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Fake-ICI Invest S.A.:
Betrügerische Plattform enttarnt

20.08.2026 Die CSSF warnt vor der Fake-ICI Invest S.A. unter ici-invest(.)lu. Nach Angaben der luxemburgischen Finanzaufsicht nutzen unbekannte Personen die Identität und Firmendaten der echten ICI Invest S.A. rechtsmissbräuchlich. Die CSSF bezeichnet den Vorgang als Identitätsdiebstahl und unerlaubte Aktivität. Wer über diese Plattform Kapital angelegt hat, ist von Kapitalanlagebetrug betroffen. Trifft das auf Sie zu? Wir verfolgen die Geldspur und holen das Geld zurück. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie, welche Schritte jetzt wichtig sind.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
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Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
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Gibt es den hier eruierten Finanzakteur wirklich?

Nein. Der hier agierende Anbieter inszeniert gegenüber Anlegern lediglich die Identität einer realen Gesellschaft. Laut CSSF (LU) verwenden unbekannte Personen rechtsmissbräuchlich den Firmendaten der echten ICI Invest S.A. Die echte Gesellschaft hat ihren Sitz in 4, Route de Longwy in 4830 Rodange. Sie hat laut CSSF keine Verbindung zu den beanstandeten Tätigkeiten. Entscheidend sind deshalb nicht angezeigte Kapitalanlagegewinne oder vermeintliche Depots. Entscheidend ist die Spur der tatsächlich überwiesenen Gelder.

Die CSSF warnt offiziell vor der falschen ICI Invest S.A.

Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF warnt ausdrücklich vor Identitätsdiebstahl und unerlaubten Aktivitäten. Die Warnung nennt ici-invest(.)lu als verwendete Internetseite. Genannt werden zudem contact@ici-invest(.)lu und initialeVorname(.)Nachname@ici-invest(.)lu. Als Telefonnummern nennt die CSSF +352 661 662 423 und +41 77 977 26 30. Diese amtliche Warnung ist für die rechtliche Bewertung der Erfahrungen mit Fake-ICI Invest S.A. von erheblicher Bedeutung.

Fake-ICI Invest S.A.: Ein angeblicher Web-Broker als Kulisse

Beim Kapitalanlagebetrug schaffen die Täter eine überzeugende Finanzkulisse. Vermeintliche Broker und digitale Kontostände sollen echte Kapitalanlagen vortäuschen. Angezeigte Gewinne auf einer Plattform sind jedoch kein Beleg für ein reales Depot. Echte Zahlungen laufen dagegen über reale Konten oder andere nachvollziehbare Zahlungswege. Genau dort setzt die Rückforderung an.

Die Fake-ICI Invest S.A. und § 263 StGB

Wer bewusst ein falsches Bild der Tatsachen erzeugt um an das Geld eines anderen zu gelangen begeht Anlagebetrug. Der Identitätsmissbrauch einer echten Gesellschaft kann dabei ein wesentliches Täuschungsmittel sein. Für den Betrug kommt insbesondere § 263 StGB in Betracht. Je nach konkreter Gestaltung kann auch § 264a StGB rechtlich relevant sein. Die individuelle Bewertung richtet sich nach dem tatsächlichen Ablauf des jeweiligen Falls.

Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht

Zahlungen verschwinden nicht in einer digitalen Handelsanzeige. Für den Transfer werden reale Konten und konkrete Zahlungsempfänger benötigt. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Rechtlich kommen Ansprüche aus § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht. Zusätzlich kann § 261 StGB wegen Geldwäsche relevant sein.

Vorsicht bei Rückzahlungen der Betrugsplattform

Kleine Rückzahlungen können eingesetzt werden, um Vertrauen zu schaffen. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar gemacht haben. Eine solche Bewertung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Lassen Sie deshalb auch erhaltene Rückzahlungen rechtlich prüfen.

Erfahrungen und Bewertung zur Fake-ICI Invest S.A.

Bei der Bewertung von der Fake-ICI Invest S.A. ist die CSSF-Warnung zentral. Die Erfahrungen betroffener Anleger sollten anhand von Zahlungsbelegen und Kommunikation dokumentiert werden. Sichern Sie zudem Telefonnummern sowie E-Mail-Nachrichten und Empfängerdaten. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an die Plattform.

Was RESCH Rechtsanwälte für Sie tun kann

RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Als einzige Kanzlei verfügt sie über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber im Geldwäschenetzwerk und die Rückholung der Gelder unserer Mandanten.

Geld von der Fake-ICI Invest S.A. zurückholen

Wenn Sie Ihr Geld von Fake-ICI Invest S.A. zurückfordern möchten, ist juristische Unterstützung der richtige nächste Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und verfolgen die Geldspur. Wir setzen die rechtlichen Möglichkeiten ein, um Ihr Geld zurückzuholen.

FAQ zur Fake-ICI Invest S.A. und der dazugehörigen Web-Plattform

Wie erkenne ich, ob ich mit der echten ICI Invest S.A. oder der Fake-ICI Invest S.A. zu tun habe?

Achten Sie auf die von der CSSF genannte Domain ici-invest(.)lu, die genannten E-Mail-Adressen sowie die Telefonnummern +352 661 662 423 und +41 77 977 26 30, diese werden der Fake-Plattform zugerechnet. Die echte ICI Invest S.A. in 4, Route de Longwy, 4830 Rodange hat laut CSSF keine Verbindung zu den beanstandeten Trading-Aktivitäten.

Welche Bedeutung hat die CSSF-Warnung für meine Erfahrungen mit Fake-ICI Invest S.A.?

Die amtliche Warnung der luxemburgischen Finanzaufsicht CSSF ist ein starkes Indiz für unerlaubte Finanzdienstleistungen und Identitätsdiebstahl. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der rechtlichen Bewertung Ihrer Verluste mit der betrügerischen Trading-Plattform.

Sind meine auf der Plattform angezeigten Gewinne bei Fake-ICI Invest S.A. echte Trading-Gewinne?

Digitale Kontostände und angebliche Trading-Gewinne auf der Plattform sind kein Nachweis für ein reales Depot oder echte Investments. Maßgeblich sind nur die tatsächlich überwiesenen Gelder und die realen Konten, auf denen diese Beträge gelandet sind.

Kann ich mich wegen Geldwäsche strafbar machen, wenn ich Auszahlungen von Fake-ICI Invest S.A. erhalten habe?

Wer Auszahlungen aus einem Kapitalanlagebetrug erhält, kann sich unter Umständen wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar machen. Ob ein Strafbarkeitsrisiko besteht, hängt immer von den konkreten Umständen und der Kenntnis der betrügerischen Herkunft der Gelder ab.



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