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FinnsMotion:
Vorsicht bei diesem Broker – Scam-Verdacht!

23.06.2026 Haben Sie bei FinnsMotion investiert über finnsmotion(.)com? Dann sind Sie Opfer eines Trading-Betrugs geworden. Die Autoriteit Financiële Markten (AFM) der Niederlande warnt ausdrücklich vor FinnsMotion und bezeichnet das Angebot als Boiler-Room-System. Solche Konstruktionen zielen ausschließlich darauf ab, Anleger zu Zahlungen zu bewegen, spätere Auszahlungen sind hier nicht vorgesehen, auch wenn dies Anlegern vorgegaukelt wird. Lesen Sie diesen Artikel jetzt und erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es FinnsMotion wirklich?

FinnsMotion präsentiert sich als moderne Trading-Plattform mit angeblich professioneller Vermögensverwaltung. Aussagen wie der Zugang zu zahlreichen Fonds und automatisches Rebalancing wirken überzeugend, sind jedoch Teil einer Inszenierung. Die angebliche Plattform ist eine digitale Bühne, auf der Gewinne simuliert werden. Die angegebene Adresse in den Niederlanden (Weena 505, 3013 AL Rotterdam) führt zu keinem realen Geschäftsbetrieb etwaiger Site-Betreiber. Telefonnummer +31 970 102 68433 und E-Mail-Kontakt support@finnsmotion(.)com dienen nur der Kontaktaufnahme im Rahmen der Täuschung. Die AFM bestätigt mit ihrer Warnung, dass es sich um ein betrügerisches Konstrukt handelt. Die Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass keine echten Investitionen stattfinden.

FinnsMotion zahlt nicht aus

Ein zentrales Merkmal bei FinnsMotion ist die verweigerte Auszahlung. Zunächst werden kleine Gewinne angezeigt, um Vertrauen zu schaffen. Danach folgen Forderungen nach weiteren Einzahlungen, angeblich für Steuern oder Gebühren. Diese Forderungen sind frei erfunden. Ziel ist es, immer höhere Beträge zu erhalten. Die Erfahrungen zeigen, dass Auszahlungen systematisch blockiert werden. Jede positive Bewertung der Plattform ist daher kritisch zu hinterfragen.

Ohne Bankkonten kein Betrug

Damit die Täter Zahlungen empfangen können, benötigen sie reale Bankkonten. Diese Konten werden über ein Netzwerk von Geldwäschern betrieben. Genau hier setzen juristische Maßnahmen an. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und machen Ansprüche geltend. Denn ohne diese Konten könnte der Betrug nicht funktionieren. Jeder Zahlungsvorgang hinterlässt Spuren, die verfolgt werden können.

Wer steckt hinter FinnsMotion?

Derartige Systeme sind arbeitsteilig organisiert. Hinter FinnsMotion stehen professionelle Strukturen mit Callcentern und technischen Plattformen. Die Täter agieren international und nutzen komplexe Geldflüsse. Dennoch lassen sich die Zahlungsströme zurückverfolgen. Die beteiligten Kontoinhaber haften für die empfangenen Gelder. Dadurch eröffnen sich reale Chancen auf Rückholung.

Juristische Einordnung des Betrugs

Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug gemäß § 263 StGB. Zusätzlich liegt häufig ein Verstoß gegen § 32 KWG vor, da Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden. Auch der Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB ist erfüllt. Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Diese Ansprüche richten sich gegen die Empfänger der Gelder.

Wichtig ist auch: Wer Geld von einer solchen Plattform zurückerhält, könnte sich unter Umständen selbst strafbar machen wegen Geldwäsche. Diese Konstellation sollte unbedingt juristisch geprüft werden.

Checkliste für Betroffene von FinnsMotion

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Alle Zahlungsbelege sichern
  • Kommunikation dokumentieren
  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Erfahrungen mit FinnsMotion zeigen eindeutig ein betrügerisches System. Die Bewertung der AFM bestätigt diese Einschätzung. Dennoch ist Ihr Geld nicht verloren. Entscheidend ist ein schnelles und strukturiertes Vorgehen.

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes und identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wenn Sie Ihr Geld von FinnsMotion zurückfordern möchten, ist juristische Unterstützung der richtige nächste Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.

FAQ zu FinnsMotion

Wie seriös ist FinnsMotion als Trading-Plattform wirklich?
FinnsMotion tritt als moderne Trading- und Krypto-Plattform mit Vermögensverwaltung auf, tatsächlich handelt es sich aber um ein betrügerisches System mit simulierten Gewinnen und ohne echte Investitionen.

Warum zahlt FinnsMotion meine angeblichen Gewinne nicht aus?
Die Täter nutzen zunächst kleine Scheingewinne, um Vertrauen aufzubauen, verlangen dann erfundene Gebühren oder Steuern und blockieren systematisch jede Auszahlung.

Welche rechtlichen Konsequenzen haben die Vorgänge rund um FinnsMotion?
Das Geschäftsmodell von FinnsMotion erfüllt typischerweise den Straftatbestand des Anlagebetrugs nach § 263 StGB, häufig verbunden mit Verstößen gegen § 32 KWG und Geldwäsche nach § 261 StGB.

Welche Schritte sollten Betroffene von FinnsMotion jetzt unternehmen?
Betroffene sollten keine weiteren Einzahlungen leisten, alle Unterlagen sichern, den Betrug anzeigen und die Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche, etwa nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, rechtlich prüfen lassen.



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