Falsche Advent International Group: Bewertung zeigt Fake-Investments

Falsche Advent International Group – Warnung vor unseriösen Aktienhandel

Immer häufiger treten in sozialen Netzwerken vermeintlich seriöse Investmentgruppen auf, die mit professionellen Finanzexperten und hohen Renditen werben. Doch nicht jedes Angebot hält einer kritischen Bewertung stand. Eine Warnung der BaFin zeigt, dass Anleger besonders wachsam sein sollten. Wer bereits Erfahrungen mit dubiosen Kapitalanlagen gesammelt hat, sollte prüfen, ob ein Betrug vorliegt. Wenn Sie betroffen sind, handeln Sie umgehend: Kontaktieren Sie die Kanzlei Resch Rechtsanwälte für eine kostenfreie Ersteinschätzung.


BaFin-Warnung: Identitätsdiebstahl unter dem Namen Advent International

Am 22. September 2025 warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offiziell vor den Aktivitäten der sogenannten „Advent International Group“, die unter falscher Identität auftritt. Nach Angaben der Behörde handelt es sich nicht um die echte Advent International Fund Manager S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg. Auch eine angebliche Verbindung zur Advent International GmbH in Frankfurt am Main besteht nicht. Tatsächlich handelt es sich um einen Identitätsdiebstahl, bei dem der Name und das Ansehen der echten Finanzgesellschaft missbraucht werden, um Anleger in betrügerische Investmentstrukturen zu locken.


Manipulative Gruppenkommunikation über WhatsApp und App ADT-IATOP

Die Betrüger nutzen soziale Netzwerke und Messenger-Dienste, um Anleger in eigens eingerichtete WhatsApp- oder Telegram-Gruppen zu führen. Diese Gruppen tragen Namen wie:
  ◾ „Aktienmarkt Gold Investment Exchange Group“
  ◾„Chatroom für Anlagestrategien“
  ◾„Kapitalwachstums-Austauschgruppe“
  ◾„Börsen-Navigator“

Parallel dazu wird die App ADT-IATOP beworben, über die Anleger angeblich direkt investieren können.


Typischer Ablauf der Betrugsmasche

1. Anwerbung über soziale Medien: Über Anzeigen wird mit kostenlosen Aktienempfehlungen oder Investmentwissen geworben – oft unter Verwendung bekannter Wirtschaftsexperten oder Logos realer Institute.
2. Eintritt in die Gruppen: Anleger werden per WhatsApp oder Telegram eingeladen, an „Anlageseminaren“ teilzunehmen.
3. Inszenierte Expertise: Ein vermeintlicher Finanzexperte teilt dort sein Wissen. Eine „Assistentin“ moderiert den Chat und spricht Anleger direkt an.
4. Vertrauensaufbau: Über Wochen werden vermeintlich plausible Analysen, Charts und angebliche Erfolge präsentiert.
5. Vorstellung eines angeblich innovativen Investitionssystems: Häufig wird ein hauseigener Krypto-Token oder ein neues Handelssystem beworben.
6. Lockangebote und Gewinnspiele: Mit täglichen Aktionen und kleinen Testauszahlungen wird Vertrauen geschaffen.
7. Einzahlung auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen: Anleger sollen schließlich höhere Summen investieren.
8. Blockierte Auszahlungen: Sobald größere Beträge eingezahlt sind, verweigern die Täter Auszahlungen oder knüpfen sie an unerfüllbare Bedingungen.
9. Domainwechsel: Webseiten und Apps wechseln regelmäßig, um Ermittlungen zu erschweren.


Falsche Unternehmensdarstellung und fehlende Zulassung

Die Fake-Gruppe gibt vor, unter dem Namen „Advent International Group“ zu agieren, nutzt aber keine überprüfbare Rechtsform, keine Handelsregistereinträge und kein Impressum. Die Betrüger verweisen auf angebliche Niederlassungen in Luxemburg und Frankfurt am Main, ohne dass es diese in der angegebenen Form gibt. Tatsächlich fehlt jede Erlaubnis der BaFin nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) für die Erbringung von Finanzdienstleistungen. Damit handelt es sich um unerlaubte und potenziell strafbare Anlagegeschäfte.


Anlagebetrug nach § 263 StGB und unerlaubte Finanzdienstleistung

Das Vorgehen erfüllt die Tatbestände des Betrugs (§ 263 Strafgesetzbuch) sowie der unerlaubten Erbringung von Finanzdienstleistungen (§ 32 KWG). Anleger werden bewusst über die Identität der Akteure und die tatsächliche Rechtslage getäuscht.

Darüber hinaus kommen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB in Betracht.

Geschädigte sollten unverzüglich handeln, um Zahlungsströme zu stoppen und Beweise zu sichern.


Handlungsempfehlungen für Geschädigte

1. Sichern Sie Beweise – Chats, E-Mails, Kontoauszüge, App-Daten, Screenshots.
2. Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Freischaltungen oder Steuerzahlungen.
3. Anzeige bei der Polizei erstatten (Tatbestand: Betrug, Identitätsdiebstahl).
4. Bank oder Zahlungsdienstleister kontaktieren, um Rückbuchungen zu prüfen.
5. Spezialisierte Anwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht hinzuziehen.


Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte

Wenn Sie über WhatsApp-Gruppen, die sich als Advent International Group ausgeben, Geld investiert haben oder den Verdacht eines Betrugs hegen, helfen Ihnen die Resch Rechtsanwälte mit über 35 Jahren Erfahrung im Anlegerschutz. Wir analysieren Ihren Fall, verfolgen Geldflüsse und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


FAQ zur falschen Advent International Group

Was ist die falsche Advent International Group?
Eine Betrugsstruktur, die den Namen der echten Advent International Fund Manager S.a.r.l., Luxemburg, und Advent International GmbH, Frankfurt am Main, missbraucht.

Wie kontaktieren die Betrüger Anleger?
Über soziale Medien, Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram und die App ADT-IATOP.

Woran erkennt man den Betrug?
An unrealistischen Gewinnversprechen, fehlender Impressumsangabe, angeblichen Experten-Chats und dem Drängen zu wiederholten Einzahlungen.

Hat die BaFin eine Warnung veröffentlicht?
Ja, am 22. September 2025 warnte die BaFin ausdrücklich vor den Angeboten der falschen Advent International Group.

Was sollten Geschädigte tun?
Beweise sichern, Anzeige erstatten und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um mögliche Rückforderungen durchzusetzen.



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