LYNXmarket Erfahrungen: Vorsicht vor betrügerischem Trading

LYNXmarket Bewertung: Anleger vor Trading-Betrug geschützt

LYNXmarket (lynxmarket.org): Anleger aufgepasst! Die Website lynxmarket.org und Subdomain trade.lynxmarket.icu vermitteln den Eindruck seriöser Online-Trading-Angebote, doch hinter LYNXmarket verbirgt sich ein Anlagebetrug. Statt echter Investitionen wird das eingezahlte Kapital von den Tätern vereinnahmt. Impressumspflicht und Betreiberangaben fehlen vollständig; laut WHOIS-Daten wurde die Domain lynxmarket.org am 25.11.2024 anonym bei NameSilo, LLC registriert. Eine BaFin-Warnung vom 27.06.2025 bestätigt die kriminellen Aktivitäten von LYNXmarket. Anleger sollten umgehend handeln, wenn sie investiert haben!


Täuschendes Geschäftsmodell der LYNXmarket

LYNXmarket lockt Interessierte mit angeblich lukrativen Investmentchancen und einer persönlichen Betreuung durch Broker. Anlegern wird vorgegaukelt, ihr Geld fließe in erfolgversprechende Finanzprodukte. Tatsächlich aber findet kein reales Trading statt. Die Täter nutzen die Plattform ausschließlich zur Generierung eigener Gewinne durch unberechtigte Einbehaltung der Einlagen – ein klassischer Verstoß gegen § 263 StGB (Betrug) und möglicherweise § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug). Erfahrungen zeigen, dass Betroffene oft erst dann Verdacht schöpfen, wenn sie Auszahlungsversuche starten und auf Hindernisse stoßen.


Fehlendes Impressum – ein klarer Rechtsverstoß

Die Website lynxmarket.org verstößt gegen die gesetzlich normierte Impressumspflicht nach § 5 TMG. Trotz geschäftsmäßiger Angebote werden weder vollständiger Name noch ladungsfähige Anschrift der Verantwortlichen genannt. Lediglich die E-Mail-Adressen info@lynxmarket.org und support@lynxmarket.org werden angeboten, doch das reicht weder für Transparenz noch für Rechtskonformität.


BaFin-Warnung gegen LYNXmarket

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte bereits am 27.06.2025 ausdrücklich vor den Geschäften der LYNXmarket. Damit ist offiziell festgestellt: Die Plattform betreibt ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen und verstößt gegen § 32 KWG, wonach Anbieter solcher Geschäfte zwingend einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Anlegern wird geraten, ihre Erfahrungen mit LYNXmarket ernst zu nehmen und bei Verlusten unverzüglich rechtliche Schritte einzuleiten.


WHOIS-Daten und Domain-Registrierung

Die Domain lynxmarket.org wurde laut WHOIS-Daten am 25.11.2024 über NameSilo, LLC registriert. Die Nutzung eines Anonymisierungsdienstes verschleiert gezielt die Identität der Verantwortlichen. Dieses Vorgehen ist typisch für betrügerische Plattformen und soll eine Strafverfolgung erschweren. Auch die Subdomain trade.lynxmarket.icu ist Bestandteil des betrügerischen Netzwerks.


Impressumspflicht bei Finanzdienstleistungen

Anbieter von Finanzdienstleistungen wie Trading-Plattformen unterliegen der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG. Diese verpflichtet zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift sowie eindeutiger Betreiberinformationen. LYNXmarket verletzt diese Pflicht eklatant: Es fehlen sowohl Anschrift als auch registrierte Gesellschaftsdaten. Für Geschädigte ist das ein wichtiger Hinweis auf fehlende Seriosität und kann als Indiz für eine unseriöse oder betrügerische Absicht gewertet werden.


Checkliste: So sollten Betroffene jetzt vorgehen

✅ Sofort alle Zahlungen stoppen
✅ Kontaktversuche mit der Plattform dokumentieren
✅ Kontoauszüge und E-Mail-Verläufe sichern
✅ Anzeige bei der Polizei erstatten (Verdacht auf Betrug gemäß § 263 StGB)
✅ Einen spezialisierte Kanzlei wie Resch Rechtsanwälte kontaktieren


Sie sind betroffen? Lassen Sie sich jetzt beraten!

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte ist seit über 40 Jahren auf die Rückholung von Geldern bei Anlagebetrug spezialisiert. Unsere Experten helfen Ihnen schnell und effizient.


FAQ zu LYNXmarket – Häufig gestellte Fragen

Was ist LYNXmarket?
LYNXmarket ist eine betrügerische Online-Trading-Plattform, die unter lynxmarket.org betrieben wird. Sie täuscht Anleger mit gefälschten Renditeversprechen.

Gibt es ein Impressum bei LYNXmarket?
Nein, ein ordnungsgemäßes Impressum fehlt vollständig. Das verstößt gegen gesetzliche Vorschriften.

Hat die BaFin vor LYNXmarket gewarnt?
Ja, am 27.06.2025 veröffentlichte die BaFin eine Warnung vor LYNXmarket wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen.

Wie kann ich mein Geld zurückbekommen?
Kontaktieren Sie umgehend eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wie Resch Rechtsanwälte und stoppen Sie alle weiteren Zahlungen.



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