iNCO-PRO – CNMV-Warnung vor Anlagebetrug im Internet!

Erfahrungen und Bewertungen sprechen für sich – inco-pro.com ist nicht seriös!

iNCO-PRO steht aktuell im Fokus internationaler Aufsichtsbehörden-Bewertungen. Die spanische Finanzmarktaufsicht CNMV warnt ausdrücklich vor iNCO-PRO bzw. iNCO-PRO LIMITED. Trotz gegenteiliger Behauptungen auf der Website inco-pro.com fehlt iNCO-PRO jede behördliche Erlaubnis. Anleger sollten höchste Vorsicht walten lassen, denn iNCO-PRO wirbt mit angeblicher FCA-Regulierung und jahrzehntelanger Erfahrung, ohne hierfür einen rechtlichen Nachweis zu erbringen. Sie haben Geld an die hier agierenden, unseriösen Akteure verloren? Unsere erfahrenen Anlagebetrug-Anwälte werden alle juristischen Hebel in Bewegung setzen, um es zurückzuholen.


iNCO-PRO Erfahrung: Offizielle Warnung der CNMV

Die Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV) hat gemäß Art. 18 Abs. 2 des spanischen Wertpapiermarktgesetzes (Ley 6/2023) eine öffentliche Warnung ausgesprochen. Danach ist iNCO-PRO nicht befugt, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen. Konkret fehlen iNCO-PRO:

  ◾ die Erlaubnis nach Art. 129 des spanischen Wertpapiermarktgesetzes
  ◾ jegliche Autorisierung für Devisengeschäfte
  ◾ die Krypto-Dienstleister-Genehmigung nach der MiCA-Verordnung (EU) 2023/1114, Art. 59

Für Anleger ist diese iNCO-PRO Erfahrung ein klares Warnsignal. Wer dennoch investiert und sich somit auf die hier agierenden Akteure einlässt, setzt sich erheblichen finanziellen Risiken aus.


iNCO-PRO Bewertung: Keine Regulierung, trotz gegenteiliger Angabe

Auf der Website wird explizit behauptet, iNCO-PRO unterliege einer Regulierung durch die britische FCA. Diese Angabe ist nach den uns vorliegenden Informationen objektiv falsch. Eine Eintragung oder Zulassung bei der Financial Conduct Authority existiert nicht. Solche unzutreffenden Angaben sind rechtlich hoch problematisch und können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB sowie des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB erfüllen. Auch ein Verstoß gegen § 32 KWG (unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen) liegt nahe. Die iNCO-PRO Bewertung fällt daher negativ aus.


iNCO-PRO Erfahrungsberichte: Zweifel an Unternehmensangaben

Auffällig ist der Widerspruch zwischen der Domainregistrierung am 28.04.2025 bei NameCheap, Inc. und den auf der Website genannten 24- bis 30-jährigen Erfahrungen im Finanzanlagesektor. Solche zeitlichen Diskrepanzen sind typisch für betrügerische Trading- und Krypto-Plattformen. Seriöse Anbieter können ihre Unternehmenshistorie transparent und überprüfbar darlegen. Bei iNCO-PRO ist dies nicht der Fall, was die negativen iNCO-PRO-Erfahrungen weiter bestätigt.


iNCO-PRO seriös? Wohl eher nicht! Juristische Einordnung

Nach juristischer Bewertung spricht derzeit nichts für eine etwaige Seriosität von iNCO-PRO:

  ◾ keine nachweisbare Regulierung,
  ◾ offizielle Warnung einer EU-Aufsichtsbehörde,
  ◾ irreführende Angaben zur Erfahrung,
  ◾ fehlende Transparenz über Betreiberstrukturen.

Geschädigten Anlegern können zivilrechtliche Rückforderungsansprüche zustehen, insbesondere aus:

  ◾ § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung),
  ◾ § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB.
  ◾ Auch strafrechtliche Schritte sind regelmäßig angezeigt.


iNCO-PRO und Impressumspflicht: Rechtsverstoß nach DDG

Ein ordnungsgemäßes Impressum im Sinne von § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) ist auf der Website nicht vorhanden. Es finden sich lediglich ein Kontaktformular, die E-Mail-Adressen info@inco-pro.com und support@inco-pro.com. Name des Betreibers, ladungsfähige Anschrift, vertretungsberechtigte Personen oder Registerangaben fehlen vollständig. Dies stellt einen eigenständigen Rechtsverstoß dar und ist ein weiteres Indiz gegen die Seriosität von iNCO-PRO.


Handlungsempfehlungen für Betroffene von iNCO-PRO

Wenn Sie bereits Geld investiert haben, dann sollten Sie unverzüglich handeln, um Ihr Geld möglicherweise doch noch zu retten:

  ✔ Stellen Sie sofort alle (weiteren) Zahlungen ein. Egal, welchen Grund man Ihnen für etwaig notwendige Zahlungen nennt. Anlagebetrüger lassen sich die kuriosesten Geschichten einfallen, nur, um Ihnen noch mehr Geld abzuknöpfen. Fallen Sie nicht auf etwaige Zahlungsaufforderungsmärchen herein!
  ✔ Sichern Sie sämtliche Kommunikations- und Zahlungsnachweise.
  ✔ Lassen Sie Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen. Unser auf Anlagebetrug spezialisiertes Team bewertet Ihren Betrugsfall gerne – selbstverständlich erst einmal kostenlos.
  ✔ Erstatten Sie Strafanzeige wegen Betrugs bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.


Unterstützung durch das Resch Rechtsanwälte-Team

Wenn Sie negative iNCO-PRO Erfahrungen gemacht haben oder unsicher sind, ob Ihre Investition gefährdet ist, stehen Ihnen Resch Rechtsanwälte samt Team mit langjähriger Expertise im Anlegerschutz zur Seite. Telefon: +49 30 / 88 59 77 0. Nutzen Sie auch das Kontaktformular der Kanzlei für eine erste rechtliche Einschätzung.


FAQ zu iNCO-PRO

Ist iNCO-PRO reguliert?
Nein. Trotz gegenteiliger Behauptungen liegt keinerlei behördliche Zulassung vor. Die britische FCA weiß nicht von einer angeblichen Trading-Website namens inco-pro.com.

Hat die CNMV vor iNCO-PRO gewarnt?
Ja. Die spanische Finanzaufsicht hat am 22.12.2025 eine offizielle Warnmeldung veröffentlicht.

Kann ich mein Geld zurückerlangen?
In vielen Fällen bestehen gute Chancen auf Geldrückholung, insbesondere bei fehlender Regulierung und Täuschung. Unsere auf Anlagebetrug spezialisierten Anwälte beraten Sie gerne bezüglich Ihrer Optionen, auch mit internationalem Bezug.



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