LDGexperts:
Unseriöser Trading-Anbieter enttarnt
14.08.2026 Wer über LDGexperts (Ledger Premium) auf ldgexperts(.)com oder client.ldgexperts(.)com getradet hat ist von Anlagebetrug betroffen. Die niederländische Finanzaufsicht AFM warnt bereits vor LDGexperts und bezeichnet das Geschäftsmodell als Boiler-Room. Hinter der professionellen Trading-Kulisse steht ein System zur Erlangung von Anlegergeldern. Eine konsequente Verfolgung der Zahlungswege eröffnet Ansätze zur Rückholung des Geldes. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie mehr über das Vorgehen gegen LDGexperts.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Gibt es LDGexperts wirklich?
LDGexperts inszeniert eine Trading-Welt mit Kontoständen und vermeintlichen Geschäften. Entscheidend sind jedoch die echten Zahlungen hinter dieser digitalen Kulisse. Als Anschrift wird Talstrasse 83 in 8001 Zürich genannt. Dort findet sich nach den uns vorliegenden Informationen jedoch keine Spur der Verantwortlichen der Website. Zugleich sollen laut Website paradoxerweise die Gesetze des Vereinigten Königreichs gelten. Für Rechtsstreitigkeiten sollen ausschließlich Gerichte in Manchester zuständig sein. Wie bitte? Diese Angaben passen rein gar nicht zur Schweizer Anschrift. Als E-Mail-Kontakte findet man support@tradegaiamail(.)com und support@tradegaia(.)com auf der Website. Auch diese E-Mail-Adressen stimmen nicht mit dem Domainnamen der Plattform überein, was weitere Fragezeichen aufwirft.
AFM warnt vor LDGexperts
Die niederländische Finanzaufsicht AFM warnt bereits vor LDGexperts. Die Behörde bezeichnet das gesamte Spektakel als Boiler Room. Dieser behördliche Hinweis bestätigt die Bewertung als Trading-Betrug. Wer Erfahrungen mit LDGexperts gemacht hat sollte deshalb keine weiteren Gelder überweisen.
LDGexperts und die jungen Domains
Die Domain ldgexperts(.)com wurde am 01.06.2026 bei Ultahost Inc. registriert. Zum System gehört außerdem die Login-Domain client(.)ldgexperts(.)com. Das junge Registrierungsdatum ist für die Bewertung von LDGexperts relevant. Es bildet zusammen mit der AFM-Warnung einen wichtigen Baustein bei der rechtlichen Einordnung des Anlagebetrugs.
Broker LDGexperts zeigt nur eine Kulisse
Die angezeigten Gewinne auf einem Trading-Konto belegen keine echten Anlagen. Solche Zahlen können Teil der Inszenierung eines Boiler Rooms sein. Ausschlaggebend sind die tatsächlich geflossenen Gelder und ihre Empfängerkonten. Die Bewertung von LDGexperts muss daher bei den realen Zahlungswegen ansetzen.
Ohne echte Konten funktioniert LDGexperts nicht
Der Trading-Betrug braucht echte Konten bei echten Zahlungsdienstleistern. Nur auf diesem Weg können die Täter Gelder aus dem Betrug erhalten. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Ohne echte Konten funktioniert der Anlagebetrug nicht.
Wer sind die Kontoinhaber bei LDGexperts?
Die Zahlungsempfänger können für die Rückholung des Geldes entscheidend sein. Dabei kommen insbesondere zivilrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB in Betracht. Auch § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB kann eine Anspruchsgrundlage darstellen. Zusätzlich ist eine Beteiligung an Geldwäsche nach § 261 StGB rechtlich zu prüfen.
LDGexperts und die juristische Definition des Betrugs
Anlagebetrug liegt vor wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt um einem anderen Geld zu entziehen. Das Verhalten kann den Betrugstatbestand des § 263 StGB erfüllen. Im Zusammenhang mit angebotenen Kapitalanlagen kann zudem § 264a StGB relevant sein. Bei Finanzdienstleistungen kann außerdem eine unerlaubte Tätigkeit nach § 32 KWG in Betracht kommen.
Auch Rückzahlungen durch eine Betrugsplattform müssen sorgfältig geprüft werden. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar gemacht haben. Eine solche Zahlung sollte deshalb gegenüber dem beauftragten Rechtsanwalt vollständig offengelegt werden.
Was tun nach nicht hinnehmbaren Erfahrungen mit LDGexperts?
- Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an LDGexperts.
- Sichern Sie Überweisungsbelege und Angaben zu den Empfängerkonten.
- Speichern Sie Chats und E-Mails sowie Screenshots des Trading-Kontos.
- Erstatten Sie Strafanzeige und dokumentieren Sie den Betrug.
- Lassen Sie mögliche Ansprüche gegen Kontoinhaber rechtlich prüfen.
Resch Rechtsanwälte holt Ihr Geld zurück
Resch Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Als einzige Kanzlei verfügt Resch Rechtsanwälte über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Inhaber der Konten im Geldwäschenetzwerk. Wir holen das Geld unserer Mandanten zurück.
Wenn Sie Ihr Geld von LDGexperts zurückholen möchten sollten Sie jetzt handeln. Kontaktieren Sie Resch Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen die rechtlichen Schritte zur Rückholung Ihres Geldes.
FAQ zu LDGexperts – Trading-, Broker- und Anlagebetrug
Wie seriös ist die Trading-Plattform LDGexperts?
LDGexperts weist widersprüchliche Angaben zu Anschrift und Rechtsordnung auf und wird von der niederländischen Finanzaufsicht AFM ausdrücklich als Boiler-Room-Trading-Betrug eingestuft.
Welche Rolle spielt die Domain-Registrierung von ldgexperts.com für die Bewertung?
Die erst am 01.06.2026 bei Ultahost Inc. registrierte Domain unterstreicht den jungen, instabilen Charakter der Plattform und verstärkt zusammen mit der AFM-Warnung den Verdacht eines illegalen Krypto- und Trading-Systems.
Sind die angezeigten Gewinne auf dem Trading-Konto bei LDGexperts echte Erträge?
Die dargestellten Kontostände und vermeintlichen Gewinne sind nach der Einschätzung als Boiler Room lediglich Teil einer digitalen Kulisse und belegen keine realen Anlagen oder tatsächlichen Erträge.
Welche rechtlichen Ansprüche kommen nach Verlusten mit LDGexperts in Betracht?
Gegen Zahlungsempfänger und Beteiligte am Geldwäschenetzwerk können insbesondere Bereicherungsansprüche nach § 812 BGB, deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie eine mögliche Strafbarkeit wegen Geldwäsche nach § 261 StGB geprüft werden.


