Innovation Tact – Warnung vor Fake-Trading-Angeboten!

Erfahrungen und Bewertung bezüglich innovationtact.com: Definitiv nicht seriös

Achtung, dringende Warnung: Anleger sollten bei Innovation Tact (innovationtact.com) höchste Vorsicht walten lassen! Die Plattform steht aktuell im dringenden Verdacht, ohne behördliche Erlaubnis in diversen Ländern Finanzdienstleistungen anzubieten. Die britische Finanzaufsicht (FCA) hat deshalb am 17.10.2025 eine offizielle Warnung veröffentlicht. Wer über innovationtact.com investiert hat, sollte sofort handeln, um weitere Verluste zu vermeiden. Sind Sie betrogen worden? Unsere erfahrenen Anwälte für Anlagebetrugsdelikte können Ihnen dabei helfen, die Spur Ihres Geldes aufzunehmen – wir kämpfen für Ihr Recht auf Entschädigung.


Fehlende Zulassung: Innovation Tact agiert unerlaubt

Nach Angaben der Financial Conduct Authority (FCA) ist Innovationtact.com nicht autorisiert, Finanzprodukte oder -dienstleistungen in Großbritannien anzubieten. Damit liegt ein klarer Verstoß gegen die Erlaubnispflicht nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) vor, die auch für Anbieter mit EU-Bezug gilt, sobald sie deutsche oder andere europäische Anleger ansprechen. Unerlaubte Finanzdienstleistungen können strafbar sein (§ 54 KWG) und begründen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche der Geschädigten. Anleger, die über innovationtact.com Geld investiert haben, sollten Zahlungen umgehend stoppen und sämtliche Kommunikationsverläufe sichern.


Erfahrungen mit innovationtact.com: Muster betrügerischer Broker

Nach den bisherigen Erfahrungsberichten ähnelt das Vorgehen von Innovationtact.com dem vieler betrügerischer Online-Broker. Betroffene berichten von aggressivem Telefonmarketing, unrealistischen Renditeversprechen und ständigem Druck, weitere Einzahlungen zu leisten. Oft wird den Anlegern suggeriert, sie könnten mit Kryptowährungen, Aktien oder CFDs schnell Gewinne erzielen. In Wirklichkeit dienen diese Plattformen meist nur dazu, Einlagen der Investoren abzugreifen – ein Verhalten, das den Straftatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB erfüllt.


Keine Impressumsangaben: Verstoß gegen Digitale-Dienste-Gesetz

Auf der Innovationtact.com-Website fehlt ein ordnungsgemäßes Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Weder eine ladungsfähige Anschrift noch ein verantwortlicher Betreiber sind angegeben. Fehlt ein Impressum, ist dies ein starkes Indiz für ein betrügerisches Geschäftsmodell. Seriöse Anbieter von Finanzdienstleistungen veröffentlichen stets vollständige Kontakt- und Registrierungsdaten, einschließlich Handelsregistereintrag und Aufsichtsbehörde. Die Bereitstellung eines Kontaktformulars und einer E-Mail-Adresse (im hiesigen Fall die info@innovationtact.com) sind in diesem Kontext keinesfalls ausreichend! Da nützt auch die lapidare Angabe im Kleingedruckten der Website, dass das Recht des Vereinigten Königreichs gelte, sollte man sich auf Geschäfte mit diesem Akteur einlassen, nichts.


Handlungsempfehlungen für Geschädigte von innovationtact.com

Anleger, die über innovationtact.com investiert haben, sollten folgende Schritte unverzüglich einleiten (Checkliste):

-    Keine weiteren Zahlungen leisten. Sie haben es mit professionellen Online-Dieben zu tun, die bloß ein Ziel verfolgen: Ihnen all Ihr Geld abzunehmen!
-    Interaktionen dokumentieren – E-Mails, Chatverläufe und auch Zahlungsbelege sichern.
-    Anlagebetrug-Anwälte kontaktieren – bei uns finden Sie derartige Spezialanwälte.
-    Rückforderungen bei Banken und Krypto-Exchangern prüfen lassen – etwa über § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Diese Aufgabe können wir im Rahmen eines Mandats gerne für Sie übernehmen.
-    Strafanzeige stellen – wegen Betrugs (§ 263 StGB) bei der örtlichen Polizei oder Staatsanwaltschaft.


Bewertung von innovationtact.com – unser Fazit fällt eindeutig aus

Die negativen Erfahrungen und die offizielle Warnung der FCA zeigen deutlich: Innovationtact.com ist nicht seriös. Anleger sollten jeglichen Kontakt sofort abbrechen und rechtliche Schritte initiieren. Resch Rechtsanwälte verfolgt seit fast vierzig Jahren Fälle von Anlagebetrug und unterstützt Geschädigte bei der Rückholung verlorener Gelder – auch bei Auslandstransaktionen und Krypto-Zahlungen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Handeln Sie jetzt! Kontaktieren Sie unser Resch Rechtsanwälte-Team unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Kontaktformular


FAQ zu Innovation Tact (innovationtact.com)

Ist die Website innovationtact.com seriös?
Nein. Die britische FCA hat eine offizielle Warnung ausgesprochen. Die Plattform besitzt keine gültige Lizenz für etwaige Finanzanlagegeschäfte.

Welche rechtlichen Schritte kann ich als Opfer einleiten?
Opfer können Strafanzeige wegen Betrugs erstatten (§ 263 StGB) und Rückforderungsansprüche (§ 812 BGB) geltend machen.

Wie erkenne ich betrügerische Broker-Websites?
Fehlendes bzw. mangelhaftes Impressum, unrealistische Renditeversprechen und fehlende behördliche Zulassungen sind deutliche und ernstzunehmende Warnsignale.



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