Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

FestgeldKompass:
Vorsicht bei dieser Plattform – Scam-Gefahr!

24.06.2026 Haben Sie bei FestgeldKompass investiert über festgeldkompass(.)com? Dann liegt ein klarer Festgeld-Betrug vor. Die Plattform FestgeldKompass nutzt täuschende Angaben und wurde bereits von der FMA (Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde) mit einer Warnung versehen. Auch Kontakte über info@festgeldkompass(.)com sowie alfred@festgeld24-info(.)com sind in diesem Kontext dokumentiert worden. Zählen Sie zu den Opfern? Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu erfahren, wie Sie Ihr Geld gemeinsam mit uns zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es FestgeldKompass wirklich?

FestgeldKompass inszeniert sich als seriöser Anbieter für angeblich sichere Festgeldanlagen und -vergleiche. Die Darstellung wirkt professionell, doch sie ist Teil einer Täuschung. Die angegebene Adresse Limmatquai 112, 5. Etage, 8001 Zürich soll Vertrauen schaffen. Auch die angebliche Geschäftsführung über eine vermeintliche HF Invest GmbH (CHE-113.510.860) wird hervorgehoben. Tatsächlich ist die genannte Gesellschaft mit der Firmennummer CHE-113.510.860 aber als liquidiert im Schweizer Handelsregister gelistet. Sie kann ergo keine Geschäfte mehr führen. Diese Widersprüche zeigen klar, dass die Plattform eine künstliche Fassade aufbaut. Die gleichzeitige Berufung auf deutsches Recht passt nicht zu den angeblichen Schweizer Strukturen. Genau diese Unstimmigkeiten prägen viele negative Erfahrungen mit FestgeldKompass.

FestgeldKompass und die Warnung der FMA (AT)

Die östereichische FMA hat eine offizielle Warnung zu FestgeldKompass veröffentlicht. Diese Warnung bedeutet, dass keine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen vorliegt. Nach § 32 Kreditwesengesetz ist eine solche Erlaubnis zwingend erforderlich. Fehlt sie, handelt es sich um unerlaubte Geschäfte. Die Bewertung der Situation ist eindeutig. Anbieter ohne Zulassung agieren rechtswidrig. Die Erfahrungen betroffener Anleger bestätigen dieses Bild.

FestgeldKompass zahlt nicht aus

Ein zentrales Merkmal von Anlagebetrug ist die verweigerte Auszahlung. Auch bei FestgeldKompass berichten Betroffene, dass Auszahlungen blockiert werden. Stattdessen werden neue Gebühren verlangt. Es werden angebliche Steuern oder Provisionen gefordert. Diese Forderungen sind Teil des Systems. Sie dienen allein dazu, weitere Zahlungen zu erzwingen. Wer darauf eingeht, verliert meist noch mehr Geld.

Ohne Konten kein Betrugssystem

Damit FestgeldKompass funktioniert, werden reale Bankkonten genutzt. Diese Konten stehen im Zentrum des Geldflusses. Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt, um einem anderen Geld zu entziehen. Genau das geschieht hier. Die Täter lenken die Zahlungen gezielt über Konten, die ihnen oder ihren Helfern zugeordnet sind. Wir identifizieren diese Kontoinhaber und setzen Rückforderungen durch.

Wer sind die Hintermänner?

Die Struktur hinter FestgeldKompass ist auf Verschleierung ausgelegt. Es werden falsche Unternehmensangaben genutzt, um Vertrauen zu erzeugen. Gleichzeitig werden internationale Bezüge vorgetäuscht. Solche Konstruktionen sind typisch für organisierte Strukturen. In vielen Fällen kommen auch Straftatbestände wie § 263 StGB und § 264a StGB zum Tragen. Zudem ist der Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB erfüllt, wenn Gelder über fremde Konten geleitet werden.

Ihre Ansprüche gegen FestgeldKompass

Geschädigte haben rechtliche Möglichkeiten. Zivilrechtlich kommen Ansprüche aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Betracht. Grundlage ist die unerlaubte Handlung in Verbindung mit Betrug. Wichtig ist die konsequente Verfolgung der Geldflüsse. Nur so können Verantwortliche identifiziert werden. Unsere Bewertung zeigt, dass hier gezielt Täuschung eingesetzt wurde.

Achtung bei Rückzahlungen

In Einzelfällen erfolgen kleine Rückzahlungen. Diese dienen nur dem Zweck, Vertrauen zu stärken. Wer Geld von einer solchen Plattform erhält, könnte sich unter Umständen selbst wegen Geldwäsche strafbar machen. Daher ist rechtliche Beratung dringend erforderlich.

Checkliste für Betroffene von FestgeldKompass

  • Keine weiteren Zahlungen mehr leisten
  • Alle Überweisungsbelege sichern
  • Kommunikation mit FestgeldKompass dokumentieren
  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Spezialisierten Anwalt für Anlagebetrugsfälle einschalten

Fazit zu FestgeldKompass: Hier ist nichts echt, Finger weg!

Die Gesamtschau aller Informationen ergibt eine klare Bewertung. FestgeldKompass ist ein betrügerisches System. Die Kombination aus falschen Unternehmensangaben, widersprüchlichen Rechtsangaben und fehlender Zulassung bestätigt dies. Die Erfahrungen vieler Anleger zeigen ein einheitliches Bild.

RESCH Rechtsanwälte steht für 40 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und für konsequente Hilfe bei Anlagebetrug und Geldwäsche.

Wenn Sie Ihr Geld von FestgeldKompass zurückfordern möchten, ist juristische Unterstützung der richtige nächste Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.

FAQ zu FestgeldKompass der betrügerischen Festgeld-Website

Wie seriös ist FestgeldKompass als Anbieter für Festgeldanlagen?
FestgeldKompass arbeitet mit falschen Unternehmensangaben und liquidierten Gesellschaften, was klar gegen ein seriöses Anlageangebot spricht und typische Strukturen von Anlagebetrug erkennen lässt.

Was bedeutet die Warnung der FMA zu FestgeldKompass für Anleger?
Die FMA-Warnung zeigt, dass FestgeldKompass keine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen besitzt und damit nach § 32 Kreditwesengesetz unerlaubt und rechtswidrig am Finanzmarkt agiert.

Warum erfolgen bei FestgeldKompass keine oder nur eingeschränkte Auszahlungen?
Betroffene berichten, dass Auszahlungen systematisch verweigert und stattdessen angebliche Steuern, Provisionen oder Gebühren verlangt werden, was ein klassisches Merkmal betrügerischer Trading- und Anlageplattformen ist.

Welche rechtlichen Ansprüche können Geschädigte gegenüber FestgeldKompass geltend machen?
In Betracht kommen insbesondere bereicherungsrechtliche Ansprüche aus § 812 BGB sowie deliktische Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Betrugstatbeständen, gestützt auf die gezielte Täuschung und den illegalen Entzug von Anlegergeldern.



Jetzt Termin für eine kostenlose Beratung buchen!

Rufen Sie an + 49 30 / 88 59 77 0 – kostenlose Beratung – Geld zurück

Vereinbaren Sie hier einen kostenfreien Erstberatungstermin:
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.