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Falsche Swiss Investment SA:
Warnung, suspekter Trading-Anbieter

16.09.2026 Haben Sie bei der Fake-Swiss Investment SA Geld angelegt? Dann sind Sie durch Trading-Betrug geschädigt worden. Die schweizerische FINMA warnt ausdrücklich vor swissinvestmentsa(.)ch, die mittlerweile offline ist. Nach den Erkenntnissen von RESCH Rechtsanwälte wird der Betrug allerdings einfach via swissinvestmentsa(.)com fortgesetzt. Vertrauen Sie keinen vermeintlichen Gewinnen auf der Plattform! Für die Rückholung des Geldes muss die Spur der Zahlungen verfolgt werden. Lesen Sie diesen Artikel und erfahren Sie die entscheidenden Schritte, die Ihnen Ihr verlorenes Geld etwaig zurückbringen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Die falsche Swiss Investment SA ist eine Betrugsplattform

Die Fake-Swiss Investment SA inszeniert eine professionelle Welt rund um Trading, Krypto und andere Anlageformen. Die Website wirbt mit Vertrauen und Transparenz. Sie verspricht zudem eine langfristige Anlagestrategie. Als Schwerpunkte nennt sie Immobilien sowie Öl und Gas. Hinzu kommen Krypto und Finanzen. Diese Aussagen sollen Anleger zur Einzahlung bewegen. Die vermeintlichen Depots und dargestellten Gewinne sind Teil hierbei der Show. Entscheidend sind allein die echten Zahlungen auf reale Empfängerkonten.

FINMA (CH) warnt vor Fake-Swiss Investment SA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA warnt vor swissinvestmentsa(.)ch. Die Behörde stellt in ihrer Warnung auch einen Identitätsmissbrauch klar. Die betrügerische Website steht nicht im Zusammenhang mit der Swiss Investment Company SA in Genf. Dieses echte Unternehmen ist im Handelsregister der Schweiz unter CHE-485.054.271 eingetragen. Obacht: Die Website swissinvestmentsa(.)ch mag mittlerweile offline sein (laut Domaindaten wurde die Domain am 07.09.2026 gelöscht), Nach unseren Erkenntnissen setzen die Online-Scharlatane ihre Aktivitäten allerdings unter swissinvestmentsa(.)com (registriert am 10.09.2026 bei der InterNetX GmbH) fort. Auch diese Domain ist dem Trading-Betrug zuzuordnen, auch vor dieser sollte man sich in Acht nehmen.

Identitätsmissbrauch mit Schweizer Unternehmensdaten

Perfide ist der Missbrauch einer nahezu identischen Unternehmensbezeichnung (die seriöse, echte Firma nennt sich Swiss Investment Company SA, die Betrüger treten als Swiss Investment SA auf, was eindeutig und von Betrügerseite wohl gewollt zu Verwechslungen führen kann). Als Anschrift wird Chemin des Clochettes 14 in 1206 Geneva angegeben. Diese Adresse gehört zur echten Swiss Investment Company SA, die Initiatoren der betrügerischen Websites sind dort nicht anzutreffen. Als Kontakt wird auf beiden Scam-Sites info@swissinvestmentsa(.)ch genannt. Auch bei angeblichen Mitarbeitern ist höchste Vorsicht geboten. Die genannten Personen können tatsächlich existieren. Sie stehen jedoch nicht mit den hier untersuchten Betrugswebsites in Verbindung.

Die falsche Swiss Investment SA zahlt nicht aus

Typische Erfahrungen bei Anlagebetrug folgen einem klaren Muster. Zunächst wird Vertrauen durch persönliche Betreuung und angebliche Trading-Erfolge aufgebaut. Später können weitere Zahlungen verlangt werden. Als Gründe dienen häufig Gebühren oder vermeintliche Voraussetzungen für eine Auszahlung. Solche Forderungen dürfen nicht zu neuen Überweisungen führen. Die FINMA-Warnung und der Identitätsmissbrauch bestimmen die rechtliche Bewertung der Plattform eindeutig.

Ohne echte Konten funktioniert der Trading-Betrug nicht

Die digitale Handelsoberfläche kann vollständig inszeniert sein. Die überwiesenen Gelder müssen jedoch reale Konten erreichen. Genau dort setzt die Rückholung an. Wir identifizieren die Inhaber der Konten im Geldwäschenetzwerk und fordern das Geld zurück. Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht. Deshalb sichern wir Zahlungsbelege und verfolgen die Spur jedes Transfers.

Wer haftet beim Fake-Swiss-Investment-SA-Betrug?

Die Kontoinhaber und weitere Beteiligte können zivilrechtlich haften. Rückforderungsansprüche kommen insbesondere nach § 812 BGB in Betracht. Schadensersatz kann zudem auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB gestützt werden. Geldwäsche kann nach § 261 StGB strafbar sein. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich deshalb selbst wegen Geldwäsche strafbar gemacht haben. Die konkrete Haftung verlangt stets eine Prüfung des jeweiligen Zahlungswegs.

Juristische Bewertung des hier initiierten Anlagebetrugs

Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht und dadurch an deren Geld gelangt, handelt betrügerisch. Der Tatbestand des Betrugs ist in § 263 StGB geregelt. Beim betrügerischen Vertrieb von Kapitalanlagen kann auch § 264a StGB relevant werden. Eine strafrechtliche Anzeige ist wichtig. Sie allein holt das investierte Geld jedoch regelmäßig nicht zurück. Dafür müssen zivilrechtliche Ansprüche gegen greifbare Zahlungsempfänger konsequent verfolgt werden. Wir sind auf genau dieses Szenario spezialisiert.

Was Geschädigte des hiesigen Scams jetzt tun sollten

Ihre Erfahrungen mit der Fake-Swiss Investment SA und sämtliche Zahlungswege sollten vollständig dokumentiert werden. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen. Sichern Sie Kontoauszüge und Überweisungsdaten sowie Wallet-Adressen. Bewahren Sie Chats und E-Mails mit den angeblichen Mitarbeitern auf. Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie zugleich mögliche Rückforderungsansprüche prüfen. Diese Unterlagen ermöglichen auch eine fundierte Bewertung der beteiligten Kontoinhaber.

RESCH Rechtsanwälte verfolgt die Spur des Geldes

RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrugsdelikte in Deutschland. Als einzige Kanzlei in Deutschland verfügen wir über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifikation der Inhaber jener Konten im Geldwäschenetzwerk. Wir holen Ihr Geld zurück.

Geld von der Fake-Swiss Investment SA zurückholen

Wenn Sie mit der falschen Swiss Investment SA unrunde Erfahrungen gemacht haben und Ihr Geld zurückholen möchten, sollten Sie nicht zögern und jetzt handeln. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0. Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und verfolgen die Zahlungswege. Wir zeigen Ihnen die konkreten rechtlichen Möglichkeiten zur Rückholung Ihres Geldes.

FAQ zur falschen Swiss Investment SA

Wie erkennt man den Scam via swissinvestmentsa(.)ch, swissinvestmentsa(.)com?

Die Plattform nutzt eine gefälschte Identität, inszenierte Trading- und Krypto-Gewinne sowie den Missbrauch des Namens und der Adresse der echten Swiss Investment Company SA in Genf. Die von der FINMA veröffentlichte Warnung bestätigt die Einstufung als betrügerische Trading- und Krypto-Plattform.

Welche Rolle spielt der Identitätsmissbrauch bei Fake-Swiss Investment SA rechtlich?

Durch die Nutzung der echten Firmenbezeichnung und Anschrift wird der Eindruck eines seriösen Brokers erweckt und Anleger gezielt getäuscht. Dieser Identitätsmissbrauch ist ein starkes Indiz für Anlagebetrug mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen.

Warum zahlt Fake-Swiss Investment SA angebliche Gewinne nicht aus?

Die vermeintlichen Depots und Renditen sind Teil einer digitalen Kulisse, die allein auf weitere Einzahlungen abzielt. Zusätzliche „Gebühren“ oder Bedingungen für Auszahlungen dienen typischerweise nur dazu, weitere Zahlungen zu erzwingen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Geschädigte des Fake-Swiss Investment SA Betrugs?

In Betracht kommen insbesondere Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB sowie Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, zudem Geldwäschetatbestände nach § 261 StGB. Entscheidend ist die konsequente Verfolgung der Zahlungswege zu den tatsächlichen Kontoinhabern im Geldwäschenetzwerk.



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