Investitionsquorum: Erfahrungen zeigen Trading-Betrug
Warnung: Bewertung entlarvt Fake-Trading auf investitionsquorum.com
Anleger sollten bei Investitionsquorum äußerste Vorsicht walten lassen. Hinter der professionell gestalteten Website investitionsquorum.com sowie der Subdomain trading.investitionsquorum.com verbirgt sich kein seriöses Finanzunternehmen. Statt echter Investments handelt es sich um ein betrügerisches Konstrukt. Eine Warnung der BaFin liegt bereits vor. Wer Geld einzahlt, läuft Gefahr, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden. Investitionsquorum ist kein lizenziertes Finanzdienstleistungsinstitut. Geschädigte sollten umgehend handeln.
Professionelle Fassade, betrügerisches System
Die Plattform Investitionsquorum präsentiert sich als exklusiver Anbieter für lukrative Investments. Mit direkter Ansprache, vermeintlich erfahrenen Brokern und angeblich attraktiven Renditen wird Vertrauen aufgebaut. In Wahrheit handelt es sich um eine bloße Inszenierung: das Online-Trading ist nur vorgetäuscht. Tatsächlich behalten die Täter die von Anlegern eingezahlten Gelder vollständig ein. Eine Rückzahlung oder tatsächliche Investition erfolgt nicht. Solche Machenschaften erfüllen den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB und können zudem als Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB gewertet werden.
Fehlendes Impressum und verschleierte Betreiber
Ein klares Indiz für die Unseriosität von Investitionsquorum ist das fehlende ordnungsgemäße Impressum. Dies verstößt gegen die in Deutschland geltende Impressumspflicht (§ 5 TMG). Ziel ist es, die tatsächlichen Betreiber der Plattform zu verschleiern. Auch die Domaindaten bieten keine Transparenz: die Domain investitionsquorum.com wurde am 24.04.2025 über Nicenic International Group Co., Limited registriert. Die tatsächlichen Inhaber verbergen sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Als einzige Kontaktmöglichkeit wird die E-Mail-Adresse support@investitionsquorum.com genannt. Die angegebene Londoner Adresse 110 Bishopsgate, London EC2N 4AY ist eine Scheinanschrift. Der angeblich verantwortliche Matthew Charles Wolf existiert nicht. Auch „Frau Albert“, eine angebliche Brokerin, ist fiktiv. Auch „Frau Albert“, eine angebliche Brokerin, ist fiktiv.
Keine Eintragung in Unternehmensregistern – BaFin-Warnung liegt vor
Eine weltweite Suche nach Investitionsquorum oder investitionsquorum.com in einschlägigen Unternehmens- und Handelsregistern bleibt ohne Ergebnis. Es handelt sich um ein reines Fantasieprodukt. Besonders brisant: die BaFin hat bereits am 10.06.2025 eine öffentliche Warnung ausgesprochen. Investitionsquorum ist nicht berechtigt, in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten (§ 32 KWG). Weitere Warnungen internationaler Aufsichtsbehörden (z. B. FINMA, FMA) dürften folgen.
Bewertung und Erfahrungen mit Investitionsquorum
Zahlreiche Betroffene berichten von negativen Erfahrungen mit Investitionsquorum. Nach ersten Auszahlungen, die Vertrauen aufbauen sollen, wird systematisch weiterer Kapitalzufluss erbeten. Spätestens bei Auszahlungswünschen blockieren die Täter den Kontakt. In Foren und Verbraucherportalen häufen sich Warnungen und negative Bewertungen. Es handelt sich um ein klassisches Vorgehen bei Online-Anlagebetrug, bei dem Plattform und Betreiber gezielt im Verborgenen agieren.
Investitionsquorum verletzt Impressumspflicht
Die Betreiber von Investitionsquorum verstoßen klar gegen die Impressumspflicht. Nach § 5 TMG müssen Anbieter geschäftsmäßiger Telemedien leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar Angaben zur Identität machen. Das Fehlen eines Impressums ist nicht nur ein starkes Indiz für betrügerische Absichten, sondern bietet auch Ansatzpunkte für Ermittlungsbehörden und zivilrechtliche Maßnahmen.
Fazit: Sofort handeln – Resch Rechtsanwälte helfen
Wer bei Investitionsquorum investiert hat, sollte keine Zeit verlieren. Es bestehen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche (u. a. § 812 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB). Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen für die Betreiber. Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte ist auf die Rückführung von Anlegergeldern spezialisiert. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und unterstützen Sie professionell bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Kontaktieren Sie uns jetzt: +49 30 / 88 59 77 0
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Checkliste für Geschädigte von Investitionsquorum
▶ Dokumentieren Sie alle Zahlungen und Korrespondenz.
▶ Speichern Sie Kontoauszüge und Zahlungsnachweise.
▶ Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
▶ Kontaktieren Sie spezialisierte Rechtsanwälte.
▶ Tätigen Sie keine weiteren Einzahlungen!
FAQ zu Investitionsquorum
Ist Investitionsquorum seriös?
Nein. Investitionsquorum ist kein lizenziertes Finanzdienstleistungsunternehmen. Es handelt sich um ein betrügerisches Konstrukt.
Gibt es eine BaFin-Warnung zu Investitionsquorum?
Ja. Die BaFin hat am 10.06.2025 ausdrücklich vor Investitionsquorum gewarnt.
Wie sind die Erfahrungen mit Investitionsquorum?
Erfahrungen von Betroffenen sind durchweg negativ. Es kommt zu massiven finanziellen Verlusten.
Kann man sein Geld von Investitionsquorum zurückholen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Hierzu sollten umgehend rechtliche Schritte eingeleitet werden.


