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marketedgesolutionslimited.com:
Vorsicht bei diesem Broker – Betrugsverdacht!

24.07.2026 Haben Sie bei marketedgesolutionslimited(.)com investiert und warten auf eine Auszahlung? Dann sind Sie einem Trading-Betrug ausgesetzt. Die Plattform marketedgesolutionslimited(.)com nutzt die Domain marketedgesolutionslimited(.)com und tritt mit der E-Mail info@marketedge.co.uk sowie der Telefonnummer +44 20 7946 0821 auf. Es wird eine Adresse in 1 Riverview The Embankment Business Park, Vale Road, Heaton Mersey, Stockport, United Kingdom, SK4 3GN angegeben. Gleichzeitig wird eine angebliche Regulierung durch die FCA behauptet, die tatsächlich nicht besteht. Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu verstehen, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es die Plattform marketedgesolutionslimited.com wirklich?

Die Plattform marketedgesolutionslimited.com inszeniert ein professionelles Trading Umfeld. Es wirkt wie ein echter Broker, doch es handelt sich um eine Täuschung. Die Täter nutzen den Namen Marketedge Solutions Ltd und begehen damit Identitätsdiebstahl. Anleger sehen Kontostände und Gewinne, die nur in einer manipulierten Oberfläche existieren. Die gesamte Darstellung ist eine digitale Kulisse. Die angebliche FCA Regulierung ist falsch und dient nur dem Vertrauensaufbau.

Welche Erfahrungen machen Anleger mit marketedgesolutionslimited.com?

Die Erfahrungen zeigen ein klares Muster. Nach der ersten Einzahlung folgen intensive Anrufe. Es wird zu weiteren Investitionen gedrängt. Gewinne werden angezeigt, doch Auszahlungen scheitern. Es werden Gebühren oder Steuern verlangt, die vorab gezahlt werden sollen. Diese Forderungen sind Teil des Betrugs. Eine echte Auszahlung erfolgt nicht. Die Erfahrungen der Betroffenen bestätigen den strukturierten Ablauf des Trading-Betrugs.

marketedgesolutionslimited.com Bewertung und rechtliche Einordnung

Die Bewertung der Plattform fällt eindeutig negativ aus. Es liegt ein Verstoß gegen § 32 KWG vor, da Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden. Zudem erfüllt das Verhalten den Straftatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB sowie des Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a StGB. Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt, um einem anderen Geld zu entziehen. Auch geldwäscherechtliche Aspekte nach § 261 StGB sind relevant.

Warum zahlt marketedgesolutionslimited.com nicht aus?

Die Plattform verfolgt ausschließlich das Ziel, Zahlungen zu erhalten. Jede Auszahlung wird hinausgezögert oder verweigert. Es werden immer neue Gründe genannt, um weitere Überweisungen zu erreichen. Diese Vorgehensweise ist typisch für illegalen Trading-Betrug. Ein echter Broker würde Auszahlungen ohne zusätzliche Hürden ermöglichen.

Ohne Bankkonten funktioniert der Betrug nicht

Die Täter nutzen reale Bankkonten für ihre Transaktionen. Diese Konten gehören den Hintermännern oder deren Helfern. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und verfolgen die Geldflüsse. Ohne diese Konten wäre der Betrug nicht möglich. Genau hier setzen juristische Maßnahmen an, um das Geld zurückzufordern.

Wer steckt hinter den Zahlungen?

Die Strukturen hinter marketedgesolutionslimited.com sind organisiert. Es handelt sich häufig um Netzwerke mit arbeitsteiligen Abläufen. Die Kontoinhaber sind oft wirtschaftlich aktiv und haften für die erhaltenen Gelder. Auf dieser Grundlage entstehen zivilrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

Wichtiger Hinweis zur Geldwäsche

Wer Zahlungen von einer solchen Plattform erhält, kann sich unter Umständen selbst strafbar machen. Der Tatbestand der Geldwäsche kann erfüllt sein. Eine rechtliche Prüfung ist daher dringend erforderlich.

Checkliste für Betroffene von marketedgesolutionslimited.com

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Zahlungsbelege sichern
  • Kommunikation dokumentieren
  • Strafanzeige erstatten
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren

Ihr Weg zurück zu Ihrem Geld

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Wenn Sie mit marketedgesolutionslimited.com Erfahrungen gemacht haben und Ihr Geld zurückholen möchten, dann werden Sie jetzt aktiv. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete rechtliche Möglichkeiten.

FAQ zu marketedgesolutionslimited.com

Gibt es marketedgesolutionslimited.com als echten, regulierten Broker?
marketedgesolutionslimited.com tritt wie ein professioneller Online-Broker auf, agiert aber als betrügerische Trading-Plattform mit einer reinen Scheinoberfläche. Die angegebene FCA-Regulierung ist frei erfunden und soll lediglich Seriosität vortäuschen.

Welche typischen Erfahrungen machen Anleger mit marketedgesolutionslimited.com?
Anleger berichten von aggressiven Anrufen, massivem Druck zu immer höheren Einzahlungen und angeblichen Gewinnen, die nur auf der manipulierten Trading-Oberfläche existieren. Sobald eine Auszahlung verlangt wird, scheitert diese regelmäßig oder wird von immer neuen Vorabzahlungen abhängig gemacht.

Warum kommt es bei marketedgesolutionslimited.com zu keiner Auszahlung?
Die Plattform ist nicht auf seriöses Trading, sondern ausschließlich auf Einzahlung neuer Gelder ausgerichtet. Auszahlungsverlangen werden mit angeblichen Gebühren oder Steuern blockiert, die erneut überwiesen werden sollen – eine tatsächliche Überweisung auf das Anlegerkonto erfolgt nicht.

Welche rechtliche Bewertung gilt für marketedgesolutionslimited.com?
Das Geschäftsmodell erfüllt die Merkmale eines unerlaubten Finanzdienstleistungsgeschäfts nach § 32 KWG sowie von Betrug (§ 263 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) und kann geldwäscherechtlich nach § 261 StGB relevant sein. Zivilrechtlich kommen insbesondere Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB und Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB in Betracht.



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