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FINEX Institut:
Betrug aufgedeckt, alles frei erfunden

23.09.2026 Haben Sie dem FINEX Institut auf finexinstitut(.)de Geld für die angebliche Wiederbeschaffung von Krypto-Assets gezahlt? Dann sind Sie von Krypto-Betrug betroffen. Die FINMA warnt seit dem 18.09.2026 vor dem FINEX Institut. Vertrauen Sie keinen weiteren Forderungen und leisten Sie keine zusätzlichen Zahlungen. Eine Strafanzeige allein holt das Geld regelmäßig nicht zurück. Entscheidend ist die Spur zu den tatsächlichen Empfängern der Zahlungen. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie, welche Schritte jetzt erforderlich sind.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
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FINEX Institut Erfahrungen: Gibt es den Anbieter wirklich?

Das FINEX Institut inszeniert eine angebliche Krypto-Rückholung. Den Betroffenen wird die Wiederbeschaffung von Krypto-Assets in Aussicht gestellt. Diese Darstellung schafft den Anschein eines professionellen Dienstleisters. Die Webseite nennt angebliche Standorte in der Via Carlo Maderno 10, 6900 Lugano, in der Tamara-Danz-Str. 13, 10243 Berlin und in One Canada Square, Canary Wharf, London E14 5AB. Als Kontaktmöglichkeiten werden contact@finexinstitut(.)de und +41 41 544 00 00 angegeben. Ein wahrheitsgetreues Impressum besteht jedoch nicht. Die Domain finexinstitut(.)de wurde erst am 13.07.2026 registriert. Die Erfahrungen mit dem FINEX Institut sind daher im Zusammenhang mit der amtlichen Warnung eindeutig zu bewerten.

FINEX Institut und die Warnung der FINMA

Das FINEX Institut behauptet eine Regulierung durch die FINMA. Tatsächlich veröffentlichte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA am 18.09.2026 eine Warnung zum FINEX Institut. Die Behauptung einer Regulierung gehört damit zur Täuschung. Diese amtliche Warnung bestätigt die Bewertung als Krypto-Betrug. Betroffene sollten keine weiteren Gelder oder Krypto-Assets an den Anbieter übertragen.

FINEX Institut verspricht eine Krypto-Rückholung

Bei einer angeblichen Krypto-Rückholung wird gezielt die Hoffnung auf bereits verloren geglaubte Vermögenswerte angesprochen. Das FINEX Institut verspricht die Wiederbeschaffung von Krypto-Assets. Solche Versprechen dienen hier dazu, weitere Zahlungen auszulösen. Entscheidend ist nicht die Anzeige auf einer Webseite. Maßgeblich sind reale Zahlungswege und echte Empfängerkonten. Diese Bewertung sollte bei jeder weiteren Zahlungsaufforderung berücksichtigt werden.

Ohne echte Konten funktioniert der FINEX Institut Betrug nicht

Auch eine digitale Betrugsstruktur benötigt reale Zahlungswege. Geld muss auf Konten oder über andere nachvollziehbare Empfängerstrukturen gelangen. Wir verfolgen deshalb die Spur der Zahlungen. Dabei identifizieren wir die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht. Wer Vermögenswerte aus einer Betrugsplattform erhält könnte sich zudem selbst wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar gemacht haben.

FINEX Institut rechtlich bewertet

Betrug nach § 263 StGB liegt vor, wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt, um einem anderen Geld zu entziehen. Die behauptete FINMA-Regulierung und die vorgetäuschte Krypto-Rückholung sind dafür wesentliche Anknüpfungspunkte. Auch § 261 StGB kann bei der Weiterleitung betrügerisch erlangter Gelder relevant sein. Zivilrechtlich kommen Rückzahlungsansprüche aus § 812 BGB sowie Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht. Das fehlende wahrheitsgetreue Impressum kann außerdem Informationspflichten nach § 5 DDG berühren.

Was tun nach Zahlungen an FINEX Institut?

  • Zahlen Sie kein weiteres Geld an das FINEX Institut.
  • Sichern Sie E-Mails und Zahlungsnachweise sowie Wallet-Adressen.
  • Dokumentieren Sie Telefonnummern und sämtliche Zahlungsaufforderungen.
  • Erstatten Sie Strafanzeige und sichern Sie die FINMA-Warnung.
  • Lassen Sie die Empfängerkonten und Zahlungswege juristisch untersuchen.

RESCH Rechtsanwälte verfolgt die Spur des Geldes

RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland und verfügt als einzige Kanzlei über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber im Geldwäschenetzwerk. Wir holen Ihr Geld zurück.

Geld vom FINEX Institut zurückholen

Ihr Geld muss nicht verloren sein. Wenn Sie beim FINEX Institut gezahlt haben kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und verfolgen die Zahlungswege. Handeln Sie jetzt und lassen Sie Ihre Ansprüche auf Rückzahlung prüfen.

FAQ zum FINEX Institut

Wie seriös ist das FINEX Institut bei der angeblichen Krypto-Rückholung?
Die amtliche Warnung der FINMA und das fehlende wahrheitsgetreue Impressum sprechen klar gegen die Seriosität des FINEX Instituts und stützen die Einstufung als Krypto-Betrug.

Was bedeutet die FINMA-Warnung zum FINEX Institut konkret für Betroffene?
Die FINMA-Warnung zeigt, dass das FINEX Institut nicht reguliert ist, sondern als Risiko für Anleger und Krypto-Trader eingestuft wird; weitere Zahlungen oder Transfers von Krypto-Assets sollten unbedingt unterbleiben.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen beim FINEX Institut Betrug?
Bei Zahlungen an das FINEX Institut kommen strafrechtlich insbesondere Betrug nach § 263 StGB und ggf. Geldwäsche nach § 261 StGB sowie zivilrechtliche Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB und Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Betracht.

Was sollten Geschädigte nach Zahlungen an das FINEX Institut sofort tun?
Betroffene sollten keine weiteren Gelder oder Kryptowährungen überweisen, sämtliche Unterlagen wie E-Mails, Wallet-Adressen und Zahlungsnachweise sichern und die Zahlungswege sowie Empfängerkonten prüfen lassen.



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