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falsche M & A Estate AG:
Kein echtes Investment – alles Fake!

24.09.2026 Haben Sie bei Fake-M & A Estate AG über maestate-ag(.)com investiert? Dann sind Sie von Kapitalanlagebetrug betroffen. Die FINMA warnt vor diesem Internetauftritt und stellt einen üblen Identitätsmissbrauch klar. Hinter der professionellen Fassade steht keine echte Vermögensverwaltung. Sind Sie eines der Anlagebetrugsopfer? Entscheidend ist jetzt die Spur zu den Empfängerkonten. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückfordern können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
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Fake-M & A Estate AG: FINMA warnt Anleger

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA warnt vor der Website maestate-ag(.)com. Besonders schwer wiegt ihre Feststellung zum verwendeten Unternehmensnamen. Laut FINMA steht maestate-ag(.)com in keinem Zusammenhang mit der M & A Estate AG in Zürich. Diese Gesellschaft ist im Schweizerischen Handelsregister unter CHE-116.256.787 eingetragen. Die Betreiber des betrügerischen Internetauftritts missbrauchen damit die Identität einer realen Gesellschaft. Diese amtliche Warnung ist für die rechtliche Bewertung von Fake-M & A Estate AG von zentraler Bedeutung.

Gibt es Fake-M & A Estate AG wirklich?

Nein. Der Internetauftritt inszeniert eine scheinbar etablierte Vermögensverwaltung. Auf der Website wird mit unabhängiger Vermögensverwaltung für anspruchsvolle Privatkunden seit 2010 geworben. Die Domain maestate-ag(.)com wurde jedoch erst am 02.05.2026 bei NameSilo, LLC registriert. Diese zeitliche Diskrepanz entlarvt einen wesentlichen Teil der Inszenierung. Angezeigte Depots oder vermeintliche Anlagewerte können Teil dieser rigorosen Show sein. Entscheidend sind allein echte Zahlungsströme auf real existierende Konten.

Fake-M & A Estate AG nutzt fremde Identität

Der Identitätsmissbrauch schafft gezielt Vertrauen. Anleger sollen glauben, mit der tatsächlich registrierten M & A Estate AG aus Zürich zu kommunizieren. Genau diese Verbindung verneint die FINMA ausdrücklich. Solche Täuschungen sind typische Bestandteile von Kapitalanlagebetrugsgebilden. Erfahrungen mit professionellen Websites oder seriös wirkenden Gesprächspartnern dürfen daher nicht mit der Seriosität eines Anbieters verwechselt werden.

Fragwürdiger Berater bei Fake-M & A Estate AG

Auf maestate-ag(.)com erscheint ein Herr Dr. Konrad Ahnen als Senior Wealth Advisor mit mehr als 20 Jahren Erfahrung. Unseren Recherchen nach ließen sich im Internet allerdings keine Informationen zu dieser Person finden. Das ist für einen angeblich langjährig erfolgreichen Vermögensberater ungewöhnlich und geradezu verdächtig. Vieles spricht dafür, dass auch diese Berateridentität fingiert wurde. Dieser Umstand verschärft die negative Bewertung des gesamten Auftritts.

Kontaktdaten von Fake-M & A Estate AG

Als E-Mail-Adresse nennt die betrügerische Website info@maestate-ag(.)com. Hinzu kommen die Telefonnummer +41 44 523 6201 und die Anschrift Aubrigstrasse 8 in 8002 Zürich. Nach unseren Erhebungen findet sich dort allerdings keine Spur der Initiatoren des Internetauftritts (Achtung, die echte, von Identitätsdiebstahl betroffene, gleichnamige Firma verwendet diese Anschrift sehr wohl und berechtigterweise! Verwechseln Sie somit nicht den echten Akteur und seine reale Anschrift mit den Betrügern, die dort nicht anzutreffen sind).

Online-Kapitalanlageanbieter zahlt Geld nicht aus

Bei Anlagebetrug werden häufig vermeintliche Gewinne auf einer Plattform angezeigt. Für eine Auszahlung verlangen die Täter dann weitere Zahlungen oder erfinden neue Voraussetzungen. Die angezeigten Beträge entsprechen dabei keinem echten Depot. Betroffene sollten deshalb kein weiteres Geld an Fake-M & A Estate AG überweisen. Dokumentieren Sie vielmehr sämtliche bisherigen Transaktionen und Nachrichten.

Ohne echte Konten funktioniert der Anlagebetrug nicht

Die digitale Kulisse kann erfunden sein. Das überwiesene Geld muss jedoch über echte Konten oder andere reale Zahlungswege fließen. Genau dort setzt die Rückverfolgung an. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Denn ohne echte Konten funktioniert dieser Betrug nicht.

Wer erhält das Geld der Anleger?

Empfänger von Geldern aus Betrug können zivilrechtlich in Anspruch genommen werden. Je nach Sachverhalt kommen Ansprüche aus § 812 BGB in Betracht. Auch § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB kann einschlägig sein. Zudem kann die Weiterleitung betrügerisch erlangter Gelder Fragen nach § 261 StGB aufwerfen. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche strafbar gemacht haben. Haben Sie jemals Geld von den hier operierenden Akteuren erhalten? dann sollten Sie diese Zahlungen unbedingt von einem auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt überprüfen lassen; wir stehen Ihnen diesbezüglich zur Disposition.

Fake-M & A Estate AG und § 263 StGB

Wer andere mithilfe erfundener oder verfälschter Tatsachen um Geld bringt, der macht sich des Anlagebetrugs schuldig. Bei Fake-M & A Estate AG sprechen insbesondere der Identitätsmissbrauch und die falsche Unternehmenshistorie für eine gezielte Täuschung. Hinzu kommt die potenziell fragwürdige Darstellung des angeblichen Vermögensberaters (Dr. Konrad Ahnen). Strafrechtlich steht deshalb insbesondere Betrug gemäß § 263 StGB im Mittelpunkt. Die FINMA-Warnung verstärkt diese rechtliche Bewertung erheblich.

Was tun bei Fake-M & A Estate AG-Scam?

Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen an Fake-M & A Estate AG leisten, unter keinen Umständen! Sichern Sie Überweisungsbelege und Empfängerdaten sowie sämtliche Kommunikationen. Dokumentieren Sie außerdem Ihre Erfahrungen mit der Plattform und den angeblichen Beratern. Eine Strafanzeige kann sinnvoll sein, für die Rückholung des Geldes müssen jedoch zusätzlich die Zahlungsströme untersucht und zivilrechtliche Ansprüche juristisch geprüft werden.

40 Jahre Erfahrung im Anlagebetrugsbekämpfungssektor

RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrugsdelikte in Deutschland. Die Kanzlei verfügt als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem komplexen Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und die Rückholung der Gelder unserer Mandanten. Wir holen das Geld zurück.

Geld von Fake-M & A Estate AG zurückholen

Wenn Sie Geld an Fake-M & A Estate AG überwiesen haben und es zurückholen möchten, dann sollten Sie keine Zeit mehr verstreichen lassen und handeln. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen die konkreten rechtlichen Schritte. Wir vertreten Anlagebetrugsgeschädigte im In- und Ausland.

FAQ zu Fake-M & A Estate AG, Anlagebetrugsschema

Wie seriös ist Fake-M & A Estate AG als Broker und Trading-Plattform einzuschätzen?
Fake-M & A Estate AG ist rechtlich hochgradig bedenklich, da die FINMA ausdrücklich vor maestate-ag.com warnt und einen Zusammenhang zur echten M & A Estate AG in Zürich verneint. Die Nutzung einer fremden Unternehmensidentität und die inszenierte Vermögensverwaltung sprechen klar für einen möglichen Kapitalanlage- und Trading-Betrug.

Welche Bedeutung hat die FINMA-Warnung für Anleger der Fake-M & A Estate AG?
Die FINMA-Warnung ist ein starkes aufsichtsrechtliches Signal, dass Anleger besondere Vorsicht walten lassen müssen. Sie stützt die strafrechtliche Einordnung als Betrug gemäß § 263 StGB und unterstreicht die Gefahr eines illegalen Krypto- oder Trading-Angebots.

Was sollte ich tun, wenn mir Fake-M & A Estate AG Gewinne anzeigt, aber keine Auszahlung vornimmt?
Verlassen Sie sich nicht auf angezeigte Depotstände oder vermeintliche Gewinne, sondern nur auf reale Zahlungsströme auf echte Konten. Leisten Sie keine weiteren Einzahlungen, sondern sichern Sie Belege, Korrespondenz und Empfängerdaten, um Ihre Ansprüche später belegen zu können.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Geschädigte von Fake-M & A Estate AG?
Zivilrechtlich kommen insbesondere Kondiktionsansprüche nach § 812 BGB sowie deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht. Zudem kann die Weiterleitung der Anlegergelder an Dritte Fragen der Geldwäsche nach § 261 StGB aufwerfen, was auch für die Empfänger rechtliche Risiken birgt.



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