Financial Tracking Solution: Betrug aufgedeckt

04.06.2026. Haben Sie über die Plattform Financial Tracking Solution auf der Webseite fts-llc.com investiert? Dann handelt es sich um Krypto-Betrug. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat am 28.05.2026 eine offizielle Warnung veröffentlicht. Financial Tracking Solution arbeitet mit täuschenden Versprechen und inszenierten Trading-Erfolgen, um Anleger zu Zahlungen zu bewegen. Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu erfahren, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.



Gibt es Financial Tracking Solution wirklich?

Die Plattform Financial Tracking Solution präsentiert sich als seriöser Anbieter für Krypto-Trading. Doch hinter dieser Fassade steckt eine inszenierte Show. Die angebliche Geschäftsadresse Bollwerk 4, 3011 Bern, Schweiz dient lediglich der Täuschung. Ebenso wirken die Kontaktangaben wie support@fts-llc.com professionell, tatsächlich fehlt jedoch jede echte Substanz. Die Domain fts-llc.com wurde erst am 07.04.2026 bei HOSTINGER operations, UAB registriert, ein typisches Muster bei kurzfristig angelegten Betrugsprojekten. Die von Financial Tracking Solution dargestellten Kontostände und Gewinne existieren nicht, sie sind lediglich Teil einer digitalen Illusion.

Financial Tracking Solution zahlt nicht aus

Viele Betroffene berichten in ihren Erfahrungen, dass Auszahlungen systematisch verweigert werden. Stattdessen fordert Financial Tracking Solution immer neue Einzahlungen, angeblich für Steuern, Provisionen oder Freischaltungen. Diese Forderungen sind frei erfunden. Ziel ist ausschließlich, weiteres Kapital zu erlangen. Die Erfahrungen zeigen klar, dass es sich nicht um einen echten Broker handelt. Jede positive Bewertung, die im Internet auftaucht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit manipuliert.

Ohne Bankkonten funktioniert der Betrug nicht

Um Anlegergelder zu vereinnahmen, nutzt Financial Tracking Solution reale Bankkonten und Krypto-Wallets. Diese Konten gehören den Tätern oder deren Helfern. Genau hier setzen rechtliche Maßnahmen an. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und verfolgen die Geldströme. Denn ohne diese Konten könnte der Betrug nicht umgesetzt werden. Wer Geld aus solchen Transaktionen erhält, könnte sich zudem selbst dem Verdacht der Geldwäsche gemäß § 261 StGB aussetzen.

Wer steckt hinter Financial Tracking Solution?

Die Struktur hinter Financial Tracking Solution ist arbeitsteilig organisiert. Callcenter, technische Plattform und Zahlungsabwicklung greifen ineinander. Solche Systeme erfüllen häufig den Tatbestand des bandenmäßigen Betrugs gemäß § 263 StGB und können auch als kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB eingeordnet werden. Gleichzeitig liegt regelmäßig ein Verstoß gegen § 32 KWG vor, da unerlaubt Finanzdienstleistungen angeboten werden.

Juristische Einordnung des Financial Tracking Solution Betrugs

Wer bewusst ein falsches Bild der Tatsachen erzeugt, um an das Geld eines anderen zu gelangen, begeht Anlagebetrug. Genau dieses Vorgehen zeigt sich bei Financial Tracking Solution. Anlegern wird vorgespiegelt, ihr Kapital werde gewinnbringend investiert. Tatsächlich existieren keine echten Handelsaktivitäten. Daraus ergeben sich zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 812 BGB.

Ihre Chancen bei Financial Tracking Solution

Die gute Nachricht: Geld ist nicht einfach verschwunden. Auch wenn Financial Tracking Solution mit angeblichen Erfolgsquoten von 94 % wirbt, handelt es sich dabei um reine Täuschung. Entscheidend ist die Nachverfolgung der Zahlungsströme. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück, denn ohne echte Konten geht der Betrug nicht. Dabei nutzen wir gezielt rechtliche Hebel, um Ansprüche durchzusetzen.

Checkliste für Geschädigte von Financial Tracking Solution

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Alle Überweisungsbelege und Kommunikationsverläufe sichern
  • Strafanzeige bei der Polizei erstatten
  • Schnellstmöglich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen

Fazit zu Financial Tracking Solution

Die Bewertung der Plattform Financial Tracking Solution fällt eindeutig aus: Es handelt sich um einen strukturierten Anlagebetrug im Bereich Krypto. Die Warnung der FINMA bestätigt dies klar. Lassen Sie sich nicht von professionellen Auftritten täuschen. Entscheidend ist jetzt, aktiv zu werden und die richtigen Schritte einzuleiten.

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wenn Sie Ihr Geld von Financial Tracking Solution zurückholen möchten, zählt jetzt der direkte Kontakt. Rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen die konkreten nächsten Schritte.

FAQ zu Financial Tracking Solution

Wie seriös ist Financial Tracking Solution als Krypto-Trading-Plattform einzustufen?
Financial Tracking Solution weist zahlreiche typische Merkmale eines Anlagebetrugs auf, darunter eine irreführende Geschäftsadresse in Bern und inszenierte Kontostände. Die Plattform agiert nicht wie ein regulierter Broker, sondern nutzt die Fassade des Krypto-Trading zur Täuschung von Anlegern.

Warum zahlt Financial Tracking Solution meine Gewinne nicht aus?
Berichte Geschädigter zeigen, dass Auszahlungen systematisch verweigert und stattdessen immer neue Einzahlungen für angebliche Steuern oder Gebühren verlangt werden. Diese Nachforderungen sind frei erfunden und dienen ausschließlich dazu, weiteres Kapital aus den Anlegern herauszupressen.

Welche Rolle spielen Bankkonten und Krypto-Wallets beim Financial Tracking Solution Betrug?
Der Betrug funktioniert nur, weil reale Bankkonten und Krypto-Wallets zur Vereinnahmung der Anlegergelder genutzt werden. Die Hintermänner und Kontoinhaber können sich damit dem Verdacht der Geldwäsche gemäß § 261 StGB aussetzen.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Verantwortlichen von Financial Tracking Solution?
Das Vorgehen von Financial Tracking Solution erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Anlagebetrugs und kann als bandenmäßiger Betrug nach § 263 StGB sowie als kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB eingeordnet werden. Zudem liegt ein Verstoß gegen § 32 KWG nahe, da ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten werden; zivilrechtlich bestehen Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie § 812 BGB.



Jetzt Termin für eine kostenlose Beratung buchen!

Rufen Sie an + 49 30 / 88 59 77 0 – kostenlose Beratung – Geld zurück

Vereinbaren Sie hier einen kostenfreien Erstberatungstermin:
Resch Rechtsanwälte werden schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.