Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

Festzinskompass:
Seriös oder Abzocke? Plattform unter der Lupe

15.09.2026 Festzinskompass ist Anlagebetrug im Bereich Festgeld. Über festzinskompass(.)com werden Anlagen mit bis zu 4,50 % Zinsen p. a. beworben. Ein wahrheitsgetreues Impressum besteht nicht. Stattdessen erfolgt ein Identitätsdiebstahl zulasten der Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH. Wer an Festzinskompass gezahlt hat sollte keine weiteren Überweisungen veranlassen. Eine Strafanzeige allein bringt das Geld regelmäßig nicht zurück. Entscheidend ist die konsequente Verfolgung der Zahlungswege. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie welche Schritte jetzt erforderlich sind.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es Festzinskompass wirklich?

Festzinskompass inszeniert unter festzinskompass(.)com die Kulisse eines seriösen Festgeldangebots. Die versprochenen Zinsen von bis zu 4,50 % p. a. sollen Vertrauen schaffen. Tatsächlich handelt es sich um Festgeld-Betrug. Das angebliche Investment erscheint nur als Teil der Täuschung. Echte Zahlungen fließen dagegen über reale Konten. Gerade diese Konten eröffnen Ansatzpunkte für die Rückholung des Geldes.

Festzinskompass nutzt fremde Identität

Ein wahrheitsgetreues Impressum gibt es auf festzinskompass(.)com nicht. Stattdessen werden Angaben im Wege eines Identitätsdiebstahls zulasten der Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH verwendet. Als angebliche Adresse der Webseitenbetreiber wird Kaiserstr. 24 in 60311 Frankfurt am Main angegeben. Festzinskompass nennt zudem die Telefonnummer +49 069 1785263 und die E-Mail-Adresse info@festzinskompass(.)com. Diese Angaben ändern nichts an der Bewertung als Anlagebetrug.

Junge Domain bei Festzinskompass

Die Domain festzinskompass(.)com wurde erst am 28.08.2026 registriert. Als Registrar ist Internet Domain Service BS Corp angegeben. Das sehr junge Registrierungsdatum fügt sich in das Gesamtbild des Festgeld-Betrugs ein. Erfahrungen mit solchen Konstruktionen zeigen häufig professionell wirkende Internetauftritte. Eine seriöse Optik bietet jedoch keine Sicherheit für das investierte Kapital.

Festzinskompass und die Show der Geldanlage

Bei einem echten Festgeldkonto besteht eine reale Vertragsbeziehung mit einem identifizierbaren Anbieter. Bei Festzinskompass dient die dargestellte Geldanlage dagegen der Inszenierung. Anzeigen zu Guthaben oder angeblichen Erträgen belegen kein vorhandenes Bankguthaben. Maßgeblich sind die tatsächlichen Geldflüsse auf echte Empfängerkonten. Diese Unterscheidung ist für die rechtliche Bewertung und die Rückforderung entscheidend.

Festzinskompass zahlt Geld nicht zurück

Beim Festgeld-Betrug sollen Anleger ihr Kapital im Vertrauen auf eine vermeintlich sichere Anlage überweisen. Anlagebetrug liegt vor wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt, um einem anderen Geld zu entziehen. Dieses Vorgehen erfüllt regelmäßig die Voraussetzungen des Betrugs nach § 263 StGB. Je nach konkreter Ausgestaltung kann zusätzlich § 264a StGB relevant sein. Eine individuelle Prüfung der Zahlungsabläufe bleibt für die Durchsetzung der Ansprüche erforderlich.

Ohne echte Konten funktioniert Festzinskompass nicht

Die Täuschung im Internet mag vollständig inszeniert sein. Für die Überweisung des Geldes benötigen die Beteiligten jedoch echte Konten bei realen Banken. Resch Rechtsanwälte verfolgt deshalb die Spur der Zahlungen. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht.

Wer sind die Kontoinhaber?

Die Empfängerkonten sind für die Aufarbeitung eines Anlagebetrugs von zentraler Bedeutung. Ihre Inhaber oder weitere Beteiligte können unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtlich haften. In Betracht kommen Ansprüche aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Auch § 261 StGB kann bei Geldwäsche einschlägig sein. Deshalb sollten Zahlungsbelege und Empfängerdaten vollständig gesichert werden.

Vorsicht bei Rückzahlungen von Festzinskompass

Betrüger zahlen gelegentlich kleinere Beträge zurück und schaffen dadurch zusätzliches Vertrauen. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar gemacht haben. Das hängt von den Umständen und insbesondere vom Kenntnisstand ab. Lassen Sie solche Zahlungen deshalb rechtlich prüfen. Leiten Sie erhaltene Gelder nicht auf Weisung unbekannter Personen weiter.

Erfahrungen und Bewertung zu Festzinskompass

Die bekannten Informationen führen zu einer eindeutigen Bewertung. Festzinskompass ist Festgeld-Betrug. Besonders schwer wiegen der Identitätsdiebstahl und das nicht wahrheitsgetreue Impressum. Auch die erst am 28.08.2026 registrierte Domain ist relevant. Wer bereits Erfahrungen mit Festzinskompass gemacht hat sollte sämtliche Kommunikation und Zahlungsnachweise sichern.

Was Geschädigte bei Festzinskompass tun sollten

  • Leisten Sie keine weiteren Zahlungen.
  • Sichern Sie Kontoauszüge und Zahlungsanweisungen.
  • Bewahren Sie E-Mails und Vertragsunterlagen vollständig auf.
  • Dokumentieren Sie Telefonnummern und Gesprächsverläufe.
  • Erstatten Sie Strafanzeige wegen des Anlagebetrugs.
  • Lassen Sie die Empfängerkonten zivilrechtlich prüfen.

Resch Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur

RESCH Rechtsanwälte verfügt über 40 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Sie verfügt als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks. Wir holen das Geld unserer Mandanten zurück.

Geld von Festzinskompass zurückholen

Wenn Sie Geld an Festzinskompass überwiesen haben und es zurückholen möchten handeln Sie jetzt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0. Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und verfolgen die Spur Ihres Geldes.

FAQ zu Festzinskompass

Wie seriös ist Festzinskompass als Festgeld-Anbieter einzustufen?
Festzinskompass ist nach der derzeitigen Bewertung als Festgeld-Betrug einzuordnen, bei dem ein angebliches Festgeldkonto nur als Kulisse für die rechtswidrige Geldabschöpfung dient.

Welche Rolle spielt das fehlende wahrheitsgemäße Impressum bei Festzinskompass?
Das nicht wahrheitsgetreue Impressum und der Identitätsdiebstahl zulasten der Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH sind starke Indizien für einen illegalen Anlage- bzw. Festgeldbetrug.

Warum ist das Registrierungsdatum der Domain festzinskompass.com rechtlich bedeutsam?
Die erst am 28.08.2026 registrierte Domain fügt sich in das typische Muster betrügerischer Plattformen ein und stützt die Einschätzung, dass es sich nicht um ein etabliertes, reguliertes Festgeld- oder Trading-Angebot handelt.

Was sollten Geschädigte von Festzinskompass mit Blick auf Überweisungen und Rückzahlungen beachten?
Sichern Sie alle Zahlungsbelege und Empfängerdaten, veranlassen Sie keine weiteren Überweisungen und lassen Sie insbesondere Rückzahlungen und Weiterleitungsaufforderungen im Hinblick auf mögliche Geldwäsche-Risiken rechtlich prüfen.



Jetzt Termin für eine kostenlose Beratung buchen!

Rufen Sie an + 49 30 / 88 59 77 0 – kostenlose Beratung – Geld zurück

Vereinbaren Sie hier einen kostenfreien Erstberatungstermin:
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.