Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

Invicta Group:
Betrügerische Trading-Plattform enttarnt

05.08.2026 Haben Sie bei der Invicta Group über invicta(.)limited oder die Subdomain live.invicta(.)limited investiert? Dann sind Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden. Die Plattform Invicta Group arbeitet mit professioneller Täuschung und nutzt die Domains invicta(.)limited sowie live.invicta(.)limited, um Vertrauen zu erschleichen und Zahlungen zu veranlassen. Lesen Sie diesen Artikel aufmerksam, denn nur so verstehen Sie, wie der Betrug funktioniert und wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es die Invicta Group wirklich?

Die Invicta Group inszeniert eine überzeugende Scheinwelt. Angegebene Standorte in London, Zürich und Brüssel vermitteln Seriosität, doch tatsächlich handelt es sich um eine Täuschungskulisse. Auch die genannten Personen Cosimo Argentieri, Catia Lagrotteria und Paul Blake sind Teil dieser Inszenierung. Die Kommunikation erfolgt über Telefonnummern wie +41 44 707 4862 und +32 46 690 9504 sowie über E Mail Adressen wie support@invicta-hq.com und finance@invicta-hq.com. Diese Struktur dient allein dazu, Vertrauen aufzubauen und Anleger zu weiteren Einzahlungen zu bewegen.

Invicta Group Erfahrungen zeigen typische Betrugsmuster

Die Erfahrungen mit der Invicta Group sind eindeutig. Anleger berichten, dass zunächst kleine Gewinne angezeigt werden, um Vertrauen zu schaffen. Später werden immer neue Einzahlungen verlangt. Eine Auszahlung erfolgt jedoch nicht. Die Invicta Group nutzt klassische Methoden des Trading-Betrugs. Die Plattform täuscht echte Handelsaktivitäten vor, obwohl tatsächlich keine Investments stattfinden.

Invicta Group Bewertung aus rechtlicher Sicht

Die Bewertung der Invicta Group fällt eindeutig aus. Es handelt sich um unerlaubte Finanzdienstleistungen gemäß § 32 KWG. Zudem liegt ein klarer Verstoß gegen § 263 StGB vor. Anlagebetrug ist eine absichtliche Falschdarstellung der Realität mit dem Ziel, das Opfer finanziell zu schädigen. Auch § 264a StGB ist einschlägig, da Kapitalanlagen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen angeboten werden. Die fehlende Transparenz und die Täuschung über Geschäftsstrukturen erfüllen zudem die Voraussetzungen für zivilrechtliche Ansprüche.

Warum zahlt die Invicta Group nicht aus?

Die Verweigerung von Auszahlungen ist kein Zufall. Die Täter verfolgen das Ziel, möglichst hohe Summen zu erlangen. Anleger werden mit angeblichen Steuern oder Gebühren konfrontiert. Diese Forderungen sind frei erfunden. Die Erfahrungen zeigen, dass jede weitere Zahlung den Schaden nur erhöht. Ein reales Trading findet zu keinem Zeitpunkt statt.

Ohne Bankkonten kein Trading-Betrug

Damit die Invicta Group Gelder vereinnahmen kann, werden echte Bankkonten genutzt. Diese Konten gehören zu einem Netzwerk von Geldwäschern. Ohne diese Konten wäre der Betrug nicht möglich. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und machen Rückforderungsansprüche geltend. Rechtsgrundlagen sind unter anderem § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

Wer steckt hinter der Invicta Group?

Die Domain invicta(.)limited wurde am 18.06.2026 bei HOSTINGER operations, UAB registriert. Dies zeigt, dass es sich um eine relativ neue Struktur handelt. Solche Konstruktionen sind typisch für internationalen Anlagebetrug. Die Täter agieren anonym und wechseln regelmäßig ihre Plattformen. Dennoch hinterlassen sie Spuren im Zahlungsverkehr.

Achtung bei Rückzahlungen durch Invicta Group

In Einzelfällen erhalten Anleger kleinere Beträge zurück. Dies dient allein der Vertrauensbildung. Wer Geld von einer solchen Plattform erhält, könnte sich unter Umständen selbst wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB strafbar machen. Daher ist eine rechtliche Prüfung zwingend erforderlich.

Checkliste für Geschädigte der Invicta Group

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Überweisungsbelege sichern
  • Kommunikationsverläufe dokumentieren
  • Strafanzeige erstatten
  • Spezialisierten Anwalt einschalten

Ihr Weg zurück zu Ihrem Geld

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Wir identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wenn Sie Ihr Geld von Invicta Group zurückfordern möchten, beginnt alles mit einer juristischen Einschätzung. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und nennen Ihnen konkrete rechtliche Schritte.

FAQ zu Invicta Group – Online-Trading-Plattform

Wie seriös ist die Invicta Group als Trading-Plattform?
Die Invicta Group zeigt nach derzeitigen Erkenntnissen typische Muster eines Anlage- und Trading-Betrugs, einschließlich fingierter Gewinne und verweigerter Auszahlungen. Die rechtliche Bewertung deutet auf unerlaubte Finanzdienstleistungen und Anlagebetrug hin.

Warum erhalte ich von der Invicta Group keine Auszahlung?
Auszahlungen werden systematisch verweigert, um immer neue Einzahlungen zu erzwingen. Vorgetäuschte Steuern oder Gebühren dienen nur dazu, den Schaden der Anleger zu vergrößern, reales Trading findet nicht statt.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Verantwortlichen der Invicta Group?
Das Geschäftsmodell der Invicta Group kann strafbar sein nach § 263 StGB (Betrug) und § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) sowie aufsichtsrechtlich wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG. Daneben bestehen zivilrechtliche Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche, etwa nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB.

Wie sollten Geschädigte der Invicta Group jetzt vorgehen?
Leisten Sie keine weiteren Einzahlungen, sichern Sie alle Zahlungsbelege und Kommunikationsverläufe und erstatten Sie Strafanzeige. Eine fachkundige rechtliche Prüfung ist wichtig, um Rückforderungsansprüche gegen Zahlungsdienstleister, Broker-Strukturen und Geldwäscher zielgerichtet durchzusetzen.

Kann ich mich strafbar machen, wenn ich Geld von der Invicta Group zurückbekomme?
Unter bestimmten Umständen kann der Erhalt verdächtiger Rückzahlungen als Geldwäsche nach § 261 StGB bewertet werden. Deshalb sollten Auszahlungen aus einer mutmaßlich illegalen Krypto- oder Trading-Plattform stets vorab rechtlich geprüft werden.



Jetzt Termin für eine kostenlose Beratung buchen!

Rufen Sie an + 49 30 / 88 59 77 0 – kostenlose Beratung – Geld zurück

Vereinbaren Sie hier einen kostenfreien Erstberatungstermin:
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.