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Fake-Allianz SE:
Festgeld-Falle enttarnt! Anwalt hilft!

05.11.2026 Haben Sie ein Fest- oder Tagesgeldangebot der Fake-Allianz SE erhalten oder bereits Geld überwiesen? Dann handeln Sie sofort. deutsche Die BaFin warnt vor Angeboten, die über E-Mail-Adressen mit den Domains @meinallianz(.)com, angebote@portalallianz(.)com und angebote@allianzvergleich(.)com versendet werden. Die Täter geben vor, das Angebot stamme von der Allianz SE mit Sitz in München, doch das ist nach BaFin-Angaben unzutreffend, es liegt Identitätsmissbrauch vor. Zählen Sie zu den Betrogenen? Lesen Sie diesen Artikel und sichern Sie jetzt Ihre Ansprüche.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
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Stopp, BaFin-Warnung zur Fake-Allianz SE ernstnehmen!

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin, hat eine ausdrückliche Warnung zu Festgeld- und Tagesgeldangeboten veröffentlicht, die im Namen der Fake-Allianz SE auftreten. Die Warnung betrifft E-Mails, die über die Domains @meinallianz(.)com, angebote@portalallianz(.)com und angebote@allianzvergleich(.)com versendet werden. Nach Darstellung der BaFin handelt es sich um Identitätsmissbrauch, weil die Täter wahrheitswidrig behaupten, das Angebot stamme von der Allianz SE mit Sitz in München. Die BaFin stützt die Veröffentlichung auf § 37 Abs. 4 KWG.

Offerten der Fake-Allianz SE entpuppen sich als Anlagebetrug

Bei der Fake-Allianz SE geht es um Festgeld-Betrug, der mit dem guten Namen eines bekannten Unternehmens arbeitet. Es handelt sich um Anlagebetrug, weil gezielt Vertrauen erzeugt wird und Anleger zu Zahlungen veranlasst werden. Wer solche Angebote erhält, sollte sich nicht von Logos, Textbausteinen oder scheinbar professionellen Unterlagen täuschen lassen. Viele Betroffene berichten über ähnliche Erfahrungen mit angeblich exklusiven Zinsen und schnellen Abschlusswegen.

Gibt es die Fake-Allianz SE wirklich?

Nein. Die Fake-Allianz SE ist eine Inszenierung der Täter, die den Anschein eines seriösen Festgeldanbieters erzeugen. Die Täter spielen eine Rolle und nutzen bekannte Firmendaten als Kulisse, damit Anleger eine Überweisung ausführen. Ein Festgeldvertrag entsteht dabei nur auf dem Papier, denn das Geld landet nicht in einem echten Festgeldkonto des beworbenen Instituts. Entscheidend ist, dass Festgeld bei seriösen Anbietern über nachvollziehbare Kontostrukturen und bankübliche Prozesse abwickelt wird, während Betrüger eine Show mit E-Mail-Domains und überzeugenden Erklärungen veranstalten.

Unerlaubte Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG

Die BaFin weist darauf hin, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten sollen. Damit steht ein Verstoß gegen § 32 KWG im Raum, weil für bestimmte Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen eine Erlaubnis erforderlich ist. Für Anleger ist das ein starkes Warnsignal, weil unerlaubte Angebote regelmäßig Teil eines strukturierten Täuschungskonzeptes sind. Eine klare Bewertung lautet daher, dass bei der Fake-Allianz SE von einem rechtswidrigen Vorgehen auszugehen ist.

Ohne echte Bankkonten geht der Festgeld-Betrug nicht

Die Täter benötigen für den Geldabfluss zwingend echte Bankkonten, denn ohne Konten kann kein Zahlungsverkehr stattfinden. Diese Konten laufen häufig über Dritte, die als Kontoinhaber oder Empfänger auftreten und das Geld weiterleiten. Genau dort setzt die Rückholung an, denn die Spur des Geldes führt zu realen Empfängern. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück, denn ohne echte Konten geht der Betrug nicht.

Juristische Einordnung und Ansprüche gegen Hintermänner

Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Strafrechtlich kommen insbesondere § 263 StGB und bei Anlageprodukten auch § 264a StGB in Betracht, zudem kann bei arbeitsteiligem Vorgehen § 129 StGB relevant werden. Zivilrechtlich stehen häufig Ansprüche aus § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung und Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB im Raum. Ziel ist es, nicht nur Strafanzeige zu erstatten, sondern vor allem die Geldströme zu sichern und Ansprüche gegen Kontoinhaber und weitere Beteiligte durchzusetzen.

Erfahrungen mit der Fake-Allianz SE richtig einordnen

Wenn Sie mit der Fake-Allianz SE ungute Erfahrungen gesammelt haben, sollten Sie jedes Detail dokumentieren. Sichern Sie E-Mails, Anhänge, Gesprächsnotizen und Zahlungsbelege, denn diese Unterlagen sind für die Verfolgung der Zahlungswege entscheidend. Erfahrungen zeigen, dass gerade die Kommunikation über die genannten Domains ein wiederkehrendes Muster ist. Eine schnelle rechtliche Prüfung verbessert die Chancen, Geldströme rechtzeitig zu stoppen.

Checkliste: Wie soll man sich nach Festgeld-Scam verhalten?

  • Planen Sie keine weiteren Zahlungen mehr an die Fake-Allianz SE.
  • Sichern Sie alle Unterlagen, E-Mails und Anhänge, auch von @meinallianz(.)com, angebote@portalallianz(.)com und angebote@allianzvergleich(.)com.
  • Dokumentieren Sie Kontodaten der Empfänger, Verwendungszwecke und Zeitpunkte der Überweisungen.
  • Erstatten Sie Strafanzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB und verweisen Sie auf den Identitätsmissbrauch und auf die BaFin-Warnung.
  • Lassen Sie zivilrechtlich prüfen, ob Ansprüche aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB durchsetzbar sind.

Geld retten mit Resch Rechtsanwälte

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Wenn Sie von Plattform Fake-Allianz SE betroffen sind und Ihr Geld zurückhaben wollen, handeln Sie jetzt. Rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, wie Sie gegen den Schaden vorgehen können.

FAQ zu den Betrugsaktivitäten der Fake-Allianz SE

Wie erkenne ich betrügerische Festgeld- und Tagesgeldangebote der Fake-Allianz SE?
Achten Sie auf E-Mails von Domains wie @meinallianz(.)com, angebote@portalallianz(.)com oder angebote@allianzvergleich(.)com und versprochene „exklusive“ Zinsen mit besonders einfachem Abschluss. Seriosität zeigt sich in transparenten Bankprozessen und klaren Kontostrukturen, nicht in Logos oder professionell wirkenden Unterlagen.

Handelt es sich bei der Fake-Allianz SE um Anlagebetrug?
Ja, die Fake-Allianz SE ist ein typischer Anlagebetrug, bei dem Identitätsmissbrauch und der gute Name eines bekannten Unternehmens genutzt werden. Ziel ist es, Anleger zu Überweisungen auf fremde Bankkonten zu veranlassen, ohne dass ein echtes Festgeldkonto entsteht.

Welche rechtlichen Risiken bestehen für Geldempfänger im Zusammenhang mit der Fake-Allianz SE?
Wer Gelder aus dem Festgeld-Betrug entgegennimmt oder weiterleitet, kann sich dem Verdacht der Geldwäsche nach § 261 StGB aussetzen. Dies betrifft nicht nur Hintermänner, sondern auch scheinbar unbeteiligte Kontoinhaber im Geldwäschenetzwerk.

Welche Ansprüche können Geschädigte nach einem Festgeld-Betrug bei der Fake-Allianz SE haben?
Neben einer Strafanzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB kommen zivilrechtliche Ansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB in Betracht. Im Fokus steht, Geldströme zu sichern, Kontoinhaber zu identifizieren und Forderungen gegen die Beteiligten durchzusetzen.



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