Mayhill Advisory:
Anleger getäuscht – Das System hinter dem Betrug
10.09.2026 Haben Sie über Mayhill Advisory Geld angelegt? Dann sind Sie von Kapitalanlagebetrug betroffen. Die Webseiten mayhilladvisory(.)com und mayhilladvisory(.)pro dienen der Inszenierung eines angeblichen Finanzangebots. Eine amtliche Warnmeldung bestätigt die Bewertung als Anlagebetrug. Weitere Zahlungen erhöhen den möglichen Schaden. Lesen Sie diesen Artikel und erfahren Sie, wie wir der Spur Ihres Geldes folgen.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Gibt es Mayhill Advisory wirklich?
Mayhill Advisory präsentiert eine professionelle Kulisse für vermeintliche Kapitalanlagen. Die angebliche Betreiberadresse lautet 1100 Peachtree Street NE, Suite 200 in Atlanta, GA 30309, USA. Ein wahrheitsgetreues Impressum besteht nicht. Als Team werden Alexander Voss, Thomas Reinhardt, Matthias Keller und Julian Moreau dargestellt. Diese Personen sind nach den vorliegenden Informationen fiktiv. Entscheidend ist der Unterschied zwischen der digitalen Show und echten Vermögenswerten. Angezeigte Depots oder Gewinne belegen keine tatsächliche Geldanlage.
Mayhill Advisory und die Domainregistrierung
Die Domain wurde am 21.05.2026 bei NameSilo, LLC registriert. Zusätzlich wird mayhilladvisory(.)pro eingesetzt. Als Kontaktmöglichkeiten erscheinen support@mayhilladvisory(.)vip und die Telefonnummer +41 41 333 72 18. Diese Angaben gehören zum äußeren Erscheinungsbild von Mayhill Advisory. Wer Erfahrungen mit Mayhill Advisory gemacht hat, sollte sämtliche Kommunikation sichern.
Mayhill Advisory zahlt Geld nicht aus
Beim Kapitalanlagebetrug können angebliche Gewinne auf einer Plattform beliebig dargestellt werden. Solche Zahlen beweisen kein echtes Depot. Häufig werden für eine Auszahlung weitere Überweisungen verlangt. Die Bewertung solcher Forderungen ist eindeutig: Zahlen Sie kein weiteres Geld an Mayhill Advisory.
Ohne echte Konten funktioniert Mayhill Advisory nicht
Die Plattform kann virtuell inszeniert sein. Die Zahlungen müssen jedoch über reale Konten oder andere nachvollziehbare Zahlungswege laufen. Genau dort setzt die Rückholung des Geldes an. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht.
Wer sind die Kontoinhaber bei Mayhill Advisory?
Die Empfänger der Zahlungen können für die Durchsetzung von Ansprüchen entscheidend sein. Je nach Sachverhalt kommen Ansprüche aus § 812 BGB in Betracht. Auch Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB kann relevant sein. Beteiligte an der Weiterleitung rechtswidrig erlangter Gelder können zudem mit § 261 StGB in Berührung kommen. Deshalb sichern wir Zahlungsbelege und verfolgen die Spur des Geldes.
Mayhill Advisory und die rechtliche Einordnung
Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken begeht Anlagebetrug. Ein solches Vorgehen kann den Betrugstatbestand gemäß § 263 StGB erfüllen. Bei Angaben über Kapitalanlagen kann zusätzlich § 264a StGB relevant werden. Je nach angebotenen Finanzdienstleistungen kann auch eine Erlaubnispflicht gemäß § 32 KWG bestehen. Die konkreten Anspruchsgrundlagen werden anhand der einzelnen Zahlungsvorgänge geprüft.
Vorsicht bei Rückzahlungen von Mayhill Advisory
Kleine Rückzahlungen können Vertrauen schaffen und weitere Einzahlungen fördern. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB strafbar gemacht haben. Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Lassen Sie erhaltene Zahlungen deshalb juristisch prüfen und dokumentieren Sie deren Herkunft.
Was tun bei Mayhill Advisory?
- Leisten Sie keine weiteren Zahlungen.
- Sichern Sie Überweisungsbelege und Empfängerdaten.
- Bewahren Sie Chats sowie E-Mails und Vertragsunterlagen auf.
- Dokumentieren Sie sämtliche Erfahrungen mit Mayhill Advisory.
- Erstatten Sie Strafanzeige und verfolgen Sie zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche.
Geld von Mayhill Advisory zurückholen
RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland und verfügt als einzige Kanzlei über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und die Rückholung der Gelder unserer Mandanten. Wir holen das Geld zurück.
Wenn Sie Ihr Geld von Mayhill Advisory zurückholen möchten, sollten Sie jetzt handeln. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete rechtliche Schritte.
FAQ zu Mayhill Advisory – Kapitalanlage und Rückforderung
Wie seriös ist Mayhill Advisory als Plattform für Kapitalanlagen?
Mayhill Advisory tritt mit professioneller Fassade, aber ohne wahrheitsgetreues Impressum und mit mutmaßlich fiktiven Verantwortlichen auf. Die digital angezeigten Depots und Gewinne belegen keine reale Geldanlage und sind rechtlich mit äußerster Vorsicht zu bewerten.
Was bedeuten die Domain- und Kontaktdaten von Mayhill Advisory für Betroffene?
Die Registrierung der Domain bei NameSilo, LLC sowie die Nutzung von Adressen wie mayhilladvisory(.)vip und mayhilladvisory(.)pro sind Teil des äußeren Erscheinungsbildes. Betroffene sollten sämtliche Kommunikation, insbesondere E-Mails und Telefonkontakte, sorgfältig sichern.
Wie ist die Verweigerung von Auszahlungen bei Mayhill Advisory rechtlich einzuordnen?
Wer Einzahlungen entgegennimmt, angebliche Gewinne darstellt und Auszahlungen an weitere Zahlungen knüpft, bewegt sich typischerweise im Bereich des Anlagebetrugs. In Betracht kommen strafrechtlich insbesondere § 263 StGB und je nach Ausgestaltung der Kapitalanlage weitere Kapitalmarkt- und Erlaubnispflichten.
Welche rechtlichen Ansprüche können gegen Zahlungsempfänger im Umfeld von Mayhill Advisory bestehen?
Anspruchsgegner können insbesondere die Kontoinhaber der verwendeten Zahlungswege sein, gegen die bereicherungsrechtliche Ansprüche aus § 812 BGB oder Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB bestehen können. Zugleich kann für Beteiligte an der Weiterleitung rechtswidrig erlangter Gelder der Verdacht der Geldwäsche nach § 261 StGB im Raum stehen.


