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First Trade Capital:
Seriös oder Betrug? Plattform unter der Lupe

31.07.2026 Haben Sie bei First Trade Capital oder Firstradcapital über firstradcapital(.)com investiert und immer wieder Probleme bei der Auszahlung festgestellt? Dann handelt es sich um Trading-Betrug. Die Plattform nutzt täuschende Strukturen und steht unter Beobachtung der britischen Finanzaufsicht FCA, die hierzu eine Warnung publiziert hat. Sind Sie betroffen? Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu verstehen, wie Sie Ihr Geld zurückfordern können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es First Trade Capital wirklich?

Die Plattform First Trade Capital inszeniert eine professionelle Handelsumgebung, die Vertrauen schaffen soll. Angegeben wird eine Adresse in 1 Canada Square, Canary Wharf, London sowie etliche weitere Standorte weltweit, doch überprüfbare Spuren der realen Verantwortlichen fehlen. Die angeblichen Lizenzen der FSA Seychellen und der CySEC sind nachweislich gefälscht. Und die Domain firstradcapital(.)com wurde erst am 17.09.2025 bei OwnRegistrar, Inc. registriert und am 02.06.2026 letztmalig aktualisiert, was auf eine kurzfristig angelegte Struktur hindeutet. Die FCA hat eine Warnung veröffentlicht und weist darauf hin, dass keine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen besteht.

Welche Erfahrungen machen Anleger mit First Trade Capital?

Die Erfahrungen mit First Trade Capital sind durchgehend negativ geprägt. Anleger berichten, dass zunächst Gewinne angezeigt werden, um Vertrauen aufzubauen. Später werden Auszahlungen blockiert und an zusätzliche Zahlungen geknüpft. Diese Erfahrungen zeigen ein typisches Muster im Trading-Betrug. Auch die Bewertung der Plattform fällt eindeutig aus, da keine seriöse Tätigkeit erkennbar ist. Da ändern auch die E-Mail-Adresse support@firstradcapital(.)com und die Rufnummer 7027064466, die auf der Website vorzufinden sind, nichts dran.

First Trade Capital zahlt nicht aus

Ein zentrales Merkmal bei First Trade Capital ist die Verweigerung von Auszahlungen. Es werden angebliche Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen verlangt. Diese Forderungen dienen ausschließlich dazu, weitere Zahlungen zu erzwingen. Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt, um einem anderen Geld zu entziehen.

Ohne Bankkonten funktioniert der Betrug nicht

Die Täter hinter First Trade Capital sind auf reale Bankkonten angewiesen. Diese Konten werden für die Abwicklung der Zahlungen genutzt. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und machen Ansprüche geltend. Denn ohne echte Konten kann ein solcher Trading-Betrug nicht umgesetzt werden. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass Empfänger von Rückzahlungen sich wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB strafbar machen.

Wer steckt hinter First Trade Capital?

Die Struktur von First Trade Capital deutet auf ein organisiertes Netzwerk hin. Die Nutzung internationaler Adressen und gefälschter Lizenzen spricht für ein systematisches Vorgehen. In Betracht kommen Straftatbestände wie Betrug gemäß § 263 StGB und Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB. Zudem kann eine unerlaubte Erbringung von Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG vorliegen.

Ihre Ansprüche gegen First Trade Capital

Geschädigte können zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Dazu zählen Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB sowie Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Entscheidend ist die Nachverfolgung der Zahlungsströme. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück.

Checkliste für Betroffene von First Trade Capital

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Alle Zahlungsbelege sichern
  • Kommunikation dokumentieren
  • Strafanzeige erstatten
  • Spezialisierten Anwalt einschalten

Fazit zu First Trade Capital: Anlegern drohen herbe Geldverluste

Die Bewertung von First Trade Capital ist eindeutig. Es handelt sich um einen klaren Fall von Anlagebetrug. Die Erfahrungen der Anleger bestätigen das typische Vorgehen solcher Plattformen.

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück.

Wenn Sie Ihr Geld von Plattform First Trade Capital zurückfordern möchten, beginnt alles mit einer juristischen Einschätzung. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.

FAQ zu First Trade Capital – Erfahrungen, Auszahlung, rechtliche Risiken

Wie seriös ist die Handelsplattform First Trade Capital?
First Trade Capital tritt mit professioneller Oberfläche und angeblichen Standorten wie Canary Wharf in London auf, nutzt jedoch gefälschte Lizenzen und weist alle typischen Merkmale eines Trading‑Betrugs auf. Die FCA warnt ausdrücklich vor der Plattform, da keine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen besteht.

Warum zahlt First Trade Capital meine Auszahlung nicht aus?
Anleger berichten, dass Auszahlungen systematisch verweigert und von angeblichen Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen abhängig gemacht werden. Dieses Vorgehen ist ein klassisches Indiz für Anlagebetrug und dient dazu, weitere Gelder zu erpressen.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Betreibern von First Trade Capital?
Das Geschäftsmodell von First Trade Capital kann Straftatbestände wie Betrug (§ 263 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) sowie unerlaubte Finanzdienstleistungen (§ 32 KWG) erfüllen. Darüber hinaus kommen zivilrechtliche Rückforderungs‑ und Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger in Betracht.

Welche Rolle spielen Banken und Kontoinhaber beim First Trade Capital‑Betrug?
Ohne reale Bankkonten könnten Einzahlungen und Rückzahlungen im illegalen Krypto‑ und Online‑Trading nicht abgewickelt werden. Kontoinhaber laufen zudem Gefahr, sich wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar zu machen, wenn sie Rückflüsse aus dem betrügerischen Broker‑System entgegennehmen.



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