Interactive Consulting:
Anleger abgezockt – Jetzt handeln und Ansprüche prüfen!
25.09.2026 Haben Sie bei Interactive Consulting über inter-actives(.)com oder interactivebrokersconsulting(.)com Geld in Trading investiert? Dann sind Sie von Anlagebetrug betroffen. Die professionell wirkende Handelsoberfläche kann tatsächliches Trading vortäuschen. Ihr Geld muss deshalb nicht endgültig verloren sein. Entscheidend ist die konsequente Verfolgung der Zahlungswege. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Gibt es Interactive Consulting wirklich?
Interactive Consulting präsentiert sich mit angeblichen Anschriften in Zug und Greenwich. Genannt werden Gotthardstrasse 3 in 6300 Zug sowie One Pickwick Plaza in Greenwich in Connecticut 06830. Hinzu kommen die Telefonnummer +41 (447) 07-3234 und support@interactivebrokersconsulting(.)com. Entscheidend ist jedoch nicht die Kulisse der Trading-Plattform. Echte Einzahlungen müssen über reale Zahlungswege fließen. Angezeigte Kontostände oder Trading-Gewinne sind dagegen kein Beleg für ein echtes Depot. Genau diese Trennung ist für die rechtliche Bewertung von Interactive Consulting wesentlich.
Interactive Consulting und die jungen Domains
Die Domain interactivebrokersconsulting(.)com wurde am 22.07.2026 bei NameSilo LLC registriert. Die Registrierung von inter-actives(.)com erfolgte am 30.07.2026 bei NICENIC INTERNATIONAL GROUP CO., LIMITED. Beide Registrierungen sind damit sehr jung. Diese WHOIS-Daten sind bei der Prüfung der Interactive Consulting Erfahrungen ein wichtiges Indiz. Sie helfen auch bei der zeitlichen Einordnung des Internetauftritts.
Interactive Consulting: Broker zahlt nicht aus
Beim Trading-Betrug werden vermeintliche Gewinne häufig nur auf einer Plattform angezeigt. Solche Zahlen belegen weder vorhandene Wertpapiere noch echtes Krypto-Vermögen. Weitere Forderungen können mit Gebühren oder Steuern begründet werden. Zahlen Sie in dieser Situation kein weiteres Geld. Sichern Sie stattdessen sämtliche Nachrichten und Zahlungsbelege.
Ohne echte Zahlungskonten funktioniert Interactive Consulting nicht
Für den Anlagebetrug werden reale Konten oder andere Zahlungswege benötigt. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht. Wer Gelder aus rechtswidrigen Taten entgegennimmt oder weiterleitet, kann zudem mit § 261 StGB in Berührung kommen. Deshalb ist die Spur des Geldes für die Rückforderung besonders wichtig.
Wer sind die Kontoinhaber?
Empfängerkonten können entscheidende Ansatzpunkte für zivilrechtliche Ansprüche liefern. Dabei kommt unter anderem § 812 BGB in Betracht. Auch § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB kann je nach Beteiligung relevant sein. Die konkreten Zahlungswege müssen dafür ausgewertet werden. Eine Strafanzeige allein ersetzt diese zivilrechtliche Verfolgung nicht.
Interactive Consulting und § 263 StGB
Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht um an deren Geld zu kommen handelt betrügerisch. Beim beschriebenen Trading-Betrug kann § 263 StGB deshalb den zentralen strafrechtlichen Anknüpfungspunkt bilden. Auch § 261 StGB kann bei den beteiligten Zahlungsstrukturen relevant werden. Ansprüche auf Rückzahlung und Schadensersatz müssen daneben zivilrechtlich verfolgt werden.
Vorsicht bei Rückzahlungen von Interactive Consulting
Manche Betrugsplattformen leisten kleinere Rückzahlungen, um Vertrauen für weitere Einzahlungen zu schaffen. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst der Geldwäsche strafbar gemacht haben. Das hängt von den konkreten Umständen und insbesondere vom Wissen des Empfängers ab. Lassen Sie solche Zahlungen deshalb juristisch prüfen.
Was tun bei Interactive Consulting?
Sichern Sie zunächst Überweisungsbelege und Angaben zu den Empfängerkonten. Bewahren Sie auch E-Mails und Chatverläufe sowie Screenshots der Plattform auf. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen. Dokumentieren Sie außerdem Ihre bisherigen Erfahrungen mit Interactive Consulting vollständig. Eine spezialisierte Kanzlei kann anschließend die Geldspur untersuchen und mögliche Anspruchsgegner identifizieren.
Erfahrungen mit Interactive Consulting rechtlich verfolgen
RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Die Kanzlei verfügt als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und die Rückholung der Gelder unserer Mandanten.
Geld von Interactive Consulting zurückholen
Ihr Ziel ist klar: Geld zurück. Unser nächster Schritt ist ebenso klar: Fall prüfen. Wenn Sie mit Interactive Consulting Erfahrungen gemacht haben, rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an. Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten.
FAQ zu Interactive Consulting
Wie seriös ist Interactive Consulting als Trading-Plattform einzuschätzen?
Interactive Consulting tritt mit Anschriften in Zug und Greenwich sowie eigener Domain auf, doch entscheidend sind ausschließlich reale Zahlungsvorgänge und nicht bloß angezeigte Kontostände oder vermeintliche Trading-Gewinne. Fehlende Auszahlungen und zweifelhafte Zahlungswege sind starke Hinweise auf möglichen Anlage- und Trading-Betrug.
Welche Bedeutung haben die jungen Domains von Interactive Consulting?
Die Domains interactivebrokersconsulting(.)com und inter-actives(.)com wurden erst Ende Juli 2026 registriert und sind damit sehr jung. Solche WHOIS-Daten sind bei der rechtlichen Bewertung und zeitlichen Einordnung einer vermeintlichen Broker‑Plattform ein wichtiges Indiz für ein erhöhtes Risiko.
Was sollte ich tun, wenn Interactive Consulting nicht auszahlt?
Leisten Sie keine weiteren Einzahlungen, auch nicht für angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltungen. Sichern Sie konsequent alle Überweisungsbelege, Kontodaten der Empfängerkonten, E-Mails, Chats und Screenshots der Plattform, um Ihre Ansprüche wegen Anlagebetruges zu untermauern.
Welche rechtlichen Ansprüche kommen bei Verlusten über Interactive Consulting in Betracht?
Je nach Zahlungsweg können insbesondere bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB sowie deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB in Betracht kommen. Parallel sind strafrechtliche Aspekte wie Betrug (§ 263 StGB) und Geldwäsche (§ 261 StGB) zu prüfen, wobei die Spur des Geldes und die Kontoinhaber im Geldwäschenetzwerk im Fokus stehen.


