Fenririum – üble Erfahrungen mit unseriösem Online-Broker
Bewertung fenririum.com: Warnung, definitiv nicht vertrauenswürdig – Betrug!
Die Handelsplattform Fenririum (fenririum.com, inv.fenririum.com) präsentiert sich als seriöser Web-Broker mit angeblich langjähriger Erfahrung und professioneller Betreuung. Doch Warnung, hinter der Fassade verbergen sich Betrüger, die Anlegern das beworbene Online-Trading lediglich vortäuschen. Weder die auf der Website angegebenen Anschriften noch die angepriesenen „Dokumente“ oder „Auszeichnungen“ sind echt. Statt echter Investments behalten die Täter das eingezahlte Geld direkt ein. Bereits jetzt warnt die deutsche BaFin vor Fenririum – höchste Vorsicht ist geboten, weshalb unsere Bewertung auch eindeutig ausfällt: Hier drohen Anlegern mieseste Erfahrungen! Haben Sie hier bereits Geld verloren? Melden Sie sich, wir können Ihr Geld aufspüren.
Fenririum – seriös oder schlichtweg Anlagebetrug?
Anleger stoßen bei Fenririum schnell auf Widersprüche. Während die Website von zehn Jahren Erfahrung im Finanzsektor spricht, wurde die Domain fenririum.com erst am 13.08.2025 beim Anbieter Internet Domain Service BS Corp. Registriert (auch die Subdomain inv.fenririum.com gehört zu diesem Konstrukt). Das lässt Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Betreiber aufkommen. Hinzu kommt: Das angebliche Trading findet real nicht statt, sondern dient nur als Täuschungsmanöver. Geschädigte berichten, dass ihre Einlagen nie zurückgeflossen sind. In der Bewertung von Experten ergibt sich somit ein eindeutiges Bild: Fenririum ist niemals seriös.
Erfahrungen mit Fenririum: Manipulation und Täuschung
Die Täter arbeiten mit typischen Lockmethoden: Unrealistische Gewinnversprechen und die Aussicht auf individuelle Betreuung durch vermeintliche Broker. Anleger sollen so Vertrauen fassen und immer mehr Geld investieren. Spätestens bei Auszahlungswünschen kommt das böse Erwachen: Statt einer Überweisung werden neue Zahlungen oder Gebühren verlangt. Solche Erfahrungen zeigen, dass es sich um ein klassisches Schneeballsystem handelt, das gegen § 263 StGB (Betrug) und § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) verstößt.
Fenririum: Falsche Anschriften und Identitätsverschleierung
Fenririum gibt als Adresse „27 Bishopsgate, London EC2N 4AA, Vereinigtes Königreich“ an. Unsere Recherche belegt: Unter dieser Anschrift ist kein Verantwortlicher auffindbar. Die dort angebliche „Fenririum Company“ existiert in keinem Unternehmensregister. Ebenso wertlos ist das auf der Website vorgelegte „Legalisierungsdokument“, das von der erfundenen Behörde „FINAEU“ stammt. Die BaFin warnte bereits am 29.08.2024 vor dieser Fake-Institution. Auch die von Fenririum angegebenen Auszeichnungen sind frei erfunden. Ziel ist allein, Anlegern Seriosität vorzutäuschen, die es in Wahrheit aber gar nicht gibt – es liegt auf der Hand, hier droht Anlegern Totalverlust!
Impressumspflicht auf fenririum.com verletzt
Nach § 5 DDG besteht für Anbieter digitaler Dienste eine klare Impressumspflicht. Die Website fenririum.com enthält jedoch keinerlei verwertbare Angaben zu den tatsächlichen Betreibern. Stattdessen werden lediglich eine Support-E-Mail (fenririum@gmail.com) sowie eine Tall-Free-Rufnummer (die +1 (888) 456-6542, eine gebührenfreie Nummer, die nicht ortsgebunden ist und in den USA, Kanada und auch in Teilen der Karibik ihren Ursprung haben könnte) angegeben. Beides lässt keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Standort zu. Diese Pflichtverletzung ist ein starkes Indiz für betrügerisches Vorgehen der hier agierenden Akteure.
Warnungen der Aufsichtsbehörden
Die deutsche BaFin veröffentlichte bereits am 10.09.2025 eine Warnung vor Fenririum. Damit ist klar: Das Angebot wird ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG betrieben. Auch andere Aufsichtsbehörden wie die FINMA (Schweiz) oder die FMA (Österreich) dürften bald mit ähnlichen Alarmierungen folgen. Anleger sollten sich nicht von der professionell gestalteten Website täuschen lassen – es handelt sich um ein verbotenes und strafbares Geschäftsmodell.
Handlungsempfehlungen für Geschädigte
Wenn Sie bei Fenririum investiert haben, sollten Sie sofort aktiv werden, um Ihre finanziellen Schäden so weit wie möglich einzudämmen oder gar rückgängig zu machen:
◾ Keine weiteren Zahlungen leisten – auch nicht bei angeblichen Gebührenforderungen. Sie haben es mit Kriminellen zu tun, die nichts weiter von Ihnen wollen als Ihr Geld!
◾ Sofortige Dokumentation aller Vorgänge (E-Mails, Chats, Überweisungsbelege, Screenshots).
◾ Anzeige bei der Polizei erstatten (§ 263 StGB – Betrug).
◾ Juristische Beratung einholen, um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen (z. B. Rückforderung nach § 812 BGB). Ein Spezialanwalt für Anlagebetrugsfälle ist hier der richtige Ansprechpartner – bei uns finden Sie derartige Spezialanwälte.
◾ Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank prüfen, ob Rückbuchungen oder Rückforderungen möglich sind. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe im Rahmen eines Mandats für Sie.
Schnell handeln – jetzt das Resch-Rechtsanwälte-Team einschalten
Fenririum lockt Anleger mit Top-Auftreten, falschen Versprechungen und erfundenen Dokumenten. Doch dahinter verbirgt sich Anlagebetrug. Wer investiert hat, sollte nicht zögern und unverzüglich rechtliche Schritte einleiten. Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte ist seit 1986 auf Anlegerschutz spezialisiert. Wir unterstützen Geschädigte von Fenririum und anderer Kapitalanlagebetrugsschemata dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser sicheres Kontaktformular, um eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten.
FAQ zu Fenririum (fenririum.com, inv.fenririum.com)
Ist Fenririum seriös?
Nein. Fenririum betreibt ohne Erlaubnis Finanzgeschäfte und täuscht Anleger mit erfundenen Dokumenten, mit einer Fake-Legalisierung durch die fingierte Behörde FINAEU und falschen Versprechungen. Alles im Sinne des Online-Anlagebetrugs.
Gibt es Erfahrungen mit Fenririum?
Ja, Betrugsgeschädigte berichten, dass Auszahlungen rigoros verweigert werden und immer neue Gebühren verlangt werden.
Hat Fenririum ein Impressum?
Nein, die Impressumspflicht nach § 5 DDG wird verletzt. Die angegebenen Kontaktdaten sind wertlos.
Hat eine Behörde vor Fenririum gewarnt?
Ja, die deutsche BaFin warnte am 10.09.2025 ausdrücklich vor Fenririum. Weitere Behörden werden unserer Erfahrung nach bald folgen, etwa der schweizerischen FINMA oder der österreichischen FMA.


