Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

LEGACYINVESTGROUP:
Unrealistische Gewinne versprochen – Geld weg

29.07.2026 Haben Sie bei LEGACYINVESTGROUP über die Website legacyinvstgroup(.)com investiert? Dann liegt ein klarer Fall von Trading-Betrug vor. Die Finanzaufsicht FCA warnt ausdrücklich vor diesem Anbieter. Viele Anleger berichten von negativen Erfahrungen und ausbleibenden Auszahlungen. Jetzt ist schnelles Handeln erforderlich, wenn Sie Ihr Geld sichern wollen. Lesen Sie diesen Artikel und erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es LEGACYINVESTGROUP wirklich?

LEGACYINVESTGROUP inszeniert eine professionelle Handelsplattform, doch tatsächlich handelt es sich um eine Täuschung. Die angegebene Adresse in London wirkt seriös, ist jedoch typisch für Briefkastenstrukturen. Die Täter erzeugen Vertrauen durch scheinbar reale Daten und überzeugende Kommunikation. Die Domain legacyinvstgroup(.)com wurde am 23.12.2023 registriert und zuletzt am 28.12.2025 aktualisiert. Solche Konstruktionen sind typisch für kurzfristig angelegte Betrugsmodelle. Die FCA hat am 24.07.2026 gewarnt, dass LEGACYINVESTGROUP nicht zugelassen ist und gezielt Anleger anspricht.

LEGACYINVESTGROUP zahlt nicht aus

Betroffene schildern übereinstimmende Erfahrungen. Gewinne werden angezeigt, doch Auszahlungen bleiben aus. Stattdessen verlangen die Täter immer neue Einzahlungen. Begründet wird dies mit angeblichen Steuern oder Gebühren. Diese Forderungen sind frei erfunden. Ziel ist allein die vollständige Abschöpfung des eingesetzten Kapitals.

Bewertung von LEGACYINVESTGROUP

Eine objektive Bewertung fällt eindeutig negativ aus. LEGACYINVESTGROUP verfügt über keine Erlaubnis nach § 32 KWG. Damit ist das Angebot von Finanzdienstleistungen in Deutschland illegal. Zudem liegt ein Verstoß gegen § 5 DDG vor, da die bereitgestellten Informationen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Warnung der FCA bestätigt diese Einschätzung eindeutig.

Die Struktur hinter LEGACYINVESTGROUP

Wer eine solche Plattform betreibt, handelt nicht allein. Hinter LEGACYINVESTGROUP steht ein organisiertes Netzwerk. In vielen Fällen erfüllen die Strukturen den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB. Die eingesetzten Konten dienen der Verschleierung der Geldflüsse. Damit wird regelmäßig auch der Straftatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB erfüllt.

Juristische Einordnung des Anlagebetrugs

Wer bewusst ein falsches Bild der Tatsachen erzeugt, um an das Geld eines anderen zu gelangen, begeht Anlagebetrug. Dieser Tatbestand ist in § 263 StGB geregelt. Ergänzend kommt § 264a StGB in Betracht. Geschädigte haben zudem zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung nach § 812 BGB und Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

Ohne Bankkonten kein Betrug

Die Täter benötigen reale Bankkonten, um Gelder zu vereinnahmen. Diese Konten gehören häufig unbeteiligten Dritten oder bewusst eingesetzten Geldwäschern. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und setzen Rückforderungen durch. Ohne diese Konten wäre der gesamte Betrug nicht möglich.

Wer Geld erhält, trägt Risiko

Ein wichtiger Hinweis: In Einzelfällen werden kleinere Beträge ausgezahlt, um Vertrauen zu schaffen. Wer solche Gelder erhält, kann sich unter Umständen selbst dem Risiko einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche aussetzen. Eine rechtliche Prüfung ist daher zwingend erforderlich.

Was tun bei LEGACYINVESTGROUP? Checkliste

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Kommunikationsdaten sichern
  • Kontoauszüge und Transaktionsnachweise aufbewahren
  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten

Erfahrungen mit LEGACYINVESTGROUP

Die bisherigen Erfahrungen zeigen ein klares Muster. Anfangs wirken die Berater kompetent und überzeugend. Danach folgen gezielte psychologische Druckmittel. Am Ende steht der vollständige Verlust der investierten Gelder. Diese Abläufe sind typisch für internationalen Trading-Betrug.

Ihr Weg zum Geld zurück

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Wir identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wenn Sie Geld an LEGACYINVESTGROUP überwiesen haben und es zurückholen möchten, warten Sie nicht länger. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, wie Sie jetzt vorgehen sollten.

FAQ zu LEGACYINVESTGROUP – Trading, Krypto und Anlagebetrug

Wie seriös ist LEGACYINVESTGROUP als Broker und Trading-Plattform?
LEGACYINVESTGROUP tritt professionell auf, zeigt jedoch alle typischen Merkmale eines kurzfristig angelegten, illegalen Anlage- und Trading-Betrugs. Die Warnung der FCA und das fehlende deutsche KWG‑Erlaubnisverfahren sprechen klar gegen eine Seriosität.

Warum zahlt LEGACYINVESTGROUP meine vermeintlichen Gewinne nicht aus?
Betroffene berichten übereinstimmend, dass Auszahlungen systematisch verweigert und stattdessen immer neue Einzahlungen für angebliche Steuern oder Gebühren gefordert werden. Diese Forderungen sind frei erfunden und dienen allein der vollständigen Abschöpfung des eingezahlten Kapitals.

Ist das Angebot von LEGACYINVESTGROUP in Deutschland legal?
Nein, ohne Erlaubnis nach § 32 KWG ist das Anbieten von Finanzdienstleistungen in Deutschland illegal. Hinzu kommt ein Verstoß gegen § 5 DDG, weil die bereitgestellten Plattforminformationen nicht den gesetzlichen Transparenzanforderungen entsprechen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Geschädigte von LEGACYINVESTGROUP?
Geschädigten stehen insbesondere bereicherungsrechtliche Ansprüche aus § 812 BGB und Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB zu. Parallel kommen Strafanzeigen wegen Anlagebetrugs, Computerbetrugs und Geldwäsche in Betracht; gesicherte Unterlagen und Zahlungsnachweise sind hierfür zentral.



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