IW Finance Consulting – Warnung vor Trading-Betrug

Anleger sollten IW Finance Consulting, iwstrategic.com und user.iw-finance.com konsequent meiden. Resch Rechtsanwälte warnen ausdrücklich vor IW Finance Consulting und den Domains iwstrategic.com sowie user.iw-finance.com, die beide am 31.07.2025 bei PDR LTD registriert wurden. Nach unseren Erfahrungen mit ähnlichen Strukturen handelt es sich um eindeutigen Trading-Betrug mit hohem Risiko eines Totalverlustes. Standen Sie mit den hier agierenden Tätern bereits in Kontakt? Es sind bereits Gelder geflossen? Wir können es nicht schönreden, Sie sind betrogen worden. Lassen Sie sich jetzt von unserem erfahrenen Anlagebetrug-Bekämpfungsteam helfen. Gerne nehmen wir eine kostenlose Erstbewertung Ihres Betrugsfalles vor.

IW Finance Consulting: Struktur, Masche und erste Einschätzung

IW Finance Consulting tritt als vermeintlich professioneller Broker für Trading-Geschäfte auf, operiert über die Domains iwstrategic.com und user.iw-finance.com und nutzt eine britische Telefonnummer (+44 20 3808 6424). Hinzu kommen die E-Mail-Adressen support@iwfcglobal.com und support@iwfinanceconsulting.com. Diese Gestaltung soll Vertrauen erzeugen und Professionalität suggerieren. Und: Es gibt sehr ähnlich klingende Firmen weltweit, die Verwechselungsgefahr mit seriösen Akteuren ist somit groß. Dies ist eine häufig beobachtete Masche im Anlagebetrugssektor – die Betrüger wählen Namen seriöser Anbieter oder lehnen sich mit frappierender Ähnlichkeit an diese an, um selbst als seriös durchzugehen. Viele Anleger erkennen den Namensschwindel oft erst dann, wenn es zu spät ist und Gelder entwendet wurden.

Nach der vorliegenden Warnung von Resch Rechtsanwälte sprechen die Umstände jedoch eine deutliche Sprache: Es handelt sich um Trading-Betrug. Die Plattform wird einer Betrügergruppe zugerechnet, die bereits hinter einer Vielzahl unseriöser bzw. betrügerischer Online-Broker steht, darunter die frühere Plattform RCE Banque. Solche Netzwerke recyceln ihre Strukturen, wechseln lediglich Namen, Domains und Oberfläche, während das betrügerische Geschäftsmodell unverändert bleibt.

IW Finance Consulting und § 32 KWG: Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Online-Broker, die Trading mit Devisen, CFDs, Krypto oder sonstigen Derivaten ermöglichen, erbringen in der Regel erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen.

Tritt IW Finance Consulting ohne eine solche Zulassung auf, ist dies ein gravierender Rechtsverstoß. Geschäfte mit einem nicht lizenzierten Anbieter sind für Anleger rechtlich besonders riskant. In vielen Fällen besteht dann ein Ansatzpunkt, Zahlungen an den Broker als im Rahmen eines unerlaubten Geschäfts erbracht anzusehen. Daraus können zivilrechtliche Rückforderungsansprüche resultieren, etwa gestützt auf § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) oder auf deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG sowie § 263 StGB.

Für geschädigte Anleger ist entscheidend: Fehlt die aufsichtsrechtliche Erlaubnis oder agiert der Anbieter faktisch aus einer Schattenstruktur heraus, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Einzahlungen nicht zum echten Handel, sondern unmittelbar in die Taschen der Täter fließen.

Betrugsstruktur: Hinweise auf § 263 StGB und organisierte Tätergruppen

Die Einst



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