nico vermögensberatung Erfahrung – Festgeld-Betrug mit Identitätsdiebstahl

Falsche N.I.C.O. Vermögensberatung: BaFin warnt vor unerlaubtem Festgeld

Immer mehr Anleger berichten von ihren Erfahrungen mit vermeintlichen Festgeldangeboten der sogenannten nico vermögensberatung. Auf den ersten Blick wirken die Angebote professionell und vertrauenswürdig, doch inzwischen liegt eine offizielle Warnung der BaFin vor. Eine genaue Bewertung der Seriosität ist daher unerlässlich. Wer bereits investiert hat oder Zweifel hegt, sollte umgehend handeln und eine kostenfreie Ersteinschätzung durch die Kanzlei Resch Rechtsanwälte einholen!


Identitätsdiebstahl: Betrug mit gefälschten Festgeldangeboten

Die betrügerischen Webseiten nicovermoegensberatung.de und nico-vermoegensberatung.de treten unter dem Namen N.I.C.O. Vermögensberatungs- und Verwaltungs GmbH auf. Diese Seiten werben mit Festgeldanlagen zu attraktiven Zinsen und einem angeblich sicheren Service für Anleger.

Als Kontakt werden die Telefonnummer +49 30 921077240 und die E-Mail-Adresse info@nico-vermoegensberatung.de genannt. Die angebliche Geschäftsadresse lautet Mommsenstr. 69, 10629 Berlin. Doch die echte N.I.C.O. Vermögensberatungs- und Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin hat nichts mit diesen Webseiten zu tun. Es handelt sich um einen eindeutigen Fall von Identitätsdiebstahl, bei dem der Name und die Firmendaten des real existierenden Unternehmens missbräuchlich verwendet werden, um Anleger zu täuschen.


BaFin-Warnung vom 05.11.2025: Kein zugelassener Anbieter

Am 05.11.2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine offizielle Warnung vor den genannten Domains und der angeblichen N.I.C.O. Vermögensberatungs- und Verwaltungs GmbH. Laut der Aufsichtsbehörde betreiben die unbekannten Betreiber der Seiten unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, für die keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) vorliegt. Damit agieren die Betreiber illegal im deutschen Finanzmarkt. Wer ohne BaFin-Zulassung Finanzprodukte anbietet, verstößt gegen das Kreditwesengesetz – eine strafbare Handlung nach § 54 KWG und regelmäßig verbunden mit dem Tatbestand des Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB).


Identitätsdiebstahl zulasten der echten N.I.C.O. Vermögensberatungs- und Verwaltungs GmbH

Die Täter nutzen gezielt den guten Ruf der echten N.I.C.O. Vermögensberatungs- und Verwaltungs GmbH aus Berlin, um Anlegern Seriosität vorzutäuschen. Die reale Gesellschaft ist ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen und bietet keine Online-Festgeldprodukte über die genannten Domains an. Der Missbrauch von Unternehmensnamen, Adressen und Handelsregisterdaten ist ein häufiges Mittel im Anlagebetrug, um potenzielle Opfer zu täuschen und Vertrauen zu gewinnen. Diese betrügerische Vorgehensweise wird regelmäßig bei Plattformen beobachtet, die mit gefälschten Festgeldangeboten und hohen Zinsversprechen locken.


Gefälschte Subdomain und Verletzung der Impressumspflicht

Zusätzlich betreiben die Täter eine weitere Subdomain unter kundenportal-nico.de, über die angeblich ein Anlegerzugang zu Konten und Verträgen ermöglicht wird. Diese Seite dient vermutlich dazu, Anlegerdaten und Dokumente zu erfassen oder Einzahlungen zu koordinieren.
Auf den genannten Seiten ist zwar ein Impressum vorhanden, dessen Inhalte sind jedoch nicht wahrheitsgetreu. Damit liegt ein Verstoß gegen die Impressumspflicht des § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vor: Pflichtangaben müssen richtig, vollständig und leicht erkennbar sein. Ein Schein-Impressum dient der Verschleierung und ist ein starkes Negativkriterium bei der Bewertung der Seriosität.


Rechtliche Schritte und Handlungsempfehlungen für Geschädigte

Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten und umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Neben der Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) bestehen oft auch zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung.


Juristische Ansatzpunkte

  ◾ § 263 StGB – Betrug
  ◾ § 32 KWG – Unerlaubte Finanzdienstleistung
  ◾ § 812 BGB – Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung
  ◾ § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB – Schadensersatzpflicht


Empfohlene Sofortmaßnahmen

  ◾ Keine weiteren Überweisungen tätigen.
  ◾ Alle E-Mails, Verträge und Zahlungsbelege sichern.
  ◾ Anzeige bei der Polizei erstatten und die BaFin informieren.
  ◾ Fachanwalt für Kapitalanlagerecht kontaktieren.


Fazit: Die falsche NICO Vermögensberatung ist nicht seriös

Die BaFin-Warnung vom 05.11.2025 zeigt eindeutig: Hinter nicovermoegensberatung.de, nico-vermoegensberatung.de und kundenportal-nico.de steckt kein reguliertes Unternehmen, sondern ein betrügerisches Netzwerk, das mit dem Namen der echten N.I.C.O. Vermögensberatungs- und Verwaltungs GmbH Vertrauen erschleichen will. Anleger sollten diese Seiten meiden und sich rechtlich absichern.

Kanzlei Resch Rechtsanwälte hilft seit über 35 Jahren geschädigten Anlegern, ihr investiertes Geld zurückzuholen.


FAQ zur falschen nico vermögensberatung

Was ist nicovermoegensberatung.de?
Eine betrügerische Website, die den Namen der echten N.I.C.O. Vermögensberatungs- und Verwaltungs GmbH missbraucht, um Anleger mit Festgeldangeboten zu täuschen.

Hat die echte N.I.C.O. Vermögensberatungs- und Verwaltungs GmbH etwas damit zu tun?
Nein. Die echte N.I.C.O. Vermögensberatungs- und Verwaltungs GmbH aus Berlin ist Opfer eines Identitätsdiebstahls.

Gibt es eine BaFin-Warnung?
Ja. Die BaFin warnte am 05.11.2025 vor den Domains nicovermoegensberatung.de, nico-vermoegensberatung.de und kundenportal-nico.de.

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