QUIN Technologies seriös? Analyse dubioser Krypto-Kontakte

Falsche QUIN Technologies: Erfahrungen zu betrügerischen Krypto-Mails

Wenn Ihnen plötzlich E-Mails von mail (at) getquin.support zugesandt werden, sollten Sie aufmerksam sein. Die aktuelle Warnung der BaFin zeigt, dass Anlagebetrüger gezielt bekannte Namen nutzen, um Glaubwürdigkeit und Seriosität vorzutäuschen und Anleger durch vermeintlich echte Bewertungen oder angebliche Erfahrungen zu beeinflussen. Sind Sie betroffen? Handeln Sie jetzt und lassen Sie Ihre Situation von Resch Rechtsanwälten prüfen!


BaFin-Warnung: Identitätsmissbrauch zulasten der QUIN Technologies GmbH

Am 29. September 2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine deutliche Warnung: Von der E-Mail-Adresse mail (at) getquin.support sowie durch angeblich von der QUIN Technologies GmbH, Berlin, stammende Telefonnummern werden unerlaubte Kryptowertedienstleistungen beworben.

Die echte QUIN Technologies GmbH, Berlin, ist nach Angaben der BaFin nicht Urheber dieser Kontaktaufnahmen. Es handelt sich eindeutig um Identitätsmissbrauch, der darauf abzielt, Anleger zu Zahlungen zu bewegen oder sensible Daten abzugreifen.


Wie Betrüger den Namen der QUIN Technologies GmbH missbrauchen

Die Täter nutzen gefälschte Kontaktinformationen, um den Eindruck eines professionellen und erfahrenen Dienstleisters zu erwecken. E-Mails von der Adresse mail (at) getquin.support oder Anrufe über manipulierte Telefonnummern sollen den Bezug zur QUIN Technologies GmbH vortäuschen.

Typische Muster solcher Fälle:
  ◾ unverlangte Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon
  ◾ Nutzung bekannter Unternehmensnamen, um Glaubwürdigkeit zu erzeugen
  ◾ Versprechen hoher Renditen oder exklusiver Kryptodienstleistungen
  ◾ Aufforderung zu schnellen Entscheidungen und weiteren Einzahlungen

Diese Vorgehensweise entspricht klassischen Anbahnungsmechanismen von Anlagebetrug nach § 263 StGB, insbesondere wenn angeblich sichere oder vorbörsliche Kryptoinvestments beworben werden.


Juristische Einschätzung: Unerlaubte Kryptowertedienstleistungen

Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis handeln. Damit liegt ein Verdacht auf unerlaubtes Erbringen von Finanz- bzw. Kryptowertedienstleistungen nach § 32 KWG vor.

Für Geschädigte ergeben sich mögliche Ansprüche aus:
  ◾ § 812 BGB (Rückforderung ungerechtfertigter Zahlungen)
  ◾ § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Schadensersatz wegen Betrugs)

Je früher der Vorgang dokumentiert wird, desto höher die Chancen, Gelder zurückzuerlangen.


Impressumspflicht: Fehlende Anbieterkennzeichnung als Warnsignal

Anbieter, die sich an Nutzer in Deutschland richten, müssen nach § 5 DDG ein vollständiges Impressum bereitstellen. Die betrügerischen Nachrichten und Anrufe im Namen der QUIN Technologies GmbH enthalten keinerlei rechtlich erforderliche Anbieterangaben. Das Fehlen eines Impressums ist ein deutlicher Hinweis auf fehlende Seriosität und ein typisches Merkmal betrügerischer Strukturen.


Handlungsempfehlungen für Betroffene

1. Reagieren Sie nicht mehr auf Nachrichten oder Anrufe.
2. Sichern Sie alle E-Mails, Telefonnummern und Gesprächsnotizen.
3. Erstatten Sie Strafanzeige wegen Betrugs.
4. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine fundierte Anspruchsprüfung.
5. Lassen Sie prüfen, ob weitere Geschädigte betroffen sind.


Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte unterstützt seit 1986 Opfer von Anlage- und Krypto-betrug. Als spezialisierte Anlegerschutzkanzlei kennen wir die Vorgehensweisen solcher Täter und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Jede Minute zählt, wenn Betrüger Ihre Identität oder die eines bekannten Unternehmens missbrauchen.


FAQ – Häufige Fragen zur QUIN Technologies GmbH Warnung

Warum warnt die BaFin vor getquin.support?
Die BaFin warnt, weil E-Mails von mail (at) getquin.support unerlaubte Kryptodienstleistungen anbieten und den Namen der QUIN Technologies GmbH missbrauchen.

Hat die QUIN Technologies GmbH etwas mit diesen Angeboten zu tun?
Nein, das Unternehmen ist Opfer eines Identitätsmissbrauchs und steht in keinerlei Verbindung zu den Nachrichten oder Anrufen.

Wie erkenne ich betrügerische Kontaktaufnahmen?
Fehlende Anbieterkennzeichnung, ungewöhnliche E-Mail-Adressen, hoher Druck zur schnellen Investition und angebliche Garantierenditen sind klare Warnsignale.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als Geschädigter?
Sie können zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, insbesondere Rückforderung nach § 812 BGB und Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB.



Jetzt Termin für eine kostenlose Beratung buchen!

Vereinbaren Sie hier einen kostenfreien Erstberatungstermin:
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.