen für Geschädigte Rückforderungsansprüche insbesondere aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) sowie Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht.
Identitätsdiebstahl und falsche Regulierung: Wie Exomarkets Vertrauen erschleicht
Der entscheidende Punkt der BaFin-Warnung zu Exomarkets liegt im Vorwurf des Identitätsdiebstahls. In den Unterlagen, die Kunden vorgelegt werden, wird ausdrücklich behauptet, Exomarkets sei im Besitz der EC Markets Group LTD und der „Tochtergesellschaft“ Multi Asset Solutions Limited. Beide Firmen sind tatsächlich bei der britischen Finanzaufsicht FCA reguliert. Nach Auskunft der BaFin existieren jedoch keinerlei Informationen, die eine reale Verbindung dieser Gesellschaften zur Website exomarkets.pro oder zu dort vermittelten Angeboten belegen. Für Anleger bedeutet dies: Die vorgelegten Dokumente sind nach derzeitigem Kenntnisstand höchst zweifelhaft und dienen offenbar dazu, einen regulierten Status vorzutäuschen. Angaben zu FCA- oder BaFin-Bezug werden so missbraucht, um Seriosität zu signalisieren. In der Bewertung solcher Konstellationen ist regelmäßig anzunehmen, dass es sich um gezielte Täuschung handelt. Wer bereits Einzahlungen geleistet hat oder seine persönlichen Daten übermittelt hat, sollte daher alle Unterlagen sichern und fachanwaltlichen Rat einholen. Diese Erfahrungen mit Exomarkets können im Rahmen von Strafanzeigen und zivilrechtlichen Klagen von hoher Beweisrelevanz sein.
Was Geschädigte von Exomarkets jetzt tun sollten
Anleger, die über exomarkets.pro, trading.exomarkets.pro oder im Kontakt mit Exomarkets Geld investiert haben, sollten keine weiteren Zahlungen leisten und keine Fernwartungssoftware installieren oder TANs herausgeben. Dokumentieren Sie stattdessen alle Transaktionen, E-Mails, Chat-Verläufe und Telefonnotizen. Wichtig ist, schnell zu handeln, um Zahlungsströme aufzuspüren und Haftungsansprüche zu sichern.
Checkliste für Betroffene von Exomarkets:
- Konto- und Kreditkartenbewegungen sofort prüfen, verdächtige Buchungen bei der Bank reklamieren.
- Sämtliche Korrespondenz mit Exomarkets (E-Mails, Chats, Anrufe) sichern und exportieren.
- Zahlungsnachweise (Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen, Krypto-Transaktionen) vollständig sammeln.
- Keine weiteren Einzahlungen vornehmen, auch nicht zur angeblichen „Freischaltung von Auszahlungen“ oder „Verifizierung“.
- Keine Fernwartungsprogramme (wie AnyDesk, TeamViewer) mehr zulassen und gegebenenfalls deinstallieren.
- Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, unter Hinweis auf die BaFin-Warnung zu Exomarkets und exomarkets.pro.
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuziehen, um Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister und sonstige Beteiligte zu prüfen.
Resch Rechtsanwälte sind seit Jahrzehnten auf Anlegerschutz und die Verfolgung von Anlagebetrug spezialisiert und vertreten geschädigte Investoren im In- und Ausland. Wenn Sie von Exomarkets, exomarkets.pro oder trading.exomarkets.pro betroffen sind und eine fundierte rechtliche Bewertung Ihrer individuellen Situation wünschen, können Sie die Kanzlei unter der Telefonnummer +49 30 / 88 59 77 0 kontaktieren oder das Kontaktformular auf der Website von Resch Rechtsanwälte nutzen, um eine erste Einschätzung zu Ihren Rückforderungsmöglichkeiten zu erhalten.
FAQ zu Exomarkets und exomarkets.pro
Was bedeutet die BaFin-Warnung zu Exomarkets konkret für Anleger?
Die BaFin stuft Exomarkets und exomarkets.pro als verdächtig ein und geht von Identitätsdiebstahl aus. Das ist ein starkes Warnsignal für mögliches unerlaubtes Finanzgeschäft und Trading-Betrug.
Woran erkenne ich, dass Exomarkets ein unseriöser Online-Broker sein kann?
Typische Anzeichen sind aggressive Telefonakquise, Druck zu immer höheren Einzahlungen und das Versprechen schneller Gewinne mit Krypto- und Trading-Produkten. Hinzu kommt der Verweis auf angebliche Regulierung, ohne dass eine echte BaFin-Erlaubnis erkennbar ist.
Welche rechtlichen Risiken bestehen für Anleger, die über exomarkets.pro investieren?
Es drohen Verluste durch möglicherweise betrügerische Anlage- und Trading-Modelle sowie fehlenden Anlegerschutz. Zudem können unerlaubte Finanzdienstleistungen, Betrug (§ 263 StGB) und Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) im Raum stehen.
Was sollten Betroffene tun, die bereits Geld an Exomarkets überwiesen haben?
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, geben Sie keine TANs oder Fernzugriffe frei und sichern Sie alle Unterlagen, Zahlungsnachweise und Kommunikationsdaten. Danach sollten Sie Strafanzeige erstatten und eine qualifizierte rechtliche Prüfung Ihrer Rückforderungsmöglichkeiten vornehmen lassen.


