Fake-Schlossberg & Co. Wealth (Switzerland) AG: Halt, Betrug!

22.05.2026. Haben Sie über die Plattform Schlossberg & Co. Wealth (Switzerland) AG investiert oder Kontakt mit den Website-Initiatoren gehabt? Dann besteht akuter Handlungsbedarf. Die Website schlossberg-vv(.)com tritt mit angeblich sicheren Festzinsanlage-Angeboten auf, doch die Schweizer FINMA warnt ausdrücklich vor dieser Plattform. Die Täuschung ist gezielt aufgebaut und dient allein dazu, Anleger zur Überweisung von Geldern zu bewegen. Zudem ist dieser Akteur nicht der, der er vorgibt zu sein! Lesen Sie diesen Artikel, um zu verstehen, wie der Betrug funktioniert und wie Sie Ihr Geld gemeinsam mit unseren Anlagebetrug-Anwälten zurückholen können.



Schlossberg-vv(.)com: Täuschend echte Seriosität

Die angebliche Schlossberg & Co. Wealth (Switzerland) AG inszeniert sich als seriöser Anbieter für Kapitalanlagen. Aussagen wie "Profitieren Sie von exklusiven Festgeldzinsen führender europäischer Banken" sprechen gezielt sicherheitsorientierte Anleger an. Tatsächlich handelt es sich um eine inszenierte Scheinwelt. Die FINMA stellt klar, dass schlossberg-vv(.)com in keinem Zusammenhang mit der real existierenden Schlossberg Institutional Management AG aus Zug steht, die einst mal Schlossberg & Co. Wealth (Switzerland) AG hieß. Diese Abgrenzung, die von der FINMA mehr als deutlich aufgezeigt wird, ist eine unmissverständliche Warnung.

Gibt es den hier operierenden Akteur wirklich?

Die Plattform ist nichts anderes als eine perfekt aufgebaute Fassade. Die angegebene Adresse in 6300 Zug dient lediglich der Täuschung. Vor Ort existieren keine Hinweise auf die Betreiber der Website schlossberg-vv(.)com. Die Darstellung erinnert an eine Bühne: professionelle Webseiten, überzeugende Texte und angebliche Finanzprodukte. Doch reale Investitionen finden nicht statt. Es wird lediglich der Eindruck erzeugt, dass Geld gewinnbringend angelegt wird.

Fake-Schlossberg & Co. Wealth (Switzerland) AG zahlt nicht aus

Zahlreiche Erfahrungen zeigen ein klares Muster. Nach der Einzahlung erscheinen scheinbar steigende Gewinne im Nutzerkonto. Bei Auszahlungsversuchen folgen jedoch Ausreden. Es werden zusätzliche Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen verlangt. Eine Auszahlung erfolgt nicht. Diese Erfahrungen sind typisch für Kapitalanlagebetrug.

Warnung der FINMA zur Fake-Kapitalanlagefirma

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine offizielle Warnung veröffentlicht. Diese betrifft konkret die Domain schlossberg-vv(.)com. Besonders gravierend ist der Hinweis, dass keinerlei Verbindung zu einem legitimen Schweizer Unternehmen besteht. Eine solche Warnung ist rechtlich eindeutig zu verstehen: Es werden unerlaubte Finanzdienstleistungen angeboten, was gegen § 32 KWG verstößt.

Wer steckt hinter dem Kapitalanlagebetrugsschema?

Die Domain schlossberg-vv(.)com wurde erst kürzlich, am 16.04.2026 bei PDR LTD, registriert. Diese relativ späte Registrierung ist ein typisches Indiz für betrügerische Plattformen. Hinter solchen Konstruktionen stehen organisierte Täterstrukturen. Häufig handelt es sich um arbeitsteilige Netzwerke, die international agieren und gezielt Vertrauen aufbauen.

Ohne echte Konten kein Anlagebetrug

Damit Anleger Geld überweisen können, benötigen die Täter reale Bankkonten. Genau hier setzen juristische Maßnahmen an. Anlagebetrug ist das bewusste Vorspiegeln falscher Tatsachen, um einem anderen Menschen Geld zu verschaffen oder zu entziehen. Die Gelder werden über Konten von sogenannten Geldwäschern geleitet. Diese Kontoinhaber haften unter Umständen auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 812 BGB.

Ihre Bewertung und rechtliche Einordnung

Die Bewertung der Plattform fällt eindeutig negativ aus. Es liegen klare Merkmale eines organisierten Anlagebetrugs vor. Neben § 263 StGB kommen auch § 264a StGB sowie § 261 StGB in Betracht. Wichtig ist: Wer Geld von einer solchen Plattform zurückerhält, könnte sich unter Umständen selbst dem Tatbestand der Geldwäsche aussetzen. Daher ist eine rechtliche Prüfung unerlässlich.

Checkliste: Was jetzt zu tun ist, wenn sie auf den Betrug hereingefallen sind

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Alle Zahlungsbelege und Kommunikationen sichern
  • Strafanzeige bei der Polizei erstatten
  • Spezialanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten

Fake-Schlossberg & Co. Wealth (Switzerland) AG: Geld retten

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wenn Sie Geld an die getürkte Schlossberg & Co. Wealth (Switzerland) AG überwiesen haben und es zurückfordern wollen, dann handeln Sie jetzt. Rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete Handlungsmöglichkeiten.

FAQ zur betrügerischen Website schlossberg-vv(.)com

Wie seriös ist schlossberg-vv(.)com als Plattform für Kapitalanlagen?

Schlossberg-vv(.)com erweckt zwar den Anschein eines seriösen Brokers für Anlagen, die FINMA-Warnung und die fehlende Verbindung zu einem realen Schweizer Finanzinstitut sind jedoch starke Indizien für Kapitalanlagebetrug.

Warum erhalte ich bei schlossberg-vv(.)com trotz angeblicher Gewinne keine Auszahlung?

Typischerweise wird bei dieser Plattform mit scheinbar wachsenden Kontoständen gearbeitet, während Auszahlungsversuche mit immer neuen Forderungen nach Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen blockiert werden.

Welche strafrechtlichen Risiken bestehen im Zusammenhang mit schlossberg-vv(.)com?

Neben Anlagebetrug nach § 263 StGB kommen insbesondere § 264a StGB und § 261 StGB (Geldwäsche) in Betracht; wer Gelder von einer solchen Plattform zurückerhält, kann sich im Einzelfall selbst dem Verdacht der Geldwäsche ausgesetzt sehen.

Welche rechtlichen Ansprüche können gegen Zahlungsdienstleister oder Kontoinhaber bestehen?

Konten, über die Zahlungen an schlossberg-vv(.)com abgewickelt wurden, können eine Haftung der Kontoinhaber nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie aus § 812 BGB begründen, wenn diese als Geldwäscher oder Mittelsmänner in die Struktur eingebunden waren.



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