Gi Black Bewertung – Ist gi-black.com seriös?

Gi Black Erfahrungen warnen vor riskanten Krypto-Geschäften

Anleger sollten die Plattform Gi Black äußerst kritisch bewerten. Trotz professioneller Aufmachung und angeblich positiver Erfahrungen im Netz häufen sich Hinweise auf Betrug. Die vermeintlich seriöse Plattform gi-black.com täuscht Sicherheit nur vor. Fehlende Transparenz, nicht erreichbarer Support und ausbleibende Auszahlungen geben Anlass zur Warnung. Wer betroffen ist, sollte sofort handeln – Kontaktieren Sie die Kanzlei Resch Rechtsanwälte!


Undurchsichtige Strukturen bei Gi Black

Die Domain gi-black.com wurde am 23.05.2025 über den Registrar Tucows Domains Inc. registriert und zuletzt am 04.07.2025 aktualisiert. Alle Inhaberdaten sind anonymisiert – ein klassisches Merkmal unseriöser Anbieter im Bereich Krypto-Trading. Auch die Subdomain inv.gi-black.com ist Teil des betrügerischen Konstrukts. Eine überprüfbare juristische oder wirtschaftliche Einheit hinter „Gi Black“ existiert nicht. Im Gegensatz zu regulierten Finanzdienstleistern fehlt jegliche Transparenz über Eigentümer, Verantwortliche und Standort.


Täuschende Kontaktangaben und erfundene Identitäten

Gi Black nutzt diverse Kommunikationskanäle, um Vertrauen zu erwecken. Über soziale Medien – insbesondere Instagram und WhatsApp – nimmt eine Person namens Lukas Richter unter der Rufnummer +49 15257611196 Kontakt zu potenziellen Anlegern auf. Offiziell wird eine britische Telefonnummer (+44 20 6529 0587) sowie die E-Mail-Adresse support@gi-black.com angegeben. An der angeblichen Geschäftsadresse 6 Molton St, London W1K konnte keine Verbindung zu den Betreibern festgestellt werden. Diese Vorgehensweise spricht für ein typisches Vorgehen gemäß § 263 StGB (Betrug), da Anleger gezielt über die Seriosität der Plattform getäuscht werden.


Fehlende Genehmigung nach § 32 KWG

Für das Anbieten oder Vermitteln von Finanzdienstleistungen in Deutschland ist eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich. Eine solche Genehmigung liegt bei Gi Black nicht vor. Damit handelt es sich um unerlaubte Finanzdienstleistungen, die einen klaren Verstoß gegen deutsches Aufsichtsrecht darstellen. Die Nutzung der Plattform kann somit auch zivilrechtliche Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB begründen.


Verbindungen zu weiteren Betrugsplattformen

Ermittlungen deuten darauf hin, dass die Hintermänner von Gi Black mehrere betrügerische Webseiten betreiben. Eine Spur führt zu Woodmont (woodmont.ai, woodmont.pro). Diese Parallelen sind für Betrugsnetzwerke im Kryptobereich typisch – häufig wechseln die Täter Domainnamen und Design, sobald Warnungen publik werden. Auch die von Gi Black präsentierten „Legitimationsdokumente“ sind reine Fälschungen. Besonders auffällig: Das auf der Website gezeigte Zertifikat der angeblichen „FINA EU“ ist wertlos. Die BaFin veröffentlichte bereits am 29.08.2024 eine Warnung vor dieser Scheinbehörde.


Impressumspflicht nach § 5 DDG verletzt

Die Website gi-black.com enthält kein Impressum, obwohl eine solche Anbieterkennzeichnung nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) zwingend vorgeschrieben ist. Das Fehlen dieser Pflichtangaben erschwert nicht nur die Identifikation der Betreiber, sondern stellt selbst einen Wettbewerbsverstoß dar. Seriöse Anbieter im Finanzsektor erfüllen diese gesetzliche Mindestanforderung stets transparent und nachvollziehbar.


Checkliste: So sollten Geschädigte von Gi Black jetzt handeln

  Keine weiteren Einzahlungen tätigen – auch nicht bei angeblichen „Rückgewinnungsangeboten“.
  Beweise sichern – Kontoauszüge, Chatverläufe, E-Mails, Screenshots.
  Anzeige bei der Polizei erstatten – wegen Betrugs gemäß § 263 StGB.
  Rechtsberatung einholen – insbesondere zur Rückforderung nach § 812 BGB.
  Kontakt zur Kanzlei Resch Rechtsanwälte aufnehmen


Fazit: Gi Black ist nicht seriös

Gi Black wirbt mit professionellem Auftreten und angeblichen Erfolgserfahrungen, doch die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: keine Registrierung, kein Impressum, keine Zulassung – stattdessen anonyme Betreiber und klare Verstöße gegen deutsches und europäisches Recht. Anleger sollten dringend Abstand halten und im Verdachtsfall umgehend handeln.
Resch Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Rückholung Ihres Geldes und der Strafverfolgung der Anlagebetrüger.


FAQ zu Gi Black

Ist Gi Black seriös?
Nein. Gi Black weist alle typischen Merkmale eines Anlagebetrugs auf: Die Domain wurde anonym registriert, ein Impressum fehlt vollständig und eine behördliche Erlaubnis nach § 32 KWG liegt nicht vor. Anleger sollten daher größte Vorsicht walten lassen.

Wie kann ich mein Geld von Gi Black zurückbekommen?
Betroffene sollten sämtliche Beweise sichern – etwa Überweisungsbelege, E-Mails und Chatverläufe – und unverzüglich anwaltliche Unterstützung suchen. Über § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug) können Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden. Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte hilft dabei, verlorenes Kapital zurückzuholen.

Welche Warnungen gibt es zu Gi Black?
Die BaFin hat bereits am 29.08.2024 eine Warnung vor der angeblichen „FINA EU“ veröffentlicht – jener Scheinbehörde, deren gefälschtes Zertifikat Gi Black auf seiner Website verwendet. Es ist zu erwarten, dass weitere Aufsichtsbehörden wie FINMA (Schweiz) oder FMA (Österreich) ebenfalls vor Gi Black warnen werden.



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