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INFINITEYIELD:
Warnung vor unseriösem Trading-Anbieter

02.11.2026 Haben Sie bei INFINITEYIELD oder Infinite Yield Inv. gehandelt oder investiert, dann sind Sie bei einem Trading-Betrug gelandet. Die Plattform infinite-yield(.)com wirbt mit bis zu 25 % ROI und einer 99,8 % Erfolgsrate und sie arbeitet dabei mit einem falschen Zertifikat, um Vertrauen zu erzwingen. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat am 29.10.2026 öffentlich vor INFINITEYIELD gewarnt. Handeln Sie jetzt konsequent und lesen Sie diesen Artikel.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es INFINITEYIELD wirklich?

INFINITEYIELD ist eine Inszenierung. Die Täter arbeiten mit perfekt wirkenden Dashboards, angeblichen Handelsresultaten und glatt klingenden Versprechen wie 25 % ROI. Damit soll der Eindruck eines echten Brokerbetriebs entstehen. Tatsächlich gibt es dort kein reguläres Trading und kein Depot bei einer Bank für Sie. Es gibt nur Zahlungsströme in fremde Taschen. Als angebliche Betreiberadresse wird Badenerstrasse 574, 8048 Zürich, Schweiz genannt. Diese Kulisse soll Seriosität erzeugen und sie ändert nichts am Anlagebetrug.

FINMA-Warnung zu INFINITEYIELD und infinite-yield(.)com

Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat am 29.10.2026 vor INFINITEYIELD gewarnt. Diese Warnung ist ein klarer Hinweis auf unerlaubte oder irreführende Finanzangebote. Wenn Sie bereits Erfahrungen mit INFINITEYIELD gesammelt haben, sollten Sie nicht auf weitere Zusagen vertrauen. Sichern Sie Belege und gehen Sie strukturiert vor.

Typische INFINITEYIELD Methoden im Trading-Betrug

Bei INFINITEYIELD werden Anleger mit einer angeblichen 99,8 % Erfolgsrate gelockt. Solche Quoten dienen der Täuschung und sie sind Teil der Manipulation. Hinzu kommt ein falsches Zertifikat auf der Webseite, das Glaubwürdigkeit vortäuschen soll. In der Praxis folgt meist der gleiche Ablauf. Zuerst wird zu Einzahlungen gedrängt, dann werden Gewinne im System angezeigt, dann wird die Auszahlung blockiert. Wer weitere Erfahrungen macht, hört oft Vorwände wie Gebühren, Steuern oder Verifikationszahlungen.

Broker zahlt nicht aus und fordert weitere Zahlungen

Wenn Auszahlungen verweigert werden, ist das kein technisches Problem. Es ist das Kernstück des Anlagebetrugs. Die Täter wollen immer neue Überweisungen auslösen. Sie nutzen dazu Druck, Fristen und angebliche Kontoprüfungen. Eine negative Bewertung in Foren oder Portalen ändert daran nichts. Entscheidend ist, dass Sie keine weiteren Zahlungen leisten und dass Sie sofort die Spur des Geldes sichern.

Ohne Bankkonten geht es nicht, wir holen das Geld zurück

Anlagebetrug funktioniert nur mit echten Konten bei echten Banken. Genau dort setzt die Rückholung an. Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht, um an deren Geld zu kommen, handelt betrügerisch. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück, denn ohne echte Konten geht der Betrug nicht. Zudem ist regelmäßig § 261 StGB betroffen, weil die Weiterleitung der Gelder Geldwäsche sein kann.

Wer sind die Kontoinhaber und warum haften sie?

Hinter INFINITEYIELD stehen häufig Konten auf Namen von Helfern oder vorgeschobenen Firmen. Diese Empfänger sind aus zivilrechtlicher Sicht greifbar. In Betracht kommen Ansprüche aus § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Je nach Struktur kann auch § 826 BGB einschlägig sein. Ziel ist eine schnelle Kontenaufklärung und der Zugriff auf noch vorhandene Gelder.

Unerlaubte Finanzdienstleistung und rechtliche Einordnung

Wer in Deutschland oder in der EU Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt regelmäßig eine Erlaubnis. Bei Geschäftsmodellen wie dem angeblichen Trading über INFINITEYIELD ist häufig § 32 KWG berührt. Parallel stehen strafrechtliche Tatbestände im Raum. Dazu zählen § 263 StGB wegen Betrugs und § 264a StGB wegen Kapitalanlagebetrugs. Bei arbeitsteiliger Organisation kann auch § 129 StGB relevant sein.

Domaindaten und Kontaktspuren zu INFINITEYIELD

Die Domain infinite-yield(.)com wurde am 16.02.2026 registriert. Als Registrar ist TuringSign Inc. d/b/a Cosmotown angegeben. Als Kontakt wird support@infinite-yield(.)com genutzt. Diese Daten sind für die Beweisführung wichtig und sie helfen bei der Rekonstruktion der Kommunikationswege. Sichern Sie E-Mails, Chatverläufe, Screenshots des Dashboards und Zahlungsbelege. Halten Sie auch das falsche Zertifikat als Beleg fest.

Achtung bei Rückzahlungen und Geldwäsche-Risiko

Manche Täter zahlen kleine Beträge aus, um Vertrauen zu erneuern. Diese Zahlungen können später als Hebel für weitere Einzahlungen genutzt werden. Beachten Sie auch den strafrechtlichen Aspekt. Wer Geld von einer Betrugsplatform erhält könnte sich ggf. selbst der Geldwäsche strafbar gemacht haben. Lassen Sie sich daher vor weiteren Schritten anwaltlich beraten.

Was tun bei INFINITEYIELD? Checkliste

  • Stoppen Sie sofort alle Zahlungen an INFINITEYIELD und Infinite Yield Inv.
  • Sichern Sie alle Unterlagen, Kontoauszüge, Wallet-Daten und Kommunikationsprotokolle.
  • Dokumentieren Sie Ihre Erfahrungen mit INFINITEYIELD chronologisch und präzise.
  • Erstatten Sie Strafanzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB.
  • Veranlassen Sie eine juristische Kontenverfolgung, damit Ansprüche gegen Empfänger durchgesetzt werden.

Resch Rechtsanwälte setzt die Rückholung durch

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist es, die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks zu identifizieren und die Gelder unserer Mandanten zurückzuholen.

Wenn Sie Ihr Geld von INFINITEYIELD zurückholen wollen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte jetzt möglich sind.

FAQ zu INFINITEYIELD – Anlagebetrug, Krypto-Trading und Broker-Risiken

Wie arbeitet INFINITEYIELD im Detail und warum ist das Modell problematisch?

INFINITEYIELD nutzt fingierte Dashboards, manipulierte Trading-Ergebnisse und unrealistische Renditeversprechen wie 25 % ROI, ohne echtes Depot oder reguläres Trading. Die eingezahlten Gelder fließen nicht in seriöse Investments, sondern in ein betrügerisches Zahlungsnetzwerk.

Welche Bedeutung hat die FINMA-Warnung zu INFINITEYIELD und infinite-yield(.)com?

Die FINMA-Warnung vom 29.10.2026 ist ein starkes Signal für unerlaubte oder irreführende Finanz- und Trading-Angebote. Wer dort investiert hat, sollte Zusagen der Plattform besonders kritisch prüfen und seine Unterlagen sorgfältig sichern.

Woran erkenne ich den typischen Ablauf des Trading-Betrugs bei INFINITEYIELD?

Charakteristisch sind aggressives Drängen zu Einzahlungen, angebliche Erfolgsquoten von 99,8 % und ein falsches Zertifikat auf der Webseite. Anschließend werden vermeintliche Gewinne im System angezeigt, während Auszahlungen blockiert und immer neue Gebühren, Steuern oder Verifikationszahlungen verlangt werden.

Welche rechtlichen Ansprüche kommen gegen die Geldempfänger bei INFINITEYIELD in Betracht?

Zahlungsempfänger der Überweisungen, etwa Helfer oder vorgeschobene Firmen, können zivilrechtlich in Anspruch genommen werden. In Betracht kommen insbesondere Rückforderungsansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) sowie Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und ggf. § 826 BGB.



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