INCORE-INVFX (incoreinvestment): Warnung, Anlagebetrug

Erfahrungen und Bewertungen i.S. incore-invfx.com offenbaren keine Seriosität!

Die Plattform INCORE-INVFX (incoreinvestment) auf der Website incore-invfx.com gibt sich betont professionell und seriös – doch Warnung, der Schein trügt: Das vermeintliche Online-Trading ist Täuschung pur. Statt echter Investments wird das Anlegerkapital veruntreut. Der angeblich Web-Broker INCORE-INVFX (incoreinvestment) operiert ohne Impressum, verschleiert die Identität seiner Betreiber durch Anonymisierungsdienste und nutzt lückenhafte Standortangaben. Anleger müssen laut unserer Erfahrung und Bewertung dringend vor INCORE-INVFX (incoreinvestment) gewarnt werden! Zählen Sie zu den Opfern? Unser vierzigköpfiges Team ist auf Geldrückholung im Falle von Anlagebetrug spezialisiert und weiß, was jetzt zu tun ist.


incore-invfx.com: Professionelle Fassade – betrügerische Absicht

Die Betreiber von INCORE-INVFX (incoreinvestment) geben sich größte Mühe, den Anschein eines regulierten Web-Brokers zu erwecken. Die Webseite wirkt technisch aufwendig, der Sprachstil wirkt vertrauensbildend. Es ist die Rede von Top-Brokern, persönlicher Betreuung und hohen Renditen. Doch hinter der glänzenden Oberfläche verbirgt sich ein System gezielter Täuschung: Es existiert kein echtes Trading, keine regulierten Investmentprozesse. Das investierte Geld fließt direkt in die Hände der Alanlagebetrüger. Diese Täuschung erfüllt den Straftatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB.


INCORE-INVFX (incoreinvestment): Kein Impressum, verhüllte Identität

Ein Blick auf die rechtlichen Pflichtangaben zeigt bereits die unseriöse Struktur: Auf der Webseite findet sich kein vollständiges Impressum. Auch die WHOIS-Daten der Domain incore-invfx.com (inkl. der Subdomain client.incore-invfx.com) offenbaren nichts über die tatsächlichen Betreiber. Die Domain wurde am 09.12.2024 über Hosting Concepts B.V. registriert. Dabei kommt ein bekannter Anonymisierungsdienst zum Einsatz, was eine bewusste Verschleierung der Verantwortlichen darstellt. All das ist ein klarer Verstoß gegen die Impressumspflicht nach § 5 TMG, sofern sich das Angebot auch an deutsche Nutzer richtet.


Keine Erlaubnis nach § 32 KWG – Irreführung durch fiktive Regulierung

INCORE-INVFX (incoreinvestment) behauptet, lizenziert und reguliert zu sein. Diese Angabe ist falsch. Weder in Deutschland noch in anderen europäischen Registern findet sich ein passender Eintrag. Damit liegt ein klarer Verstoß gegen § 32 KWG vor, der eine ausdrückliche Erlaubnis für das Erbringen von Finanzdienstleistungen voraussetzt. Das Vortäuschen einer behördlichen Zulassung stellt zudem eine gezielte Irreführung der Anleger dar, was allein für sich schon kein Kavaliersdelikt ist!


Irreführende Standortangaben und widersprüchliche Rechtswahl

Auch die geografische Verortung der Plattform INCORE-INVFX (incoreinvestment) ist widersprüchlich. Als Anschrift wird lediglich „Oud Metha, Dubai“ aufgezählt – ohne Straße, Hausnummer oder Kontaktmöglichkeit. Parallel dazu verweist das Kleingedruckte auf das Recht Zyperns. Was hat Zypern denn nun mit der ganzen Sache zu tun? Eine solch inkonsistente Darstellung dient offenkundig der Verwirrung und soll die juristische Verfolgbarkeit und Zuständigkeitsüberprüfung erschweren. Bislang konnte kein Verantwortlicher im Emirat Dubai identifiziert werden, der ganz offen die Verantwortung für die Website incore-invfx.com übernehmen möchte. Dies bedeutet Alarmstufe rot für Anleger.


Warnung durch die CONSOB (IT) – weitere Behörden werden folgen

Die italienische Finanzaufsicht CONSOB veröffentlichte bereits am 26.06.2025 eine Warnung vor INCORE-INVFX (incoreinvestment). Diese Reaktion der italienischen Behörde deutet auf ein gravierendes Betrugsschema hin. Es ist zu erwarten, dass auch andere Aufsichtsbehörden – beispielsweise die BaFin (DE), die FMA (AT) oder die FINMA (CH) – zeitnah entsprechende Warnungen aussprechen werden. Gründe für derartige Schritte muss man im Falle von INCORE-INVFX (incoreinvestment) nicht lange suchen.


Was sollten Betroffene von INCORE-INVFX (incoreinvestment) jetzt tun?

Geschädigte sollten zügig handeln, um ihre rechtlichen Wege zu sichern. Hier nun eine Checkliste für Sofortmaßnahmen im Falle von Anlagebetrug durch INCORE-INVFX (incoreinvestment):

☑️ Alle (Zahlungs-) Belege und Kommunikationsverläufe (Chats, E-Mail-Schriftverkehr…) sichern
☑️ Keine weiteren Zahlungen leisten – auch nicht auf Druck der Betreiber hin. Sie müssen verinnerlichen, dass die INCORE-INVFX (incoreinvestment)-Mitarbeiter keine hilfsbereiten Broker, sondern skrupellose Anlagebetrüger sind, die Ihnen all Ihr Geld abnehmen möchten
☑️ Bank und/oder Zahlungsdienstleister über den Anlagebetrug informieren
☑️ Strafanzeige bei der Polizei stellen (Verweis auf § 263 StGB)
☑️ Einen Juristen einschalten, um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen – unbedingt darauf achten, dass es ein erfahrener Fachanwalt für Anlagebetrugsfälle ist, den Sie beauftragen. Dieser weiß, wie man die Spur des Geldes verfolgt (auch international) und sich gegen diese Form des Betrugs zur Wehr setzt


Resch Rechtsanwälte hilft Opfern von INCORE-INVFX (incoreinvestment)

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte unterstützt seit über 40 Jahren geschädigte Kapitalanleger. Unsere Experten (auf Anlagebetrug spezialisierte Anwälte, In-House-Rechercheure, IT-Forensiker) analysieren Ihre Situation, prüfen Rückforderungen gemäß § 812 BGB oder Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und selbstverständlich völlig unverbindliche Ersteinschätzung.


Häufige Fragen zu INCORE-INVFX (incoreinvestment) – FAQ

Wie erkennt man, dass INCORE-INVFX (incoreinvestment) unseriös ist?
Das Fehlen eines Impressums, anonyme Domaininhaber, keine Lizenz nach § 32 KWG und widersprüchliche Angaben zum Firmensitz und zur Rechtsordnung sind klare Indizien.

Was kann ich als Anlagebetrugsgeschädigter tun?
Dokumentieren Sie alles, stellen Sie Anzeige bei der Polizei und wenden Sie sich an eine auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei wie die unsere – die Resch Rechtsanwälte GmbH.

Gibt es bereits behördliche Warnungen?
Ja, die italienische CONSOB warnte am 26.06.2025 vor INCORE-INVFX (incoreinvestment). Wir gehen von weiteren Warnungen in naher Zukunft durch andere Finanzkontrolleinheiten aus – etwa die BaFin, die FMA, die FINMA und weitere.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Es bestehen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche, die in jedem Betrugsfall individuell geprüft werden müssen. Ein Fachanwalt für Anlagebetrugsfälle ist hier der richtige Ansprechpartner für Online-Anlagebetrugsopfer. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.



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